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   FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11   

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FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11 (https://dejure.org/2012,62262)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2012 - 6 K 205/11 (https://dejure.org/2012,62262)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 6 K 205/11 (https://dejure.org/2012,62262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuergesetz - Tonnagebesteuerung: Auch eine ungünstige Tonnagebesteuerung ist verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuergesetz - Tonnagebesteuerung: Auch eine ungünstige Tonnagebesteuerung ist verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Nachdem das Einspruchsverfahren zunächst geruht hatte, wies der Beklagte den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 21.11.2011, die der steuerlichen Beraterin der A KG i. L. bekannt gegeben wurde, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19.07.2011 ( IV R 42/10 undIV R 40/08) als unbegründet zurück.

    Die Qualifikation eines nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrags als laufender Gewinn oder Veräußerungsgewinn ist eine selbständig anfechtbare Feststellung (BFH-Urteil vom 19.07.2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878).

    Die Anknüpfung an die im Zeitpunkt der Hinzurechnung mehr oder weniger "historischen" stillen Reserven zeigt, dass zwischen der Besteuerung des Unterschiedsbetrags und der Betriebsaufgabe gerade kein sachlicher, sondern allenfalls ein zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 19.07.2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011; IV R 40/08, BFH/NV 2012, 393; Urteil des FG Hamburg vom 08.08.2012 2 K 221/11, juris, Revision anhängig: BFH I R 67/12).

    Der BFH hat vielmehr die Tonnagebesteuerung an sich als gleichheitswidrig und vom Gesetzgeber mit Lenkungszwecken, nämlich der Subventionierung der deutschen Seeschifffahrt, gerechtfertigt bezeichnet (BFH-Urteil vom 19.07.2011 IV R 42/10, juris, Rz. 33).

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 366/83

    Anforderungen an Bekanntgabe eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Feststellungbescheide richten sich auch bei Adressierung an die Gesellschaft an deren Gesellschafter (BFH-Urteile vom 28.03.2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074 ; vom 20.06.1989 VIII R 366/83, BFH/NV 1990, 208).
  • BFH, 13.09.1989 - I B 23/89

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung gemäß § 37 Abs. 2 der

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Feststellungbescheide richten sich auch bei Adressierung an die Gesellschaft an deren Gesellschafter (BFH-Urteile vom 28.03.2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074 ; vom 20.06.1989 VIII R 366/83, BFH/NV 1990, 208).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Feststellungbescheide richten sich auch bei Adressierung an die Gesellschaft an deren Gesellschafter (BFH-Urteile vom 28.03.2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074 ; vom 20.06.1989 VIII R 366/83, BFH/NV 1990, 208).
  • BFH, 07.11.2007 - III R 7/07

    Erklärung der Erledigung der Hauptsache bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Dementsprechend habe das Finanzamt in einem Parallelfall (Urteil des FG Niedersachsen vom 07.12.2006 16 K 10427/05, EFG 2007, 998 , nachfolgend BFH-Beschluss vom 07.11.2007 III R 7/07, BFH/NV 2008, 403 ) der Klage abgeholfen.
  • BFH, 13.12.2007 - IV R 92/05

    Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Bei Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnen muss es sich daher um eine Gewinnrealisierung handeln, die sich in den sachlich abgrenzbaren Formen einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe vollzieht, wobei ein zeitlicher Zusammenhang nicht genügt (BFH-Urteil vom 13.12.2007 IV R 92/05, BFHE 220, 482 , BStBl II 2008, 583 ).
  • BFH, 19.07.2011 - IV R 40/08

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Die Anknüpfung an die im Zeitpunkt der Hinzurechnung mehr oder weniger "historischen" stillen Reserven zeigt, dass zwischen der Besteuerung des Unterschiedsbetrags und der Betriebsaufgabe gerade kein sachlicher, sondern allenfalls ein zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 19.07.2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011; IV R 40/08, BFH/NV 2012, 393; Urteil des FG Hamburg vom 08.08.2012 2 K 221/11, juris, Revision anhängig: BFH I R 67/12).
  • BFH, 22.09.2011 - IV R 42/09

    Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG a.

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Einer handelsrechtlich vollbeendeten Personengesellschaft steht das Klagerecht als Prozessstandschafterin der Gesellschafter nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht mehr zu; vielmehr geht die Klagebefugnis gegenüber Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die ehemaligen Gesellschafter - hier den Kläger und die Beigeladenen - über, sofern sie vom Ausgang des Rechtsstreits i. S. des § 40 Abs. 2 FGO betroffen sind (BFH-Urteil vom 22.09.2011 IV R 42/09, BFH/NV 2012, 236).
  • BFH, 13.11.2013 - I R 67/12

    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Die Anknüpfung an die im Zeitpunkt der Hinzurechnung mehr oder weniger "historischen" stillen Reserven zeigt, dass zwischen der Besteuerung des Unterschiedsbetrags und der Betriebsaufgabe gerade kein sachlicher, sondern allenfalls ein zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 19.07.2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011; IV R 40/08, BFH/NV 2012, 393; Urteil des FG Hamburg vom 08.08.2012 2 K 221/11, juris, Revision anhängig: BFH I R 67/12).
  • FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 221/11

    DBA Belgien, Tonnagebesteuerung: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11
    Die Anknüpfung an die im Zeitpunkt der Hinzurechnung mehr oder weniger "historischen" stillen Reserven zeigt, dass zwischen der Besteuerung des Unterschiedsbetrags und der Betriebsaufgabe gerade kein sachlicher, sondern allenfalls ein zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 19.07.2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011; IV R 40/08, BFH/NV 2012, 393; Urteil des FG Hamburg vom 08.08.2012 2 K 221/11, juris, Revision anhängig: BFH I R 67/12).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2006 - 16 K 10427/05

    Anwendbarkeit des Einkommensteuerfreibetrags bei Veräußerung eines Betriebes auf

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