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   VG Gießen, 14.02.2018 - 6 K 3691/16.GI   

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VG Gießen, 14.02.2018 - 6 K 3691/16.GI (https://dejure.org/2018,2511)
VG Gießen, Entscheidung vom 14.02.2018 - 6 K 3691/16.GI (https://dejure.org/2018,2511)
VG Gießen, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 6 K 3691/16.GI (https://dejure.org/2018,2511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 5 S 1 PBefG, § ... 12 Abs 5 S 2 PBefG, § 12 Abs 6 PBefG, § 8a Abs 2 S 3 PBefG, § 8a Abs 2 S 4 PBefG, § 8a Abs 2 S 5 PBefG, § 8a Abs 2 Satz 2 Hs 2 PBefG, VO (EG) Nr 1370/2007 Art 5 Abs 2, VO (EG) Nr 1370/2007 Art 5 Abs 3, VO (EG) Nr 1370/2007 Art 5 Abs 4
    Der Lauf der dreimonatigen Ausschlussfrist des § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr setzt voraus, dass gemäß § 8a Abs. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16

    Zur Bedeutung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe

    Auszug aus VG Gießen, 14.02.2018 - 6 K 3691/16
    Gegen die Entscheidung der Vergabekammer legte die Arbeitsgemeinschaft mit Schriftsatz vom 25.01.2016 sofortige Beschwerde ein, die das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 24.01.2017 (Az. 11 Verg 1/16 und 2/16, juris) zurückwies.

    Die Hinweispflicht des § 8a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 PBefG beinhaltet daher eine verfahrensrechtliche Absicherung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.01.2017, Az. 11 Verg 1/16 und 2/16, juris, Rn. 43), die mit Blick auf das Genehmigungsverfahren nur dann Wirkung entfalten kann, wenn im Falle ihrer Nichtbeachtung die Frist des § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG nicht ausgelöst wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2017 - 13 A 208/16

    Zurückbleiben eines Angebots in einem Vergabeverfahren im Bereich

    Auszug aus VG Gießen, 14.02.2018 - 6 K 3691/16
    Nach dieser, eine Ausschlussfrist enthaltenden Bestimmung (vgl. OLG Frankfurt am Main, a.a.O., OVG Münster, Beschluss vom 18.01.2017, Az. 13 A 208/16, juris, Rn. 21 ff.; BT-Drs. 17/8233, S. 15 f.), ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr spätestens zwölf Monate vor dem beantragten Geltungszeitraum zu stellen.

    Sie dient der Sicherstellung eines sachgerechten Verfahrensablaufs im Falle einer gemeinwirtschaftlichen Vergabe, indem sie gewährleistet, dass der Aufgabenträger nach ihrem Ablauf das Vergabeverfahren vorbereiten und sich darauf verlassen kann, dass seine spätere Auswahlentscheidung im Genehmigungsverfahren nicht durch einen eigenwirtschaftlichen Konkurrenzantrag gefährdet werden kann (OVG Münster, Beschluss vom 18.01.2017, Az. 13 A 208/16, juris, Rn. 24 f.; BT-Drs. 17/8233, S. 15).

  • VK Hessen, 21.01.2016 - 69d-VK-03/16

    Frist zur Vorabbekanntmachung dient nicht dem Konkurrentenschutz!

    Auszug aus VG Gießen, 14.02.2018 - 6 K 3691/16
    Gegen die beabsichtigte Erteilung des Zuschlags an die Beigeladene zu 1. stellte die Arbeitsgemeinschaft einen Nachprüfungsantrag, dessen Übermittlung an den Beigeladenen zu 2. als Auftraggeber die 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt mit Beschluss vom 21.01.2016 (Az. 69d - VK - 03/2016, juris) gemäß § 110 Abs. 2 Nr. 3 GWB wegen offensichtlicher Unbegründetheit ablehnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 13 A 4149/18

    Anspruch auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb eines

    , Urteile vom 3. Dezember 2019 -11 K 5568/16 -, n. v., und - 11 K 5345/17 -, n. v. (jeweils nicht rechtskräftig), wonach § 12 Abs. 5 PBefG stets ergänzend gelte; vgl. ferner VG Gießen, Urteil vom 14. Februar 2018 - 6 K 3691/16 -, juris, Rn. 36, wonach § 12 Abs. 5 PBefG jedenfalls subsidiär zur Anwendung gelange; vgl. weiter Wittig/Donhauser, KommunalPraxis spezial 2013, 76, 80, wonach in Fällen, in denen in der Dreimonatsfrist des § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird, bis zum Ablauf der Frist des § 12 Abs. 5 PBefG stets weitere eigenwirtschaftlichen Anträge möglich seien, vgl. ferner zur Anwendbarkeit des § 12 Abs. 5 PBefG für den Fall, dass die Dreimonatsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde: OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2017 - 13 A 208/16 -, juris, Rn. 24 (27), und - 13 A 30/16 -, juris, Rn. 34.
  • VG Stuttgart, 06.11.2020 - 8 K 6411/18

    Kein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

    Ob beim Aufeinandertreffen eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrags und einer beabsichtigten Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Frist des § 12 Abs. 5 Satz 1 PBefG für die Stellung weiterer eigenwirtschaftlicher Anträge subsidiär anwendbar bleibt, wenn innerhalb der Drei-Monat-Frist ein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird (vgl. VG Gießen, Urteil vom 14.02.2018 - 6 K 3691/16.GI -, juris Rn. 36; Wittig/Donhauser, KommunalPraxis spezial 2013, 76, 80), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VG Freiburg, 13.02.2020 - 10 K 3455/18

    Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Buslinienverkehrs;

    Im Übrigen gebührt der Frist des § 12 Abs. 5 PBefG Vorrang vor derjenigen des § 12 Abs. 6 PBefG (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2017 - 11 Verg 2/16 -, juris Rn. 51; VG Gießen, Urteil vom 14.02.2018 - 6 K 3691/16.GI -, juris Rn. 35ff.).
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