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   BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 3/80   

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BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 3/80 (https://dejure.org/1982,16117)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 6 RKa 3/80 (https://dejure.org/1982,16117)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (https://dejure.org/1982,16117)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.07.1980 - 6 RKa 10/79
    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 3/80
    Möglichkeit der Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht ausgeschlossen (BSG vom 8.7.1980 - 6 RKa 10/79 - vgl.

    Sie muß die für und gegen den Widerruf sprechenden Gründe sorgsam abwägen und dabei vor allem einerseits die Interessen desjenigen Gesetzes berücksichtigen, aufgrund dessen der Verwaltungsakt erlassen worden ist, andererseits aber auch das Vertrauen des Begünstigten in den Bestand des rechtmäßig erlassenen Verwaltungsaktes beachten (vgl Eyermann/ Fröhler aaO; Ule/Laubinger, Verwaltunsverfahrensrecht, Studienbuch, 2. Aufl, S 63 II; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, Studienbuch, 9. Aufl, % 49 I c; Stelkens/Bonk/Leonhardt aaO, RdNr 10 f zu % M9; Wiesner in Schroeder-Printzen aaO, Anm 5 a.E. ZU % H7 unter Hinweis auf BSG vom 8. Juli 1980 - 6 RKa 10/79).

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72

    Schlechtwettergeld - Verauslagung durch den Arbeitgeber - Antrag auf Erstattung -

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 3/80
    Bei einem solchen Verwaltungsakt ist ein Widerrufsvorbehalt in der Regel nur zulässig, wenn die Verwaltunsbehörde nach ihrem Ermessen handeln darf, der Widerrufsvorbehalt sachlich begründet ist und nicht dem Zweck des eingeräumten Ermessens widerspricht (BSGE 37, 155, 159 : SozR 4600 S 143f AVAVG Nr. 1; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 1. Band, 10. Aufl, S. 266 ff; Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsord- RdNr 46 zu S 42 Anhang;.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 (6 RKa 3/80 - = USK 82197 - und 6 RKa 4/80) entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 13.11.1985 - 6 RKa 19/84

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Chefarztes - Befristung

    Mit seiner Entscheidung vom 10. Juli 1980 (BVerwGE 60, 269 ff) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu Recht entschieden, daß gegen belastende Nebenstimmungen die Anfechtungsklage gegeben sei (BVerwG, aaO, S. 274; so im Ergebnis auch schon BSG vom 27. April 1983 - 6 Rka 3/80 A. Damit hat das BVerwG die Anfechtungsklage nicht nur gegen Auflagen, sondern auch gegenüber Bedingungen und Befristungen zugelassen. Für eine Teilaufhebung spricht schon der Wortlaut des § 113 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wo es heißt, daß das Gericht den Verwaltungsakt aufhebt, soweit er rechtswidrig ist.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 28/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82 197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 45/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82/197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 32/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82 197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 36/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82 197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 12/91

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Die Auffassung, wonach auch nach neuem Recht Ermächtigungen nur unbefristet erteilt werden dürften, stütze sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum alten Beteiligungsrecht, die für die Auslegung des neuen Ermächtigungsrechts nicht einschlägig sei; denn mit den Vorschriften der Ärzte-ZV habe sich der Gesetzgeber für die Befristung der Ermächtigung entschieden, wie dies zuvor schon auch bei den Ermächtigungen nach altem Recht rechtlich zulässig gewesen sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 und 4/80 -).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 39/91

    Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82 197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 60/91

    Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 (6 RKa 3/80 und 6 RKa 4/80) entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
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