Rechtsprechung
   LG Kleve, 25.03.2010 - 6 S 129/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35422
LG Kleve, 25.03.2010 - 6 S 129/09 (https://dejure.org/2010,35422)
LG Kleve, Entscheidung vom 25.03.2010 - 6 S 129/09 (https://dejure.org/2010,35422)
LG Kleve, Entscheidung vom 25. März 2010 - 6 S 129/09 (https://dejure.org/2010,35422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumung eines Wohnhauses samt Garage und Garten, Pferdeboxen und Weidelandes gem. § 546 Abs. 1 BGB aufgrund Nichtzahlung einer vereinbarten Kaution; Nichtzahlung einer vereinbarten Kaution als erhebliche Pflichtverletzung; Zulässigkeit der Auslegung von Allgemeinen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 255/04

    Rechtstellung des Mieters von Geschäftsräumen; Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich

    Auszug aus LG Kleve, 25.03.2010 - 6 S 129/09
    Zwar wird teilweise unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2007 (Az. XII ZR 255/04) die Auffassung vertreten, dass der Vermieter in dem Fall, dass der Mieter die Kautionszahlung wegen bestehender Mängel zurückbehalte, obwohl ein Zurückbehaltungsrecht insoweit - wie auch oben ausgeführt - nicht besteht, nicht nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB kündigen könne, weil dies voraussetze, dass sich der Vermieter seinerseits vertragstreu verhalte (vgl. Blank/Börstinghaus, § 573, R. 26).
  • AG Berlin-Schöneberg, 14.10.2009 - 12 C 314/09
    Auszug aus LG Kleve, 25.03.2010 - 6 S 129/09
    Der Beklagte zu 3) habe die Kläger zudem wegen Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Rheinberg, Az. 12 C 314/09, verklagt, weil diese einen Zettel wegen des falschen Parkens an das Fahrzeug des Beklagten zu 2) geklebt hätten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht