Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5155
OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07 (https://dejure.org/2007,5155)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2007 - 6 U 97/07 (https://dejure.org/2007,5155)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2007 - 6 U 97/07 (https://dejure.org/2007,5155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung des Richters im 1. Rechtszug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Patentverletzung; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 42

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Befangenheit eines Berufungsrichters, der bereits in der Vorinstanz am Verfahren beteiligt war

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richterablehnung wegen Vorbefassung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Das Verfahrensrecht und insbesondere das Zivilprozessrecht wird von der Auffassung getragen, dass der Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (Niemann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 42 Rn. 13; BGH NJW-RR 2003, 479, 480; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1763; BayObLG, WuM 1999, 186; OLG Rostock, NJW-RR 1999, 1444, 1445; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 25 zur Ablehnung von Richtern des BVerfG, Bork, in: Stein-Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 42 Rn. 10; Vollkommer, in Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 42 Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 19.05.1998 - 10 W 11/98

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Dem entspricht es, dass auch die Vorbefassung mit der Sache in der höheren Instanz (OLG Naumburg, MDR 1999, 824) oder in der Vorinstanz, sofern nicht ein Fall des § 41 Nr. 6 ZPO vorliegt, als solche nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (Niemann, a.a.O. m.w.N. in Fn. 129).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 UF 235/93

    Teilurteil, Schlußurteil, Vorbefassung, Vortätigkeit eines Richters, Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Zudem hat der 2. Zivilsenat in einer später ergangenen Entscheidung (FamRZ 1996, 556) ausgeführt, eine Vorbefassung des Richters, die nicht unter § 41 Nr. 6 ZPO falle, bilde im allgemeinen keinen Ablehnungsgrund, sofern nicht besondere Umstände hinzukämen, die die Besorgnis der Befangenheit begründeten.
  • BGH, 12.11.2002 - X ZR 176/01

    Ausschluss eines Richters aufgrund Vorbefassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Das Verfahrensrecht und insbesondere das Zivilprozessrecht wird von der Auffassung getragen, dass der Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (Niemann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 42 Rn. 13; BGH NJW-RR 2003, 479, 480; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1763; BayObLG, WuM 1999, 186; OLG Rostock, NJW-RR 1999, 1444, 1445; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 25 zur Ablehnung von Richtern des BVerfG, Bork, in: Stein-Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 42 Rn. 10; Vollkommer, in Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 42 Rn. 15).
  • OLG Rostock, 02.09.1998 - 2 U 20/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Das Verfahrensrecht und insbesondere das Zivilprozessrecht wird von der Auffassung getragen, dass der Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (Niemann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 42 Rn. 13; BGH NJW-RR 2003, 479, 480; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1763; BayObLG, WuM 1999, 186; OLG Rostock, NJW-RR 1999, 1444, 1445; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 25 zur Ablehnung von Richtern des BVerfG, Bork, in: Stein-Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 42 Rn. 10; Vollkommer, in Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 42 Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.1992 - 2 UF 313/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Aus der Entscheidung des 2. Zivilsenats des OLG Karlsruhe vom 10.06.1992 (FamRZ 1992, 1194) ergibt sich, entgegen der insofern missverständlichen Darstellung von Vollkommer (a.a.O., Rn. 17), nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1975 - 10 U 175/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Auch die Tatsache, dass ein Richter an dem Urteil mitgewirkt hat, das Gegenstand der Restitutionsklage ist, begründet für sich allein noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (OLG Karlsruhe, OLGZ 1975, 242).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.1983 - 7 W 25/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Dementsprechend wird eine Befangenheit selbst dann verneint, wenn ein Richter nach Aufhebung seines früheren Urteils und Zurückverweisung der Sache an ihn durch das nächsthöhere Gericht erneut mit der Angelegenheit befasst ist (OLG Karlsruhe, OLGZ 1984, 102).
  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 118/98

    Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung an einem vorherigen Verfahren, in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Das Verfahrensrecht und insbesondere das Zivilprozessrecht wird von der Auffassung getragen, dass der Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (Niemann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 42 Rn. 13; BGH NJW-RR 2003, 479, 480; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1763; BayObLG, WuM 1999, 186; OLG Rostock, NJW-RR 1999, 1444, 1445; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 25 zur Ablehnung von Richtern des BVerfG, Bork, in: Stein-Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 42 Rn. 10; Vollkommer, in Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 42 Rn. 15).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07
    Das BVerfG hat in einem Nichtannahmebeschluss, der den Amtsvorgänger von VROLG S. betraf, die Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit, wonach die Vorbefassung eines Richters mit dem streitigen Anspruch durch Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht unter diese Norm zu fassen sei, nicht beanstandet (Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01, NJW 2001, 3533).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 160/08

    Keine Erschöpfung bei nachträglicher Hinzufügung eines Echtheitszertifikats (COAL

    Die Parteien streiten nach vorangegangenem Eilverfahren (Az.: 2-6 O 78/07 und 6 U 97/07) um Ansprüche der Klägerin aus den für sie geschützten Wort- und Wort/Bildmarken "B" gemäß des Anlagenkonvoluts K 1. Die Klägerin möchte erreichen, dass die Beklagte es unterlässt, Datenträger mit "B" Betriebssystemen für Computer zusammen mit Echtheitszertifikaten (CoA's, das heißt Certificates of Authenticity), die ursprünglich nicht mit diesen Datenträgern in den Verkehr gebracht worden sind, zu vertreiben oder andere auf den Vertrieb gerichtete Handlungen vorzunehmen.

    Dazu hat der Senat in seinem zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits ergangenen Urteil vom Urteil in dem Eilverfahren 6 U 97/07 ausgeführt, dass die Regelung des § 24 Abs. 2 MarkenG dem Markeninhaber zwar nicht generell die Möglichkeit gibt, die Trennung von Einzelerzeugnissen, die er als "Paket" unter seiner Marke in den Verkehr gebracht hat, sowie den isolierten Weitervertrieb dieser Einzelteile unter der Marke zu unterbinden (vgl. insbesondere zum gespaltenen Absatz von OEM-Produkten BGH, Urt. v. 06.07.2000 - I ZR 244/97 - GRUR 2001, 153, 155 - OEM-Version).

  • KG, 02.12.2008 - 7 U 46/08

    Honoraranspruch bei außerordentlicher Kündigung

    Anders als in dem vom 6. Zivilsenat des Kammergerichts am 5.2.2008 entschiedenen Fall (6 U 97/07 = Anlage B 37 a) über ein weiteres Bauvorhaben der Parteien war die Planungsleistung des Klägers vorliegend aus den genannten Gründen jedenfalls nicht derart mangelhaft, dass die Beauftragung eines anderen Architekten mit der Erstellung einer völlig neuen Gesamtplanung verständlich und gerechtfertigt war.
  • LG Frankfurt/Main, 19.11.2008 - 6 O 437/08

    Verletzung des Urheberrechts an einem Computerprogramm: Gestattung der

    Hierzu hat das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 19.7.2007, AZ. 6 U 97/07) entschieden, dass § 24 Abs. 2 MarkenG zwar dem Markeninhaber nicht generell die Möglichkeit eröffnet, die Trennung von Einzelerzeugnissen, die er als Paket in den Verkehr gebracht hat, zu unterbinden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht