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Rechtsprechung
   EuGH, 26.06.1975 - 6/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,531
EuGH, 26.06.1975 - 6/75 (https://dejure.org/1975,531)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1975 - 6/75 (https://dejure.org/1975,531)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1975 - 6/75 (https://dejure.org/1975,531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3 des Rates über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Art. 8

  • EU-Kommission PDF

    Horst / Bundesknappschaft

    VERORDNUNG NR . 109/65 DES RATES, ARTIKEL 16 ABSATZ 2
    SOZIALE SICHERHEIT - WANDERARBEITNEHMER - ALGERIEN - RENTEN - FESTSTELLUNG - VOR DEM 19 . JANUAR 1965 ZURÜCKGELEGTE VERSICHERUNGSZEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG

  • EU-Kommission

    Horst / Bundesknappschaft

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von in Algerien vor dem 19. Januar 1965 zurückgelegten Versicherungszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT - WANDERARBEITNEHMER - ALGERIEN - RENTEN - FESTSTELLUNG - VOR DEM 19. JANUAR 1965 ZURÜCKGELEGTE VERSICHERUNGSZEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen des Leistungsanspruchs aus der Rentenversicherung; In Algerien zurückgelegte Versicherungszeit; Feststellung von Renten; Eintritt des Versicherungsfalles; Stellung des Rentenantrags

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.10.1973 - 110/73

    Fiege / Assurance maladie de Strasbourg

    Auszug aus EuGH, 26.06.1975 - 6/75
    Das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1973 (Fiege, 110/73 - Slg. 1973, 1001), wonach Anhang A der Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für die französischen Versicherungsträger die Verpflichtung begründe, die von einem Wanderarbeitnehmer vor dem 19. Januar 1965 erworbenen Rechte zu beachten, lasse nicht erkennen, ob hierzu auch Anwartschaften gehörten.

    Zur ersten Frage Ob die algerischen Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigt werden dürften beziehungsweise müßten, sei entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts eine andere Frage als die, die der Gerichtshof in der Rechtssache 110/73 entschieden habe, ob nämlich französische Träger zur Erfüllung von Leistungsansprüchen aus solchen Versicherungszeiten verpflichtet seien.

    Da der Gerichtshof entschieden habe, daß Anhang A zur Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für die französischen Träger die Pflicht beinhalte, die von einem Wanderarbeitnehmer vor dem 19. Januar 1965 in Algerien erworbenen Rechte zu beachten (Urteil 110/73), bestünde kein Grund, dem Begriff der "erworbenen (oder entstandenen) Rechte" hier einen anderen Inhalt zu geben als in bezug auf die Anrechenbarkeit.

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

    Nur insoweit besteht keine Bindung an die Auslegung oder Anwendung des Abkommens durch den im anderen Vertragsstaat zuständigen Träger (vgl für das EG-Recht insoweit BSG SozR 3-6050 Art. 45 Nr. 2 und EuGH in SozR 6047 Art. 16 Nr. 1).
  • EuGH, 12.10.1978 - 10/78

    Belbouab

    Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhob Herr Tayeb Belbouab Klage beim Sozialgericht Gelsenkirchen, vor dem sich die Parteien dahin verglichen, daß die Beklagte sich zur Neubescheidung bereit erklärte, und zwar unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofes vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 6/75 (Horst/Bundesknappschaft - Slg. 1975, 823) - worin der Gerichtshof für Recht erkannte: "Soweit es für den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs erforderlich ist, sind die in Algerien vor dem 19. Januar 1965 zurückgelegten Versicherungszeiten für die Feststellung der in den Kapiteln 2 und 3 der Verordnung Nr. 3 genannten Renten auch dann zu berücksichtigen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls und die Stellung des Rentenantrags nach diesem Zeitpunkt liegen." - sowie.

    (in Art. 16 Abs. 2) bestimmt worden, daß die Streichung Algeriens aus dem Anhang der Verordnung Nr. 3 "unbeschadet der (entstandenen) Rechte" erfolgt sei (vgl. EuGH 26. Juni 1975 - Horst, 6/75 - a. a. O.), was nach deutscher Rechtsauffassung bedeute, daß eine einer Anwartschaft zu vergleichende Rechtsposition entstanden sei, die in den Schutzkreis der Eigentumsgarantie mit einzubeziehen wäre;.

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 4/04

    Kindergeld: Gemeinschaftswidrigkeit des französischen Rechts?

    Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 1975 Rs. 6/75 (EuGHE 1975, 823) lasse sich ableiten, dass die deutschen Behörden (Gerichte) an die ablehnende Entscheidung der Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht gebunden seien, soweit das nationale Recht dieses Mitgliedstaats gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoße.

    Der Beklagte hat seine Auffassung, dass die deutschen Behörden (Gerichte) nicht an die ablehnende Entscheidung der französischen Behörden gebunden seien, auf das Urteil des EuGH vom 26. Juni 1975 Rs. 6/75 (EuGHE 1975, 823) gestützt.

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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 08.03.1976 - I 6/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,15770
VG Sigmaringen, 08.03.1976 - I 6/75 (https://dejure.org/1976,15770)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.03.1976 - I 6/75 (https://dejure.org/1976,15770)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. März 1976 - I 6/75 (https://dejure.org/1976,15770)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75   

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https://dejure.org/1975,4385
Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75 (https://dejure.org/1975,4385)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.06.1975 - 6/75 (https://dejure.org/1975,4385)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1975 - 6/75 (https://dejure.org/1975,4385)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.10.1973 - 110/73

    Fiege / Assurance maladie de Strasbourg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75
    Dazu möchte ich zunächst in Erinnerung rufen, welche Erkenntnisse in einem anderen Verfahren, nämlich in der Rechtssache 110/73 (EuGH 10. Oktober 1973 - G. Fiege/Caisse regionale d'assurance maladie de Strasbourg - Slg. 1973, 1001), schon gewonnen wurden.

    Dazu kommt überdies, daß nach der Rechtsprechung (Rechtssache 110/73) klar ist, daß sich aus Anhang A zur Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für fränzösische Träger durchaus die Verpflichtung ergibt, die von Wanderarbeitnehmern vor dem 19. Januar 1965 in Algerien erworbenen Rechte zu beachten.

  • EuGH, 28.05.1974 - 191/73

    Niemann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75
    Nur soviel mag dazu bemerkt werden: Nach der Rechtsprechung (EuGH) 5. Juli 1967, Stanislas Ciechelski/Caisse regionale de Sécurité sociale du Centre in Orleans und Directeur regional de la Sécurité sociale in Orleans, 1/67 - Slg. 1967, 239, EuGH 10. November 1971 - August Keller/Caisse regionale d'assurance vieillesse des travailleurs salaries de Strasbourg, 27/71 - Slg. 1971, 885, und EuGH 28. Mai 1974 - Rudolf Niemann/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 191/73 - Slg. 1974, 571, ist klar, daß eine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gegenstandslos ist, wo der Erwerb des Leistungsanspruchs bereits ohne solche Zusammenrechnung durch das innerstaatliche Recht gewährleistet wird.
  • EuGH, 10.11.1971 - 27/71

    Keller / Caisse d'assurance vieillesse de Strasbourg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75
    Nur soviel mag dazu bemerkt werden: Nach der Rechtsprechung (EuGH) 5. Juli 1967, Stanislas Ciechelski/Caisse regionale de Sécurité sociale du Centre in Orleans und Directeur regional de la Sécurité sociale in Orleans, 1/67 - Slg. 1967, 239, EuGH 10. November 1971 - August Keller/Caisse regionale d'assurance vieillesse des travailleurs salaries de Strasbourg, 27/71 - Slg. 1971, 885, und EuGH 28. Mai 1974 - Rudolf Niemann/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 191/73 - Slg. 1974, 571, ist klar, daß eine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gegenstandslos ist, wo der Erwerb des Leistungsanspruchs bereits ohne solche Zusammenrechnung durch das innerstaatliche Recht gewährleistet wird.
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