Rechtsprechung
| EuGH, 26.06.1975 - 6/75 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung Nr. 3 des Rates über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Art. 8
- EU-Kommission
Horst / Bundesknappschaft
VERORDNUNG NR . 109/65 DES RATES, ARTIKEL 16 ABSATZ 2
SOZIALE SICHERHEIT - WANDERARBEITNEHMER - ALGERIEN - RENTEN - FESTSTELLUNG - VOR DEM 19 . JANUAR 1965 ZURÜCKGELEGTE VERSICHERUNGSZEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG - EU-Kommission
Horst / Bundesknappschaft
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von in Algerien vor dem 19. Januar 1965 zurückgelegten Versicherungszeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SOZIALE SICHERHEIT - WANDERARBEITNEHMER - ALGERIEN - RENTEN - FESTSTELLUNG - VOR DEM 19. JANUAR 1965 ZURÜCKGELEGTE VERSICHERUNGSZEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestehen des Leistungsanspruchs aus der Rentenversicherung; In Algerien zurückgelegte Versicherungszeit; Feststellung von Renten; Eintritt des Versicherungsfalles; Stellung des Rentenantrags
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- BSG, 04.12.1974 - 5 RKn 11/72
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75
- EuGH, 26.06.1975 - 6/75
- BSG, 26.11.1975 - 5 RKn 11/72
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.10.1973 - 110/73
Fiege / Assurance maladie de Strasbourg
Auszug aus EuGH, 26.06.1975 - 6/75
Das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1973 (Fiege, 110/73 - Slg. 1973, 1001), wonach Anhang A der Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für die französischen Versicherungsträger die Verpflichtung begründe, die von einem Wanderarbeitnehmer vor dem 19. Januar 1965 erworbenen Rechte zu beachten, lasse nicht erkennen, ob hierzu auch Anwartschaften gehörten.Zur ersten Frage Ob die algerischen Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigt werden dürften beziehungsweise müßten, sei entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts eine andere Frage als die, die der Gerichtshof in der Rechtssache 110/73 entschieden habe, ob nämlich französische Träger zur Erfüllung von Leistungsansprüchen aus solchen Versicherungszeiten verpflichtet seien.
Da der Gerichtshof entschieden habe, daß Anhang A zur Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für die französischen Träger die Pflicht beinhalte, die von einem Wanderarbeitnehmer vor dem 19. Januar 1965 in Algerien erworbenen Rechte zu beachten (Urteil 110/73), bestünde kein Grund, dem Begriff der "erworbenen (oder entstandenen) Rechte" hier einen anderen Inhalt zu geben als in bezug auf die Anrechenbarkeit.
- BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R
Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen
Nur insoweit besteht keine Bindung an die Auslegung oder Anwendung des Abkommens durch den im anderen Vertragsstaat zuständigen Träger (vgl für das EG-Recht insoweit BSG SozR 3-6050 Art. 45 Nr. 2 und EuGH in SozR 6047 Art. 16 Nr. 1). - EuGH, 12.10.1978 - 10/78
Belbouab
Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhob Herr Tayeb Belbouab Klage beim Sozialgericht Gelsenkirchen, vor dem sich die Parteien dahin verglichen, daß die Beklagte sich zur Neubescheidung bereit erklärte, und zwar unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofes vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 6/75 (Horst/Bundesknappschaft - Slg. 1975, 823) - worin der Gerichtshof für Recht erkannte: "Soweit es für den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs erforderlich ist, sind die in Algerien vor dem 19. Januar 1965 zurückgelegten Versicherungszeiten für die Feststellung der in den Kapiteln 2 und 3 der Verordnung Nr. 3 genannten Renten auch dann zu berücksichtigen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls und die Stellung des Rentenantrags nach diesem Zeitpunkt liegen." - sowie.(in Art. 16 Abs. 2) bestimmt worden, daß die Streichung Algeriens aus dem Anhang der Verordnung Nr. 3 "unbeschadet der (entstandenen) Rechte" erfolgt sei (vgl. EuGH 26. Juni 1975 - Horst, 6/75 - a. a. O.), was nach deutscher Rechtsauffassung bedeute, daß eine einer Anwartschaft zu vergleichende Rechtsposition entstanden sei, die in den Schutzkreis der Eigentumsgarantie mit einzubeziehen wäre;.
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 4/04
Kindergeld: Gemeinschaftswidrigkeit des französischen Rechts?
Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 1975 Rs. 6/75 (EuGHE 1975, 823) lasse sich ableiten, dass die deutschen Behörden (Gerichte) an die ablehnende Entscheidung der Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht gebunden seien, soweit das nationale Recht dieses Mitgliedstaats gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoße.Der Beklagte hat seine Auffassung, dass die deutschen Behörden (Gerichte) nicht an die ablehnende Entscheidung der französischen Behörden gebunden seien, auf das Urteil des EuGH vom 26. Juni 1975 Rs. 6/75 (EuGHE 1975, 823) gestützt.
- BSG, 25.02.1992 - 4 RA 28/91
Überschneidung deutscher Ersatzzeiten mit französischen Beitragstrimestern
Die Bindungswirkung der Entscheidung des ausländischen Trägers entfällt nur, soweit sie - was hier nicht zu besorgen ist - auf einer Verletzung von Gemeinschaftsrecht beruht (EuGH SozR 6047 Art. 16 Nr. 1). - Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2000 - C-95/99
Khalil
62: - Urteile des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1973 in der Rechtssache 110/73 (Fiege, Slg. 1973, 1001) und vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 6/75 (Horst, Slg. 1975, 823). - BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 79/89
Entscheidung des ausländischen Versicherungsträgers über anrechenbare …
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat allerdings abweichend von diesem Prinzip im Urteil vom 26. Juni 1975 (Rechtssache 6/75, SozR 6047 Art. 16 Nr. 1) auf Vorlagefragen über mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften entschieden, die nicht der Staat des vorlegenden Gerichts erlassen hatte. - Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-95/99
Addou
62: - Urteile des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1973 in der Rechtssache 110/73 (Fiege, Slg. 1973, 1001) und vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 6/75 (Horst, Slg. 1975, 823). - BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 60/91
Versicherungsfall - Eintrittszeitpunkt - Wartezeit - Deutschland - Österreich - …
Insoweit besteht keine Bindung an die Auslegung oder Anwendung dieses Abk durch den jugoslawischen Versicherungsträger (vgl für das EG-Recht insoweit BSG SozR 3-6050 Art. 45 Nr. 2 und Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in SozR 6047 Art. 16 Nr. 1). - Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91
Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …
( 42 ) Dieser Grundsatz liegt auch bereits der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Verordnung Nr. 3 zugrunde; vgl. insbesondere das Urteil vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 6/75 (Horst, Slg. 1975, 823, Randnr. 8). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2010 - L 17 R 1397/07
Gesetzliche Rentenversicherung: Berücksichtung von im Ausland zurückgelegten …
Die Bindungswirkung der Entscheidung des ausländischen Trägers entfalle nur, soweit sie auf einer Verletzung von Gemeinschaftsrecht beruhe (EuGH SozR 6047 Art. 16 Nr. 1). - Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-180/99
Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2007 - L 1 KR 235/07
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Betriebsprüfung - Entsendung von Arbeitnehmern …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-97/99
Osseili
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-96/99
Chaaban
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-98/99
Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des …
- FG Düsseldorf, 02.07.1997 - 4 K 1149/93
Anforderungen an die Nacherhebung von Eingangsabgaben; Aussetzung eines …
- EuGH, 08.04.1976 - 112/75
Sécurité sociale Nancy / Hirardin
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1976 - 112/75
Directeur régional de la sécurité sociale de Nancy gegen Auguste Hirardin und …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1977 - 79/76
Carlo Fossi gegen Bundesknappschaft.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1978 - 10/78
Tayeb Belbouab gegen Bundesknappschaft.
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Rechtsprechung
| VG Sigmaringen, 08.03.1976 - I 6/75 |
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 08.03.1976 - I 6/75
- BVerwG, 28.07.1976 - 3 C 36.76
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Ulrich Horst gegen Bundesknappschaft.
Verfahrensgang
- BSG, 04.12.1974 - 5 RKn 11/72
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75
- EuGH, 26.06.1975 - 6/75
- BSG, 26.11.1975 - 5 RKn 11/72
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 10.10.1973 - 110/73
Fiege / Assurance maladie de Strasbourg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75
Dazu möchte ich zunächst in Erinnerung rufen, welche Erkenntnisse in einem anderen Verfahren, nämlich in der Rechtssache 110/73 (EuGH 10. Oktober 1973 - G. Fiege/Caisse regionale d'assurance maladie de Strasbourg - Slg. 1973, 1001), schon gewonnen wurden.Dazu kommt überdies, daß nach der Rechtsprechung (Rechtssache 110/73) klar ist, daß sich aus Anhang A zur Verordnung Nr. 3 in seiner ursprünglichen Fassung für fränzösische Träger durchaus die Verpflichtung ergibt, die von Wanderarbeitnehmern vor dem 19. Januar 1965 in Algerien erworbenen Rechte zu beachten.
- EuGH, 28.05.1974 - 191/73
Niemann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75
Nur soviel mag dazu bemerkt werden: Nach der Rechtsprechung (EuGH) 5. Juli 1967, Stanislas Ciechelski/Caisse regionale de Sécurité sociale du Centre in Orleans und Directeur regional de la Sécurité sociale in Orleans, 1/67 - Slg. 1967, 239, EuGH 10. November 1971 - August Keller/Caisse regionale d'assurance vieillesse des travailleurs salaries de Strasbourg, 27/71 - Slg. 1971, 885, und EuGH 28. Mai 1974 - Rudolf Niemann/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 191/73 - Slg. 1974, 571, ist klar, daß eine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gegenstandslos ist, wo der Erwerb des Leistungsanspruchs bereits ohne solche Zusammenrechnung durch das innerstaatliche Recht gewährleistet wird. - EuGH, 10.11.1971 - 27/71
Keller / Caisse d'assurance vieillesse de Strasbourg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75
Nur soviel mag dazu bemerkt werden: Nach der Rechtsprechung (EuGH) 5. Juli 1967, Stanislas Ciechelski/Caisse regionale de Sécurité sociale du Centre in Orleans und Directeur regional de la Sécurité sociale in Orleans, 1/67 - Slg. 1967, 239, EuGH 10. November 1971 - August Keller/Caisse regionale d'assurance vieillesse des travailleurs salaries de Strasbourg, 27/71 - Slg. 1971, 885, und EuGH 28. Mai 1974 - Rudolf Niemann/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 191/73 - Slg. 1974, 571, ist klar, daß eine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gegenstandslos ist, wo der Erwerb des Leistungsanspruchs bereits ohne solche Zusammenrechnung durch das innerstaatliche Recht gewährleistet wird.
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