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| BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für dienstrechtliche Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz betreffende Klagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56
Zuständigkeit des BVerwG
Auszug aus BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62
Im übrigen besteht für die Einbeziehung des Bundesamtes für ... in die Privilegierung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO schon deswegen keine Veranlassung, weil nach dem Willen des Gesetzgebers die erst und eininstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen auf engbegrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. hierzu auch BVerfGE 8, 174 [BVerfG 10.06.1958 - 1 BvF 1/56] zu § 9 Abs. 1 BVerwGG). - BVerwG, 06.09.1963 - III B 50.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62
Der Rechtsstreit war daher wegen instanzieller Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auf Antrag des Klägers gemäß § 83 VwGO an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. auch Beschluß vom 11. September 1963 - BVerwG V B 11.63 -[ZLA 1963 S. 362]). - BVerwG, 11.09.1963 - V B 11.63
Verweisung bei instanzieller Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts - …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62
Der Rechtsstreit war daher wegen instanzieller Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auf Antrag des Klägers gemäß § 83 VwGO an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. auch Beschluß vom 11. September 1963 - BVerwG V B 11.63 -[ZLA 1963 S. 362]).
- BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht …
Darüber hinaus legt die Tatsache, dass es sich bei der Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um eine Ausnahmebestimmung handelt und dass nach dem Willen des Gesetzgebers die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56 - BVerfGE 8, 174 zu § 9 BVerwGG; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1963 - BVerwG 6 A 1.62 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 1 und vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 A 1/84 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 11), eine enge Auslegung nahe. - BVerwG, 27.06.1984 - 9 A 1.84
Streitigkeiten - Anfragen - Informationsübermittlung - Asylverfahren - …
Eine den Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz einbeziehende erweiternde Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 VwGO ist nicht vertretbar, wie das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Beschluß vom 25. November 1963 - BVerwG 6 A 1.62 - (Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 1) in Auseinandersetzung mit der in der Literatur vereinzelt vertretenen gegenteiligen Auffassung dargelegt hat.
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