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| OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 10055/91 |
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- OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1982 - 2 A 64/82
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 10055/91
Ein wichtiger Grund gemäß § 12 Abs. 5 LBKG ist jedenfalls auch dann gegeben, wenn das betreffende Mitglied der Wehr durch bestimmte Verhaltensweisen - unabhängig davon, ob es sich um bewußt und mit Vorbedacht vorgenommene Handlungen oder um eine unbewußt an den Tag gelegte, seiner Wesensart entspringend Einstellung und Haltung gehandelt hat zur Entstehung und Fortdauer von Spannungen innerhalb der Wehr beigetragen hat, die geeignet sind, deren Funktionsfähigkeit - für die auch der - Pflege- und Wartungsdienst von erheblicher Bedeutung ist - zu beeinträchtigen, und wenn auch für die Zukunft derartige Spannungen zu besorgen sind (vgl. zur Umsetzung eines Beamten unter ähnlichen Umständen, Urteil des 2. Senats des Gerichts vom 01. Dezember 1982 - 2 A 64/82 -).
- OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18
Handschlag bei Verpflichtung eines Ratsmitglieds
Das Gesetz knüpft die Folge damit nicht an das Fehlen des Handschlages (Uckel/Dressel/Noll, Kommunalrecht in Thüringen, Stand: 1. Oktober 2018, § 24 ThürKO Nr. 3; Rücker/Dieter/Schmidt, Kommunalverfassungsrecht Thüringen, Stand: März 2019, § 24 ThürKO , Nr. 5; Günther, ZBR 2018 109 / 111; vgl. zu einer entsprechenden Problematik: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.1991 - 6 A 10055/91 - juris Rdn. 29); dies gilt unabhängig von der Frage, von wem die Verweigerung des Handschlages ausgeht. - VG Trier, 31.10.2018 - 8 K 3369/18
Wehrleiter Bitburg: Kein Anspruch auf Bestätigung der Wiederwahl
Hierzu zählt ein erheblicher Verstoß gegen die allgemeine Dienst- und Treuepflicht sowie die Pflicht, seinen Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen (so OVG RP zum Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 12 Abs. 5 LBKG im Beschluss vom 28.12.2010 - 7 A 11087/10.OVG; ferner OVG RP, 12.11.1991 - 6 A 10055/91.OVG;… vgl. auch Stollenwerk, Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz, 10. Aufl. 2017, § 14 LBKG , Abs. 5: nachhaltige Störung des Vertrauens zum Bürgermeister oder grobe Dienstpflichtverletzungen sowie Eisinger/Gräff, a.a.O., § 14 LBKG , Abschnitt 3.1.: illoyales Verhalten gegenüber dem Bürgermeister oder gar Nötigung, etwa durch den Versuch, den Bürgermeister bei Entscheidungen unter Druck zu setzen).Mit Rücksicht auf die überaus große Bedeutung des "Funktionierens" einer Feuerwehr für das gemeine Wohl dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Annahme einer Gefährdung gestellt werden; ein Risiko darf insoweit nicht eingegangen werden (OVG RP, Beschluss vom 01.03.2013 - 7 A 11270/12.OVG - und Urteil vom 12.11.1991 - 6 A 10055/91 .OVG -).
- VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18
Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
Hierzu zählen etwa unehrenhaftes Verhalten im Dienst, grobes Vergehen gegen Kameraden im Dienst, Unterschlagung von Geldern der Feuerwehr, fortgesetzte Nachlässigkeit oder Nichtbefolgen dienstlicher Anweisungen, Trunkenheit im Dienst, Aufhetzen zum Nichtbeachten von Anordnungen, dienstwidrige Benutzung oder mutwillige Beschädigung von Dienstkleidung, Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr, systematisches Untergraben der Dienstbereitschaft und der Disziplin der Feuerwehr etwa durch schwerwiegende Beleidigung der Führung bzw. des Vorgesetzten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 1991 - 6 A 10055/91 -, juris und Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 7 A 11087/10.OVG - VG Würzburg, Urteil vom 23. Mai 2017 - W 1 K 16.527 -, juris).Einer Entwicklung dahin ist deshalb mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzuwirken (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. März 2013 - 7 A 11270/12.OVG - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Februar 1996 - 12 B 10229/96 -, juris und Urteil vom 12. November 1991 - 6 A 10055/91 -, juris).".
- OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 962/20
Freiwillige Feuerwehr; Ortswehrleiter; Abberufung; Ausschluss aus Feuerwehr; …
Eine solche Suspendierung ist im Feuerwehrrecht auch ohne ausdrückliche gesetzliche oder satzungsrechtliche Regelung als schonendere bzw. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragende Handlungsform allgemein anerkannt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23. August 2021 - 4 CS 21.1227, juris Rn 23 [dass die Suspendierung dort im konkreten Fall nicht in Betracht kam, hatte - so hier nicht gegebene - spezifische landesrechtliche Gründe];… VG Hannover, Urt. v. 12. September 2018 - 7 A 7072/16 -, juris Rn. 30; NdsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2001 - 11 M 4402/00 -, juris, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. November 1991 - 6 A 10055/91 -, juris Rn. 8 und 37). - VG Köln, 15.01.2014 - 3 K 5334/12
Feuerwehr
Rn. 54 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.1991 - 6 A 10055/91 - , Rdnr. 31; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - , Rdnr. 1;.Rn. 57 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.1991 - 6 A 10055/91 - , Rdnr. 31.
- VG Meiningen, 25.11.2014 - 2 K 268/14
Verweigerung des Handschlages durch die Oberbürgermeisterin bei der Verpflichtung …
Durch den Handschlag werden bei der Verpflichtung weder zusätzliche Rechtssicherheit und -klarheit noch ein erhöhter Schutz des Adressaten erreicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.11.1991, 6 A 10055/91, juris, Rn. 29 zur Verpflichtung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2019 - 7 A 11543/18
Bestätigung der Wiederwahl des Wehrleiters in Bitburg zu Recht versagt
Ein Risiko darf insoweit nicht eingegangen werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. November 1991 - 6 A 10055/91.OVG - n.v., sowie den Beschluss vom 16. Februar 1996 - 12 B 10229/96.OVG - ESOVGRP).
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