Rechtsprechung
| VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erhöhung des Zahlungsanspruchs im Rahmen der einheitlichen Betriebsprämienregelung wegen Berücksichtigung weiterer Flächen bei offensichtlichem Irrtum, der leicht erkennbar war, sowie wegen Erhöhung des betriebsindividuellen Betrages wegen außergewöhnlicher Umstände
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 19 VO Nr. 796/2004/EG; Art. 36 Abs. 1 VO Nr. 1782/2003/EG ; Art 40 VO (EG) Nr. 1782/2003
Erhöhung von Zahlungsansprüchen i.R.d. einheitlichen Betriebsprämienregelung wegen Berücksichtigung weiterer Flächen sowie Erhöhung des betriebsindividuellen Betrages; Beihilfen i.R.d. Betriebsprämienregelung auf der Grundlage der Zahlungsansprüche für eine entsprechende ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhöhung von Zahlungsansprüchen i.R.d. einheitlichen Betriebsprämienregelung wegen Berücksichtigung weiterer Flächen sowie Erhöhung des betriebsindividuellen Betrages; Beihilfen i.R.d. Betriebsprämienregelung auf der Grundlage der Zahlungsansprüche für eine entsprechende ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03
Ausgleichszahlung; Falschangabe; Gesamtflächennachweis; Kulturpflanze; …
Auszug aus VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06
Ein Fehler ist auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Beihilfeantrags ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (Nds. OVG, Urt. v. Urt. v. 15.08.2007 - 10 LA 37/06 - Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).Zur Auslegung des Begriffs zieht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003 - 10 LB 27/03 - ) die von der Generaldirektion VI der Europäischen Kommission in den Arbeitsunterlagen vom 18. Januar 1999 (VI/7103/98 Rev.2-DE) und dem Arbeitsdokument Europäischen Kommission AGR 49533/2002 zum Begriff des "offensichtlichen Irrtums" gemäß Art. 12 der VO (EG) Nr. 2419/2001 niedergelegten Bewertungsgrundlagen heran.
Weiterhin kann ein offensichtlicher Irrtum bei widersprüchlichen Angaben im Antrag gegeben sein, insbesondere bei einem Widerspruch zwischen den schriftlichen Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis und einer zeichnerischen Darstellung der ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Nutzflächen auf einer Flurkarte (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003 - 10 LB 27/03 -, Urt. v. 11.02.1999 - 3 L 4506/96 -).
Er kann auch dann vorliegen, wenn die fehlerhafte Angabe bei einem Abgleich mit unabhängigen Datenbanken auffällt, soweit es sich für einen verständigen und objektiven Betrachter aufdrängt, dass es sich um ein offensichtliches Versehen handelt, wie dies z.B. bei Zahlendrehern oder Angaben der Nummer einer benachbarten Parzelle als Folge eines Lesefehlers der Fall ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003 - 10 LB 27/03 - VG Lüneburg, Urt. v. 30.05.2006 - 4 A 2/06 - ).
Darüber hinaus ist ein Irrtum nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zu Art. 5 a VO (EWG) Nr. 3887/92 auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen urteilsfähigen aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis mit den Katasterunterlagen (Auszug auf dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (Nds. OVG, Urt. v. 15.08.2007 - 10 LA 37/06 - Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).
Danach ist die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums bei Verwechslung zweier nebeneinander gelegener Feldblöcke unter der naheliegenden Voraussetzung, dass die Verwechslung bei einem Abgleich der tatsächlich von dem Antragsteller bewirtschafteten Flächen anlässlich einer Vor- Ort- Kontrolle festgestellt werden kann, grundsätzlich möglich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003, a.a.O.;… VG Oldenburg, Urt. v. 16.10.2007 - 12 A 2560/06 -).
Nur in diesen Fällen sei es gerechtfertigt, einen offensichtlichen Fehler anzuerkennen (…vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Urt. v. 15.08.2007, a.a.O.; Urt. v. 11.06.2003, a.a.O.; Beschl. v. 17.07.2007 - 10 LA 120/05 -).
- OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung als maßgebliches …
Auszug aus VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06
Ein Fehler ist auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Beihilfeantrags ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (Nds. OVG, Urt. v. Urt. v. 15.08.2007 - 10 LA 37/06 - Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).Darüber hinaus ist ein Irrtum nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zu Art. 5 a VO (EWG) Nr. 3887/92 auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen urteilsfähigen aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis mit den Katasterunterlagen (Auszug auf dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (Nds. OVG, Urt. v. 15.08.2007 - 10 LA 37/06 - Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).
Nur in diesen Fällen sei es gerechtfertigt, einen offensichtlichen Fehler anzuerkennen (vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Urt. v. 15.08.2007, a.a.O.;… Urt. v. 11.06.2003, a.a.O.; Beschl. v. 17.07.2007 - 10 LA 120/05 -).
- VG Oldenburg, 16.10.2007 - 12 A 2560/06
Angabe; Antrag; Betriebsprämie; Bewertungsmaßstab; Einzeichnung; Ermessen; …
Auszug aus VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06
Danach ist die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums bei Verwechslung zweier nebeneinander gelegener Feldblöcke unter der naheliegenden Voraussetzung, dass die Verwechslung bei einem Abgleich der tatsächlich von dem Antragsteller bewirtschafteten Flächen anlässlich einer Vor- Ort- Kontrolle festgestellt werden kann, grundsätzlich möglich (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003, a.a.O.; VG Oldenburg, Urt. v. 16.10.2007 - 12 A 2560/06 -).Dies entspricht auch den Bewertungsmaßstäben des Nds. Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Erlass vom 18. August 2005 (307-60161/2.9) zum Begriff des offensichtlichen Irrtums in Sammelanträgen 2005 (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 16.10.2007, a.a.O.).
Diese Rechtsprechung hält die Kammer auch im Rahmen der VO (EG) Nr. 796/2004 für anwendbar (so auch VG Oldenburg, Urt. v. 16.10.2007 - 12 A 2560/06 - ).
- EuGH, 05.10.2006 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel …
Auszug aus VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06
Von höherer Gewalt im gemeinschaftsrechtlichen Sinne sind alle ungewöhnlichen und unvorhergesehenen Ereignisse erfasst, auf die der Betriebsinhaber keinen Einfluss hat und deren Folgen auch bei gebotener Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urt. v. 05.10.2006 - C 105/02 - Urt. v. 22.01.1986 -C 266/84-; vgl. auch Urt. der Kammer vom 13.11.2006 -6 A 1444/05 -). - VG Lüneburg, 24.04.2007 - 4 A 17/06
Rindersonderprämie 2004 für im Jahr 2005 geschlachtete Rinder
Auszug aus VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06
Aus der Einschränkung "unter anderem" in Art. 40 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1782/2003 ergibt sich, dass neben den dort genannten Beispielsfällen auch andere Ereignisse als höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände anerkannt werden können (vgl. VG München, Urt. v. 18.07.2007 - M 18 K 06.4239 - VG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2007 - 4 A 17/06 -). - VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 2/06
Angabe; Ausgleichszahlung; Betriebsleiter; Betrug; Betrugsabsicht; …
Auszug aus VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06
Er kann auch dann vorliegen, wenn die fehlerhafte Angabe bei einem Abgleich mit unabhängigen Datenbanken auffällt, soweit es sich für einen verständigen und objektiven Betrachter aufdrängt, dass es sich um ein offensichtliches Versehen handelt, wie dies z.B. bei Zahlendrehern oder Angaben der Nummer einer benachbarten Parzelle als Folge eines Lesefehlers der Fall ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003 - 10 LB 27/03 - VG Lüneburg, Urt. v. 30.05.2006 - 4 A 2/06 - ). - VG München, 18.07.2007 - M 18 K 06.4239
Auszug aus VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06
Aus der Einschränkung "unter anderem" in Art. 40 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1782/2003 ergibt sich, dass neben den dort genannten Beispielsfällen auch andere Ereignisse als höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände anerkannt werden können (vgl. VG München, Urt. v. 18.07.2007 - M 18 K 06.4239 - VG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2007 - 4 A 17/06 -).
- VG Osnabrück, 26.01.2009 - 1 A 300/06
Absatz; Absatzkrise; Abweichung; Agrarpolitik; Ausbruch; Außergewöhnlichkeit; …
Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass eine der in Art. 40 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1782/2003 beispielhaft und nicht abschließend aufgezählten Alternativen (vgl. VG Stade, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 6 A 1105/06 -, juris, m.w.N.; VG Aachen, Urteil vom 2. Januar 2008 - 6 K 1456/06 -, juris) vorliegend nicht greift; insbesondere war der Tierbestand des Klägers nicht selbst von BSE befallen.Von höherer Gewalt im gemeinschaftsrechtlichen Sinne werden alle ungewöhnlichen und unvorhergesehenen Ereignisse erfasst, auf die der Betriebsinhaber keinen Einfluss hat und deren Folgen auch bei gebotener Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - C 105/02 -, Slg. 2006 - I, S. 9659; VG Stade, Urteil vom 11. Dezember 2007, a.a.O.; VG Aachen…, Urteil vom 2. Januar 2008, a.a.O.; VG Lüneburg, Urteil vom 1. Juli 2008 - 4 A 217/06 -, juris).
- VG Münster, 15.10.2008 - 9 K 1821/07
Zuweisung eines erhöhten betriebsindividuellen Betrages (BIB) als Referenzwert …
Rn. 28 Ebenso VG Stade, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 6 A 1105/06 - Juris.
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