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| OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1991 - 6 A 12181/90 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 1991 - 6 A 12181/90 (https://dejure.org/1991,10894)
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Verfahrensgang
- VG Neustadt - 1 K 2811/89
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1991 - 6 A 12181/90
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1991 - 6 A 12181/90
Was den in der ersten Fassung der Beitragssatzung vom 07. August 1987 fehlenden differenzierenden Verteilungsmaßstab angeht, so hätte dies auf deren Wirksamkeit keinen Einfluß gehabt, wenn es im hier mit dem Gemeindegebiet identischen Abrechnungsgebiet keine einen solchen Maßstab erfordernden wesentlichen, für den Umfang der Vorhaltung beachtlichen Unterschiede in der Art der Nutzung (Nutzbarkeit) der beitragspflichtigen Grundstücke gäbe (vgl. dazu das rechtsgrundsätzliche Staatsurteil vom 20. Oktober 1989 - 6 A 50/89 -, AS 22, 411 ff.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11081/08
Ausbaubeitragsrecht; Entstehung und Gemeindeanteil; Berücksichtigung von …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 6 A 56/75.OVG, AS 14, 321, ESOVGRP; 6 A 12181/90.OVG, ESOVGRP) und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG N-W, 15 A 3907/92, KStZ 1997, 117, juris; OVG S-H, 2 L 116/97, juris; OVG M-V, 6 M 93/97, DVBl 1998, 56, juris; a.A. OVG SL, 1 R 4/00, AS 29, 303) muss im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG erforderliche Satzung nicht vorhanden sein; es reicht, wenn eine später erlassene Ausbaubeitragssatzung sich Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht beimisst.
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