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Rechtsprechung
   VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,68478
VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14 (https://dejure.org/2021,68478)
VG Schwerin, Entscheidung vom 04.11.2021 - 6 A 1244/14 (https://dejure.org/2021,68478)
VG Schwerin, Entscheidung vom 04. November 2021 - 6 A 1244/14 (https://dejure.org/2021,68478)
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Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von …

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Zwar kann sich die Befangenheit eines Prüfers auch aufgrund nachträglicher Umstände ergeben (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris Ls. 2).

    Die erforderliche Kausalität fehlt, wenn sich mit der erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass Auswirkungen des Fehlers auf die Prüfungsentscheidung ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 48;… OVG Greifswald, Beschl. v. 20.12.2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 22).

    Denn es ist dem Gericht verwehrt, sich den prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum eines Prüfers anzumaßen und die positiven und negativen Aspekte der Prüfungsleistung selbst gegeneinander abzuwägen und so eine eigene Bewertung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 48).

    Einen Fall der fehlenden Kausalität hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise dann für möglich erachtet, wenn der Prüfer in der abschließenden Zusammenfassung der Bewertung bestimmte Fehler als besonders schwerwiegend darstellt und auf die übrigen Fehler (zu denen gerade die rechtsfehlerhaft angenommenen gehören) nur hinweist, sodass die Ansicht des Prüfers zum Ausdruck kommt, dass es auf diese nicht ankam (so BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 48).

  • VG Schwerin, 01.04.2016 - 4 A 214/13

    Rechtmäßigkeit der Einsetzung einer neuen Promotionskommission; Mitwirkung eines …

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Rn. 34 1. Für die Beurteilung des Klagebegehrens ist dabei auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; denn streitentscheidend ist, ob zu diesem Zeitpunkt der geltend gemachte Anspruch besteht (siehe nur VG Schwerin, Urt. v. 01.04.2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 32 ).

    Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass dieser Prüfer speziell gegenüber diesem Prüfling nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufbringen wird bzw. aufgebracht hat (so schon VG Schwerin, Urt. v. 20.03.2012 - 3 A 1641/10 -, juris Rn. 62 , VG Schwerin, Urt. v. 01.04.2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 36 ; siehe auch OVG Greifswald, Beschl. v. 13.12.2012 - 2 L 121/11 -, S. 5 des amtl. Umdrucks).

    So setzt sich ein Lehrstuhlinhaber nicht dadurch einem begründeten Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit aus, dass er einem Doktoranden oder Dritten gegenüber zu dem Verhalten des Doktoranden seine Meinung äußert, solange die Äußerung in Form und Inhalt sachlich bleibt (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 01.04.2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 40 ).

    Auch dem Doktorvater wird trotz der Nähe zum Promovenden und der viel engeren Begleitung des Promotionsvorhabens zugetraut, die Arbeit neutral und fair unter Anwendung des gebotenen wissenschaftlichen Maßstabes zu bewerten (so VG Schwerin, Urt. v. 01.04.2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 49 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01

    Anspruch auf Neubewertung von Aufsichtsarbeiten; Erstes Juristisches …

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf daher nicht als falsch bewertet werden (vgl. nur OVG Greifswald, Beschl. v. 20.12.2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist dann, wenn der Prüfer seine Bewertung aufgrund von Einwendungen des Prüflings nochmals überprüft und die Begründung nachholt, ändert oder ergänzt, die aktualisierte (letzte) Begründung (vgl. nur OVG Greifswald, Beschl. v. 20.12.2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die erforderliche Kausalität fehlt, wenn sich mit der erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass Auswirkungen des Fehlers auf die Prüfungsentscheidung ausgeschlossen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 48; OVG Greifswald, Beschl. v. 20.12.2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 22).

  • VG Berlin, 08.02.2021 - 12 K 149.18

    Klage gegen die Einstellung eines Promotionsverfahrens

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 27.08.1998 - 7 ZB 98.1442 -, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 02.02.2015 - 2 D 371/14 -, juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 08.03.2016 - 2 A 403/14 -, juris Rn. 6; VG Gießen, Beschl. v. 28.05.1997 - 3 G 219/97 -, juris Rn. 20; VG A-Stadt, Urt. v. 07.07.2008 - M 3 K 07.1857 -, juris Rn. 46; VG Berlin, Urt. v. 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19; im Grundsatz wohl auch VG Schwerin, Urt. v. 09.11.2010 - 3 A 694/09 -, juris Rn. 71 ).

    Die prüfungsspezifische Wertung erstreckt sich insbesondere auf den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, die Erfassung des Problems, die Geordnetheit der Darlegungen, die Qualität der Darstellung, die Überzeugungskraft der Argumente, die Gewichtung der Schwere einzelner Fehler, den Gesamteindruck der Leistung und schließlich auch auf die durchschnittlichen Anforderungen als Maßstab für die Differenzierungen bei der Notenvergabe (…für juristische Prüfungen OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Ls. 5; siehe auch VG Berlin, Urt. v. 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19).

    Eine bloße Wiederholung des eigenen Standpunktes auf verbreiterter subjektiver Argumentationsbasis reicht dabei nicht aus (vgl. VG Berlin, Urt. v. 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19).

  • VG München, 07.07.2008 - M 3 K 07.1857

    Promotionsverfahren; Bewertung einer Dissertation; Maßstab für eine Dissertation …

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 27.08.1998 - 7 ZB 98.1442 -, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 02.02.2015 - 2 D 371/14 -, juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 08.03.2016 - 2 A 403/14 -, juris Rn. 6; VG Gießen, Beschl. v. 28.05.1997 - 3 G 219/97 -, juris Rn. 20; VG A-Stadt, Urt. v. 07.07.2008 - M 3 K 07.1857 -, juris Rn. 46; VG Berlin, Urt. v. 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19; im Grundsatz wohl auch VG Schwerin, Urt. v. 09.11.2010 - 3 A 694/09 -, juris Rn. 71 ).

    Prüfungsnoten können nicht isoliert gesehen werden, sondern sind in einem Bezugssystem zu finden, das durch die persönlichen Erfahrungen und fachlichen Vorstellungen der Prüfer bestimmt wird (vgl. VG München, Urt. v. 07.07.2008 - M 3 K 07.1857 -, juris Rn. 45).

    So ist eine Dissertation als ein Forschungsbeitrag nicht für ein Laienpublikum zu verfassen, wohl aber für ein verständiges Fachpublikum, dem die Erkenntnisse nachvollziehbar darzulegen sind (vgl. VG München, Urt. v. 07.07.2008 - M 3 K 07.1857 -, juris Rn. 55).

  • VG Schwerin, 09.11.2010 - 3 A 694/09

    Einzelfall eines gescheiterten Promotionsverfahrens, vor dessen Eröffnung durch …

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Selbst drastischere Formulierungen wie "ausgesprochen apodiktisch", "äußerst mangelhaft", "völlig im Dunkeln", "plakativ", "bizarr", "völlig/weitestgehend inhaltsleer", "Banalitäten" und "völlig absurd" sprengen den zulässigen Rahmen noch nicht (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 09.11.2010 - 3 A 694/09 -, juris Rn. 95 ; siehe auch OVG Greifswald, Beschl. v. 15.10.2013 - 2 L 116/11 -, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vorgenannte Urteil abgelehnt wurde).

    Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 27.08.1998 - 7 ZB 98.1442 -, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 02.02.2015 - 2 D 371/14 -, juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 08.03.2016 - 2 A 403/14 -, juris Rn. 6; VG Gießen, Beschl. v. 28.05.1997 - 3 G 219/97 -, juris Rn. 20; VG A-Stadt, Urt. v. 07.07.2008 - M 3 K 07.1857 -, juris Rn. 46; VG Berlin, Urt. v. 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19; im Grundsatz wohl auch VG Schwerin, Urt. v. 09.11.2010 - 3 A 694/09 -, juris Rn. 71 ).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Es muss daraus nicht in den Einzelheiten, aber in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein, welchen Sachverhalt sowie welche allgemeinen oder besonderen Bewertungsmaßstäbe der Prüfer zugrunde gelegt hat und auf welcher wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers die Benotung beruht (siehe nur BVerwG, Urt. v. 09.12.1992 - 6 C 3.92 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen …

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Hierunter fallen sowohl Fragen, die fachwissenschaftlich geklärt sind, als auch solche, die in der Fachwissenschaft kontrovers behandelt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.08.1975 - 7 B 24.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Es ist zwar zutreffend, dass eine Überbewertung der äußeren Form eine sachfremde Erwägung darstellen kann (vgl. zur Handschrift BVerwG, Beschl. v. 19.08.1975 - VII B 24.75 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 2 LB 158/10
    Auszug aus VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
    Die prüfungsspezifische Wertung erstreckt sich insbesondere auf den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, die Erfassung des Problems, die Geordnetheit der Darlegungen, die Qualität der Darstellung, die Überzeugungskraft der Argumente, die Gewichtung der Schwere einzelner Fehler, den Gesamteindruck der Leistung und schließlich auch auf die durchschnittlichen Anforderungen als Maßstab für die Differenzierungen bei der Notenvergabe (für juristische Prüfungen OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Ls. 5;… siehe auch VG Berlin, Urt. v. 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 25.02.1993 - 6 UE 1211/91

    Anwendung der für berufsbezogene Prüfungen geltenden Grundsätze auch auf nicht …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2014 - 6 A 364/13

    Neubewertung und Wiederholung von Klausuren eines Aufstiegsbeamten i.R.d. …

  • OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14

    Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Leistungen im Rahmen eines …

  • BVerwG, 02.04.1979 - 7 B 61.79
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 121/11

    Promotionsverfahren; Anspruch des Doktoranden auf Betreuung durch den Doktorvater

  • OVG Sachsen, 08.03.2016 - 2 A 403/14

    Nichtannahme Dissertation; Auflage; Datenerhebung

  • VG Gießen, 28.05.1997 - 3 G 219/97

    BEURTEILUNGSSPIELRAUM; NEUBEWERTUNG; DISSERTATION; BEWERTUNGSFEHLER

  • VG Schwerin, 20.03.2012 - 3 A 1641/10
  • VGH Bayern, 27.08.1998 - 7 ZB 98.1442
  • VG Sigmaringen, 24.05.2023 - 8 K 1250/21

    Dissertation; Betreuungsdefizit; Absprache Gutachter; selbstständige Bewertung; …

    Rn. 38; Bay. VGH, Beschluss vom 27.08.1998 - 7 ZB 98.1442 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Beschluss vom 02.02.2015 - 2 D 371/14 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschluss vom 08.03.2016 - 2 A 403/14 -, juris Rn. 6; VG Gießen, Beschluss vom 28.05.1997 - 3 G 219/97 -, juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19; VG Schwerin, Urteil vom 04.11.2021 - 6 A 1244/14 -, juris Rn. 62 ff.).
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