Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1998 - 6 A 12471/97 |
Verfahrensgang
- VG Trier, 20.05.1997 - 2 K 888/96
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.1997 - 6 A 12008/97
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1997 - 6 A 12008/97
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1998 - 6 A 12471/97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58
Feuerwehrabgabe
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1998 - 6 A 12471/97
Allerdings ist der kommunale Beitrag nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch den Gesichtspunkt der Gegenleistung gekennzeichnet (BVerfGE 9, 291 ). - BVerwG, 14.02.1977 - 7 B 161.75
Gebühren - Beiträge - Bindung an Landesgesetzgebung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1998 - 6 A 12471/97
Bei der Prüfung, ob der wiederkehrende Beitrag im oben genannten Sinn materiell verfassungsgemäß ist, ist zu berücksichtigen, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keinen einheitlichen bundesverfassungsrechtlichen Begriff des Beitrags gibt (BVerwG, Beschluß vom 14. Februar 1977 - VIII B 161.65 -, VerwRspr. 29, 354). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93
Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1998 - 6 A 12471/97
Ein solches System besteht aus Verkehrsanlagen, die durch Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung zu einer Einheit zusammengefaßt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS 24, 261).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02
Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, …
Dieser Vorteil liegt anders als im Falle der Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG nicht in dem Zugang zu einer einzelnen Erschließungsanlage oder einem Abschnitt, sondern nach § 10 Abs. 3 KAG in dem Zugang zu einem System von Straßen, das für sich genommen die Anbindung an das übrige Straßennetz bietet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS 24, 261 [265]; Urteile vom 4. März 1998, 6 A 12471/97.OVG und vom 08. September 1998 - 6 C 10644/98.OVG -).Nur unter dieser Voraussetzung ist die Erhebung wiederkehrender Beiträge gemäß § 10 Abs. 3 KAG verfassungsmäßig nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. März 1998 - 6 A 12471/97.OVG -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03
Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, …
Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. März 1998 - 6 A 12471/97.OVG - (veröffentlicht in ESOVGRP) zu der Vorschrift in § 14 Abs. 8 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes vom 5. Mai 1986 (GVBl. S. 103 - KAG 1986 -) entschieden hat, ist der Landesgesetzgeber befugt, wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen in einzelnen Abrechnungseinheiten einzuführen.Dieser Sondervorteil besteht bei der Beitragserhebung für Verkehrsanlagen in dem rechtlich gesicherten Zugang zu einem System von Straßen, das den in dem System liegenden Grundstücken und Betrieben einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermittelt (Urteil des Senats vom 4. März 1998 - 6 A 12471/97.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).
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