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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1986 - 6 A 133/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3937
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1986 - 6 A 133/84 (https://dejure.org/1986,3937)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.03.1986 - 6 A 133/84 (https://dejure.org/1986,3937)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. März 1986 - 6 A 133/84 (https://dejure.org/1986,3937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BauR 1987, 74
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 1 ME 61/07

    Bestehen eines Abwehranspruchs gegen den Betrieb einer Drogenberatungsstelle in …

    Für die von der Antragsgegnerin erteilte Befreiung von den Abstandsvorschriften sprechen in Anlehnung an die Rechtsprechung beider Bausenate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 10.3.1986 - 6 A 133/84 - NdsRpfl. 1986, 284 = BRS 46 Nr. 153; Beschl. v. 5.2.1996 - 1 M 383/96 - DWW 1996, 162) durchaus gewichtige Gründe.
  • VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09

    Baurecht: Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans

    Da durch den Bebauungsplan im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eine Gewichtung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen vorgenommen wurde, werden nachbarliche Belange nur dann zu überwinden sein, wenn die für eine Befreiung sprechenden Belange als sich wesentlich schwerwiegender erweisen; letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Befreiung nur zu einer unbedeutenden Verschlechterung der bauplanungsrechtlichen Situation der Nachbarschaft führt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. März 1986 - 6 A 133/84 -, BRS 46 Nr. 153; OVG Berlin, Beschluss vom 05. Februar 1993 - 2 S 23.92 -, BRS 55 Nr. 120).

    Da jedoch durch den Bebauungsplan im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eine Gewichtung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen vorgenommen wurde, werden nachbarliche Belange nur dann zu überwinden sein, wenn die für eine Befreiung sprechenden Belange als sich wesentlich schwerwiegender erweisen; letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Befreiung nur zu einer unbedeutenden Verschlechterung der bauplanungsrechtlichen Situation der Nachbarschaft führt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. März 1986 - 6 A 133/84 -, BRS 46 Nr. 153; OVG Berlin, Beschluss vom 05. Februar 1993 - 2 S 23.92 -, BRS 55 Nr. 120).

  • VG Hannover, 17.09.2010 - 12 B 2485/10

    Zulässigkeit einer Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung von mehr als drei …

    In seinen tatsächlichen Auswirkungen stellt sich die erst durch eine Veränderung der Rechtslage geschaffene Atypik aber in genau der gleichen Art und Weise dar wie etwa eine Besonderheit des Grundstücks im engeren Sinne, die also aus dem atypischen Zuschnitt oder aus der atypischen Lage heraus abzuleiten ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.03.1986 - 6 A 133/84, juris; Beschl. v. 16.08.2004 - 9 LB 131/04, juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2004 - 9 LB 131/04

    Zulassung eines rückwärtigen Balkonanbaus mit Sichtblende ; Befreiung von …

    Die folgenden Ausführungen des 6. Senats des OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 10.3.1986 - 6 OVG A 133/84 - NdsRpfl 1986, 284 = BauR 1987, 74 = BRS 46 Nr. 153; vgl. weiter auch Beschluss vom 2.7.1986 - 6 OVG B 65/86 - NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.1996 - 1 M 383/96

    Abstandsrecht; Befreiung; Flachdachbungalow; Aufstockung; Geringe …

    Das vom VG zitierte Urteil des 6. Senats vom 10.3.1986 (- 6 A 133/84 -, BRS 46 Nr. 153) betrifft nahezu den gleichen Fall wie die hier umstrittene Aufstockung.
  • VG Mainz, 07.03.2008 - 3 L 86/08

    Zur Erteilung einer Befreiung von einer ausnahmsweise nachbarschützenden …

    Da jedoch durch den Bebauungsplan im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eine Gewichtung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen vorgenommen wurde, werden nachbarliche Belange nur dann zu überwinden sein, wenn die sich für eine Befreiung sprechenden Belange als wesentlich schwerwiegender erweisen; letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Befreiung nur zu einer unbedeutenden Verschlechterung der bauplanungsrechtlichen Situation der Nachbarschaft führt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. März 1986 - 6 A 133/84 -, BRS 46 Nr. 153; OVG Berlin, Beschluss vom 05. Februar 1993 - 2 S 23.92 -, BRS 55 Nr. 120).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2004 - 9 LA 63/04

    Abstand; Abstandfläche; Abstandflächenverstoß; Anbau; Bauwich; Befreiung; …

    Diese bodenrechtliche Situation hätte grundsätzlich nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg den Weg für eine Befreiung über § 86 NBauO eröffnet (grundlegend Urteil vom 10.3.1986 - 6 OVG A 133/84 - NdsRpfl 1986, 284 = BauR 1987, 74 = BRS 46 Nr. 153; Beschl. v. 2.7.1986 - 6 OVG B 65/86 - NdsRpfl 1986, 285 = BauR 1987, 76 = BRS 46 Nr. 154;… Schmaltz in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NdsBauO, Kommentar, 7. Aufl. 2002, § 86 Rdnr. 10; ferner in jüngster Zeit bejahend Beschl. d. erkennenden Senats vom 14.5.2004 - 9 LA 59/04 - bzw. Beschl. vom 16.8.2004 - 9 LB 131/04 - zu einem "rückwärtigen" Balkonanbau; dagegen ablehnend für einen in den Bauwich weiter hineinragenden "seitlichen" Balkon Beschl. des 1. Senats vom 24.2.2004 - 1 LA 74/03 - DWW 2004, 156 = NordÖR 2004, 243), etwa dann, wenn es um das äußere Erscheinungsbild nicht nachhaltig verändernde bauliche Maßnahmen innerhalb des im Bauwich liegenden vorhandenen Baukörpers gegangen wäre oder um eine den angrenzenden Nachbarn nicht beeinträchtigende Nutzungsänderung.
  • VG München, 12.05.2021 - M 11 K 20.244

    Aufstockung einer Grenzgarage und Abstandsflächen

    Der 14. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führt in dieser, den Einbau einer Gaube betreffenden Entscheidung aus: "So ginge es beispielsweise schwerlich an, die Aufbringung eines Satteldachs auf einem Gebäude, das sich längs einer Grenze erstreckt und bisher ein Flachdach trägt, abstandsflächenrechtlich allein mit der Erwägung gutzuheißen, es sei nur auf die geplante Änderung abzustellen, die vorgesehene Dachneigung überschreite jedoch nicht 45 Grad (s. hierzu Art. 6 Abs. 3 Satz 4 BayBO); zur Erforderlichkeit von Befreiungen für solche Aufstockungen grenznaher Flachdachgebäude s. OVG Lüneburg vom 10.3.1986 und vom 2.7.1986 BauR 1987, 74 und 76).".
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