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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6371
OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89 (https://dejure.org/1990,6371)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.06.1990 - 6 A 141/89 (https://dejure.org/1990,6371)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 6 A 141/89 (https://dejure.org/1990,6371)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufspflichten von Kammermitgliedern; Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs; Berufsgerichtsbarkeit für Heilberufe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 51.61
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89
    Wie das Bundesverwaltungsgericht, dessen Ansicht der Senat sich anschließt, wiederholt zutreffend ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 27. September 1962 - I C 51.61 - BVerwGE 15, 34 und vom 24. Mai 1972 - I C 33.70 - BVerwGE 40, 112 sowie Beschluß vom 02. Juli 1979 - 1 C 9.75 - BVerwGE 58, 167), verbietet die Formulierung "ausdrücklich zugewiesen", die Zuständigkeit anderer Gerichte als der Verwaltungsgerichte allein aus dem Sachzusammenhang oder der "Sachnähe" herzuleiten.

    Der Wille des Gesetzgebers, eine bestimmte Zuständigkeitsregelung zu treffen, muß im Gesetz aber einen solchen Niederschlag gefunden haben, daß er sich unter Berücksichtigung allgemeiner Auslegungsgrundsätze einwandfrei ermitteln läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1962, aaO).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89
    Ferner muß es in Kauf genommen werden, daß bei diesem Ergebnis verschiedene Gerichtsbarkeiten dieselben Sachverhalte zu beurteilen haben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1987 - 3 C 53.85 -BVerwGE 77, 207).
  • BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75

    Zulässigkeit eines Prüfverfahrens zur Feststellung der therapeutischen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89
    Wie das Bundesverwaltungsgericht, dessen Ansicht der Senat sich anschließt, wiederholt zutreffend ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 27. September 1962 - I C 51.61 - BVerwGE 15, 34 und vom 24. Mai 1972 - I C 33.70 - BVerwGE 40, 112 sowie Beschluß vom 02. Juli 1979 - 1 C 9.75 - BVerwGE 58, 167), verbietet die Formulierung "ausdrücklich zugewiesen", die Zuständigkeit anderer Gerichte als der Verwaltungsgerichte allein aus dem Sachzusammenhang oder der "Sachnähe" herzuleiten.
  • VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85

    Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1: …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89
    Einem solchen, auf präventiven Rechtsschutz gerichteten, Begehren kann indessen überhaupt nur durch ein verwaltungsgerichtliches Feststellungsurteil Rechnung getragen werden, da ein berufsgerichtliches - ebenso wie ein strafgerichtliches (zum Verhältnis zwischen Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren und verwaltungsgerichtlichem Verfahren vgl. z.B. OVG Rh-Pf, Urteil vom 29. Januar 1969 - AS 11, 196; VGH Kassel, Urteil vom 17. Dezember 1985 - NVwZ 1988, 445 sowie Dickersbach, aaO, S. 47 ff.) - Urteil aufgrund seiner begrenzten Rechtskraftwirkung keinen Schutz vor zukünftigem Handeln der Behörde gewährt.
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 52.81

    Zulässigkeit einer Tatbestandsberichtigung in Bezug auf Revisionsurteile

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89
    Eine Generalklausel, wie sie etwa in § 223 Abs. 1 Satz 1 BRAO (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 05. Mai 1983 - 5 C 52.81 - DVBl 1983, 942) oder § 130 Abs. 1 BundesdisziplinarO (…vgl. dazu z.B. Köhler/Ratz, Bundesdisziplinarordnung, 1989, § 130 Rdnr. 1) enthalten ist, findet sich nicht.
  • BVerwG, 24.05.1972 - I C 33.70
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89
    Wie das Bundesverwaltungsgericht, dessen Ansicht der Senat sich anschließt, wiederholt zutreffend ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 27. September 1962 - I C 51.61 - BVerwGE 15, 34 und vom 24. Mai 1972 - I C 33.70 - BVerwGE 40, 112 sowie Beschluß vom 02. Juli 1979 - 1 C 9.75 - BVerwGE 58, 167), verbietet die Formulierung "ausdrücklich zugewiesen", die Zuständigkeit anderer Gerichte als der Verwaltungsgerichte allein aus dem Sachzusammenhang oder der "Sachnähe" herzuleiten.
  • VG Kassel, 28.03.2003 - 5 E 1685/01
    In der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass das Landesgesetz über die Kammern, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte (HeilberufsG - HeilBG -) vom 20. Oktober 1978 (GWBl S. 649) keine gesonderte Bestimmung über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Berufsgerichten enthält (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juni 1990 - 6 A 141/89 -).

    Bezieht sich aber - wie im vorliegenden Fall - der Klageantrag gerade nicht auf eine das berufsgerichtliche Verfahren unmittelbar betreffende Maßnahme der Beklagten, sondern bestimmt sich der Streitgegenstand nach den aus der Berufsordnung folgenden Berufspflichten des Klägers, unterfällt diese Rechtsstreitigkeit der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1991 - 3 CB 89/90 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juni 1990 - 6 A 141/89 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1995 - 6 A 10638/95
    Diesem Bedürfnis kann nur eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage Rechnung tragen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juni 1990 - 6 A 141/89 -).
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