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| OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1971 - 6 A 16/71 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig
Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kann die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, der Maßstab der Grundstückseinheit diene dazu, den Verteilungsmaßstab insgesamt vorteilsgerecht zu gestalten, weil die Verteilung nach der Grundstückseinheit Ungerechtigkeiten abmildere, die durch die Anwendung des Maßstabs der Grundfläche einträten (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 4. Oktober 1971 - 6 A 16/71 - AS 12, 177 [182] und vom 2. Oktober 1978 - 10 C 1/78 - AS 15, 137 [144]). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1976 - 6 A 48/75 Dieser Maßstab, den der Senat in ständiger Rechtsprechung für kleinere Gemeinden allgemein als zulässig erachtet hat (vgl. z.B. Urteil vom 4. Oktober 1971 - 6 A 16/71 - sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1973 - 6 B 6/73 - und vom 2. November 1976 - 6 B 148/76 -), kann auch in Großstädten - derzeit noch - eine zulässige Grundlage zur Bemessung der Vorteile nach § 8 KAG bilden, obgleich er Unterschieden in der baulichen Nutzung nach Art und Maß nicht Rechnung trägt.
Vielmehr hat sich eine Nachprüfung des Ermessens des Ortsgesetzgebers darauf zu beschränken, ob die äußersten Grenzen des Auswahlspielraums überschritten sind (vgl. Urteil des Senats vom 4. Oktober 1971 - 6 A 16/71 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78 Das trifft auf den hier zu beurteilenden Beitragsmaßstab nicht zu, den der 6. Senat des erkennenden Gerichts in ständiger Rechtsprechung als zulässig angesehen hat (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1971 6 A 16/71 AS 12, 177; Urteil vom 24. Februar 1975 6 A 25/73 - Beschluß vom 22. März 1977 6 B 16/77 sowie Beschluß vom 15. Februar 1978 6 B 8/78 -).
- VG Dresden, 24.07.1996 - 7 K 343/96 Die systematisch zwingende Einbeziehung der Vorauszahlungen auf die Beitragsschuld in den Anwendungsbereich des § 2 Satz 1 SächsKAG (vgl. auch Rh.-Pf OVG, Urt, v. 4.10.1971 - 6 A 16/71 VerwRspr.24, 464 f;… Bad.-Württ. VGH , Urt. v. 10.2.1983 - 2 S 390/82 VBlBW 1983, 408 (410) hat zur Folge, daß der Satzungsgeber für sie eine eigenständige Grundlage schaffen muß.
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