Rechtsprechung
| VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- fsf.de
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Papierfundstellen
- ZUM 1996, 610
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
Auszug aus VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93
Der streitbefangene Beitrag verletzt die Menschenwürde im Sinne der "Würde des Menschen als Gattungswesen" (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 -, BVerfGE 87, 209 , NJW 1993, 1457). - VGH Bayern, 24.03.1993 - 25 CS 93.483
Auszug aus VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93
Die Notwendigkeit dazu leitet sie aus einem Beschluss des Bayerischen VGH vom 24.03.1993 - 25 CS 93.483/756 - (ZUM 1993, 296) her. - VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
Menschenwürdeverletzung durch Austrahlung einer Fernsehsendung
Auszug aus VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93
Ob eine Sendung die Menschenwürde verletzt, ist keine wertend-prognostische Entscheidung; hier gibt es keinen Beurteilungsspielraum (Urteil v. 14.09.1995 - 6 A 5582/92 - ), schon gar nicht, wenn der Straftatbestand des § 131 StGB in Rede steht (Urteil v. 09.02.1995 - 6 A 205/92 - );.
- VG Hannover, 14.09.1995 - 6 A 5582/92
Menschenwürdeverletzung durch Fernsehsendungen
Auszug aus VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93
Ob eine Sendung die Menschenwürde verletzt, ist keine wertend-prognostische Entscheidung; hier gibt es keinen Beurteilungsspielraum (Urteil v. 14.09.1995 - 6 A 5582/92 - ), schon gar nicht, wenn der Straftatbestand des § 131 StGB in Rede steht (Urteil v. 09.02.1995 - 6 A 205/92 - );. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.1993 - 2 M 8/93
Landesmedienanstalten; Ausgestaltung des Verfahrens; Chancengleicheit; …
Auszug aus VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93
Ob § 30 Abs. 2 RfStV ein subjektivem Recht der Veranstalter begründet - die Kammer bezweifelt das -, kommt es dann gar nicht an (verneinend wohl OVG Magdeburg, Beschluss v. 22.09.1993 - 2 M 8/93.-, LKV 1994, 60). - VG Hannover, 14.11.1996 - 6 A 5293/92
Auszug aus VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93
Jugendschutzfragen sind wertend-prognostischer Art; mangels besonderer Sachkunde der Versammlung ist in solchen Fällen sachverständiger Rat erforderlich (arg. Urteil v. 14.09.1995; diese Ansicht liegt auch dem Beweisbeschluss vom 14.09.1995 in 6 A 5293/92 zugrunde).
- VG Hannover, 08.07.2014 - 7 A 4679/12
Fernsehsendung; Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen; Gewalt; Jugendschutz; …
Denn nach ständiger Rechtsprechung sowohl des erkennenden Gerichts (…Urteil vom 9.2.1995 - 6 A 205/92 - AfP 1996, S. 201 ; Urteil vom 28.3.1996 - 6 A 2032/93 - ZUM 1996, S. 610 ) als auch des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 20.10.2008 - 10 LA 101/07 - Rdnr. 8, u.a. AfP 2009, S. 186 ) ist geklärt, dass bei der Beurteilung der Frage, ob durch eine Rundfunksendung gegen die Menschenwürde verstoßen wurde, den Gremien des Rundfunkrechts kein Beurteilungsspielraum eröffnet ist (…s. auch Liesching/Schuster, JugendschutzR, 5. Aufl., § 4 JMStV Rdnr. 19), mithin auch nicht einer zuvor vom Rundfunkveranstalter angerufenen Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle.
dejure.org
Übersicht VG Hannover
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.