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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1994 - 6 A 2408/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9680
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1994 - 6 A 2408/91 (https://dejure.org/1994,9680)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.08.1994 - 6 A 2408/91 (https://dejure.org/1994,9680)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. August 1994 - 6 A 2408/91 (https://dejure.org/1994,9680)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 228 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Leistungen des Zahnarztes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2021 - 2 S 1307/21

    Postbeamtenkrankenkasse; Erstattung von Versicherungsleistungen für Aufwendungen …

    Bei der Aufbereitung eines Wurzelkanals handelt es sich nicht um die umfassendere Leistung gegenüber der Entfernung alten Wurzelfüllmaterials, sondern vielmehr um einen nachfolgenden selbständigen Behandlungsschritt auf dem Wege zur Erreichung des Behandlungszieles, der endgültigen Füllung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 1994 - 6 A 2408/91 - juris Rn. 5 für die Abrechenbarkeit der "Exstirpation der vitalen Pulpa" nach Nummer 236 GOZ 1987 neben der "Aufbereitung eines Wurzelkanals" nach Nummer 241 GOZ 1987 mwN).

    Rn. 50 Dass bei einer Wurzelkanalbehandlung mehrere selbständige Behandlungsschritte abrechenbar sind, zeigt sich auch an der GOZ-Nummer 2440 (Füllung des Wurzelkanals), neben der anerkanntermaßen auch die Wurzelkanalaufbereitung abgerechnet werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 1994 - 6 A 2408/91 - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - 6 A 3029/04

    Selbstständige Abrechenbarkeit eines operativen Einzelschrittes; …

    Rn. 28 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. August 1994 - 6 A 2408/91 -, m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, in: NWVBl 1996, 100, sowie vom 18. Januar 1995 - 12 A 841/92 -, in: NWVBl 1995, 347, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10/95 -, a.a.O.; so offenbar auch Bundessozialgericht, Urteil vom 25. August 1999 - B 6 KA 57/98 R -, in: Medizinrecht 2000, 201; in Bezug auf Neurolysen ausdrücklich auch Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 5. Dezember 2005 - 39 C 15279/04 - a.A. insofern Sozialgericht Kiel, Urteil vom 24. November 2000 - S 13 KA 366/99 -.
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