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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36025
VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18 (https://dejure.org/2020,36025)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 (https://dejure.org/2020,36025)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. November 2020 - 6 A 267/18 (https://dejure.org/2020,36025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Dieses Verständnis hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, NJW 1994, 922 ff.) weiterentwickelt.

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich wahlrechtlich nicht von Relevanz, ob bei der Aufstellung der Wahlvorschläge nach den Regeln der selbst gesetzten autonomen Ordnung der Partei satzungsrechtlich ordnungsgemäß erfolgte bzw. ob eine Satzungsbestimmung satzungsrechtlich- bzw. vereinsrechtlich wirksam geworden ist - jedenfalls solange insoweit nicht gegen Verfahrensgrundsätze einer demokratischen Wahl verstoßen wird, die so elementar sind, dass ein auf ihrer Grundlage zustande gekommener Wahlvorschlag schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann(vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91-, NJW 1994, 922 ff.; vgl. auch Hess. VGH…, Urteil vom 10.7.2003 - 8 UE 2947/01 -, Juris Rn. 102 m.w.N.).

    Sie sichert unverzichtbare Voraussetzungen für einen demokratischen Wahlvorgang, wahrt aber mit der Beschränkung auf Verstöße gegen elementare Regeln zugleich die Autonomie der Parteien, die berührt wird, wenn es darum geht, deren Verfahren bei der Kandidatenaufstellung durch staatliche Wahlorgane und im Wahlprüfungsverfahren zu kontrollieren und zu bewerten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, NJW 1994, 922 ff.; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 15.9.2016 - 15 A 1934/15 -, Juris Rn. 12 f. m.w.N.).

    Dessen ungeachtet sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahlorgane verpflichtet, im Maße des ihnen praktisch Möglichen Feststellungen darüber zu treffen, ob die eingereichten Wahlvorschläge den Anforderungen des Wahlrechts genügen, um so Gefahren für den Bestand der Wahl rechtzeitig zu begegnen (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, NJW 1994, 922 ff.; vgl. auch Saarl. VerfGH, Urteil vom 29.9.2011 - Lv 4/11 -, BeckRS 2011, 54799).

    (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, NJW 1994, 922 ).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Er machte geltend, dass das Wahlverfahren gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.2.2008 (2 BvK 1/07) verstoße; mit der fehlenden Möglichkeit einer reinen Listenwahl seien kleine Parteien und Wählergruppen - wie z.B. die "XX" - benachteiligt, da es ihnen rein personell nicht möglich sei, sämtliche Wahlbezirke zu besetzen und damit überhaupt Chancen auf den Erhalt von Kreistagsmandaten über die Listenwahl zu erhalten.

    (BVerfG, Urteil vom 13.2.2008 - 2 BvK 1/07 -, NVwZ 2008, 407 ).

    Diese hat es insbesondere damit begründet, dass durch die vormals bestehende Sperrklausel ein nicht gerechtfertigter Verstoß gegen die Wahlgrundsätze der Wahlgleichheit ("kein gleicher Erfolgswert der Stimme") sowie der Chancengleichheit bestünde (vgl. BVerfG, Urteil vom 13.2.2008 - 2 BvK 1/07 -, NVwZ 2008, 407 ff.).

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Dabei genügen allgemein gehaltene pauschale Behauptungen und nicht belegte Vermutungen, sowie bloße Andeutungen den Anforderungen an die Anfechtungsgrundsätze nicht (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 30.1.2014 - 6 A 203/13 - so wohl auch: BVerfG, Beschluss vom 23.11.1993 - 2 BvC 15/91 -, NJW 1994, 927 ff.).

    Dies folgt daraus, dass die XX als bereits zuvor im Kreistag vertretene Partei nach dem geltenden Wahlrecht nicht verpflichtet war eine Satzung vorzulegen (vgl. § 21 Satz 2 GKWG; § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GKWO), so dass aus der Nichtvorlage ein Wahlfehler nicht folgt (in diese Richtung wohl auch: BVerfG, Beschluss vom 23.11.1993 - 2 BvC 15/91 -, NJW 1994, 927 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - 2 LB 28/09

    Verhältnisausgleich bei Kommunalwahl

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Allerdings folgt die Bindung des gerichtlichen Prüfungsumfanges an die zuvor geltend gemachten Einspruchsgründe aus dem Sinn und Zweck des gesamten Wahlprüfungsrechts, dass das objektive Wahlrecht schützen und baldmöglichst über die Gültigkeit der Wahl verlässliche Klarheit erreichen will (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26.10.2010 - 2 LB 28/09 -, NordÖR 2011, 41 ff. m.w.N.).

    Dementsprechend sind im Wahlanfechtungsverfahren nur diejenigen Einspruchsgründe zu berücksichtigen, die fristgerecht vorgebracht sind und die konkret, unmissverständlich sowie hinreichend substantiiert mit Tatsachen belegt sind, so dass sie eine im Anschluss daran erfolgende gerichtliche Nachprüfung rechtserheblicher Tatsachen zulassen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26.10.2010 - 2 LB 28/09 -, NordÖR 2011, 41 ff.; vgl. auch: VG Schleswig, Urteile vom 30.1.2014 -6 A 203/13 - und vom 6.11.2014 - 6 A 235/13 -).

  • VerfG Hamburg, 20.03.1995 - HVerfG 3/94
    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Im Rahmen der Konkretisierung des Begriffes waren und wird in der Rechtsprechung auf die Funktion der Wahl und den Zweck der Wahlprüfung, eine ordnungsgemäße Zusammensetzung der gewählten Volksvertretung zu gewährleisten, abgestellt (VerfG Hamburg, Urteil vom 20.3.1995 - HVerfG 3/94 -, NVwZ-RR 1995, 589 ff.).

    Dabei hat sich die 6. Kammer (Urteil vom 20.3.2014 - 6 A 191/13 -) dem Verfassungsgericht Hamburg darin angeschlossen, dass es in den klassischen Bereichen der Wahlprüfung, in denen es um die Überprüfung der Maßnahmen von amtlichen Wahlorganen geht, als sachgerecht ansieht, den Verstoß gegen verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze sowie gegen sonstige zwingende Wahlvorschriften als Wahlfehler zu begreifen (VerfG Hamburg, Urteil vom 20.3.1995 - HVerfG 3/94 -, NVwZ-RR 1995, 589 ff.;… vgl. auch Asmussen/Thiel, GKWG Komm, Stand Juni 2003, § 38 Rn. 1).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlanfechtung; Wahlprüfbeschwerde; Auswirkung unterlassener Bemühungen zur …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Dessen ungeachtet sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahlorgane verpflichtet, im Maße des ihnen praktisch Möglichen Feststellungen darüber zu treffen, ob die eingereichten Wahlvorschläge den Anforderungen des Wahlrechts genügen, um so Gefahren für den Bestand der Wahl rechtzeitig zu begegnen (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, NJW 1994, 922 ff.; vgl. auch Saarl. VerfGH, Urteil vom 29.9.2011 - Lv 4/11 -, BeckRS 2011, 54799).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2016 - 15 A 1934/15

    Wahlrechtliche Bedeutung der Verletzung der Einhaltung einer ausreichenden …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Sie sichert unverzichtbare Voraussetzungen für einen demokratischen Wahlvorgang, wahrt aber mit der Beschränkung auf Verstöße gegen elementare Regeln zugleich die Autonomie der Parteien, die berührt wird, wenn es darum geht, deren Verfahren bei der Kandidatenaufstellung durch staatliche Wahlorgane und im Wahlprüfungsverfahren zu kontrollieren und zu bewerten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, NJW 1994, 922 ff.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15.9.2016 - 15 A 1934/15 -, Juris Rn. 12 f. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich wahlrechtlich nicht von Relevanz, ob bei der Aufstellung der Wahlvorschläge nach den Regeln der selbst gesetzten autonomen Ordnung der Partei satzungsrechtlich ordnungsgemäß erfolgte bzw. ob eine Satzungsbestimmung satzungsrechtlich- bzw. vereinsrechtlich wirksam geworden ist - jedenfalls solange insoweit nicht gegen Verfahrensgrundsätze einer demokratischen Wahl verstoßen wird, die so elementar sind, dass ein auf ihrer Grundlage zustande gekommener Wahlvorschlag schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann(vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91-, NJW 1994, 922 ff.; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 10.7.2003 - 8 UE 2947/01 -, Juris Rn. 102 m.w.N.).
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/08

    Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Es geht also nicht allein um die Durchsetzung des (passiven) Wahlrechts, sondern um das im Gemeinwohl liegende Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen und an der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments (mit zahlreichen weiteren Nachweisen: Brem. StGH, Urteil vom 22.5.2008 - St 1/08 -, NordÖR 2008, 328 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 7.4.2000 - 2 M 4/00 -, NVwZ-RR 2000, 616 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1993 - 2 K 4/93

    Wahl; Wahlkreis; Landesliste; Nachzählung; Verfahrensfehler; Wahlprüfung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Ausgehend von dem im Wahlprüfungsrecht herrschenden "Prinzip der potentiellen Kausalität" wird ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dahingehend verlangt, dass die substantiiert dargelegte Rechtsverletzung bei realistischer Betrachtungsweise das konkrete Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24.6.1993 - 2 K 4/93 -, NVwZ 1994, 179 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 30.3.2007 - 6 A 128/06 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2000 - 2 M 4/00

    Beeinflussung von Wählern durch Werbung vor Wahllokalen; Antrag auf Erlaß einer …

  • VG Schleswig, 10.04.2025 - 6 A 41/23

    Ungültigkeit einer Gemeindewahl aufgrund von Fehlern bei der parteiinternen …

    Rn. 78 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Wahlrechtsbestimmungen nicht nur von amtlichen Wahlorganen angewendet werden, sondern auch von Dritten, insbesondere von Parteien und Wählergruppen; demgemäß können auch Dritte Wahlfehler begehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, juris, Rn. 38; vgl. zum Begriff des Wahlfehlers auch die Urteile der Kammer vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris, Rn. 15 und vom 20.03.2014 - 6 A 191/13 -, n. v.).

    Allein der Verstoß gegen die wahlrechtlichen Mindestregeln für die Kandidatenaufstellung macht die Zulassungsentscheidung fehlerhaft (zum Ganzen ausführlich: VG Schleswig, Urteil vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris, Rn. 16 ).

  • VG Schleswig, 30.11.2022 - 6 A 358/20

    Ungültige Abstimmung über Bürgerentscheide

    Ausgehend vom im Wahlprüfungsrecht herrschenden Prinzip der potentiellen Kausalität wird ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dahingehend verlangt, dass die substantiiert dargelegte Rechtsverletzung bei realistischer Betrachtungsweise das konkrete Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (vgl. Urteil der Kammer vom 9. November 2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 15 , unter Verweis auf: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. April 2000 - 2 M 4/00 -, juris).

    Zudem hat der oder die Klagende auch die Erheblichkeit des vorgetragenen Wahlfehlers zu substantiieren (vgl. Urteil der Kammer vom 9. November 2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 21 ).

  • VG Schleswig, 22.10.2024 - 6 A 44/23

    Gültigkeit einer Gemeindewahl

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Wahlrechtsbestimmungen nicht nur von amtlichen Wahlorganen angewendet werden, sondern auch von Dritten, insbesondere von Parteien; demgemäß können auch Dritte Wahlfehler begehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, juris, Rn. 38; vgl. zum Begriff des Wahlfehlers auch die Urteile der Kammer vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris, Rn. 15 und vom 20.03.2014 - 6 A 191/13 -, n. v.).

    Allein der Verstoß gegen die wahlrechtlichen Mindestregeln für die Kandidatenaufstellung macht die Zulassungsentscheidung fehlerhaft (zum Ganzen ausführlich: VG Schleswig, Urteil vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris, Rn. 16 ).

  • VG Schleswig, 19.11.2024 - 6 A 10014/21

    Abwahl des Bürgermeisters Koech der Stadt Ratzeburg im Jahr 2021 ungültig

    Nach dem im Wahlprüfungsrecht herrschenden "Prinzip der potentiellen Kausalität" wird damit ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dahingehend verlangt, dass die substantiiert dargelegte Rechtsverletzung bei realistischer Betrachtungsweise das konkrete Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 24.06.1993 - 2 K 4/93 -, juris, Rn. 49; Urteile der Kammer vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 -, juris, Rn. 24 , vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris, Rn. 22 und vom 30.03.2007 - 6 A 128/06 - n. v.).
  • VG Schleswig, 16.07.2025 - 6 A 60/23

    Mandatsaberkennung nach Gemeindewahl

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Wahlrechtsbestimmungen nicht nur von amtlichen Wahlorganen angewendet werden, sondern auch von Dritten, insbesondere von Parteien; demgemäß können auch Dritte Wahlfehler begehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris Rn. 38; vgl. zum Begriff des Wahlfehlers auch die Urteile der Kammer vom 9. November 2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 15 und vom 20. März 2014 - 6 A 191/13 -, n. v.).

    Allein der Verstoß gegen die wahlrechtlichen Mindestregeln für die Kandidatenaufstellung macht die Zulassungsentscheidung fehlerhaft (zum Ganzen ausführlich: VG Schleswig, Urteil vom 9. November 2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 16 ).

  • VG Schleswig, 27.01.2026 - 6 A 123/25

    Klagen gegen die Bürgermeisterwahl in Wedel erfolglos

    Nach dem im Wahlprüfungsrecht herrschenden "Prinzip der potentiellen Kausalität" wird damit ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dahingehend verlangt, dass die substantiiert dargelegte Rechtsverletzung bei realistischer Betrachtungsweise das konkrete Wahlergebnis beeinflusst haben könnte (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 24.06.1993 - 2 K 4/93 -, juris, Rn. 49; Urteile der Kammer vom 30.11.2022 - 6 A 358/20 -, juris, Rn. 24 , vom 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris, Rn. 22 und vom 30.03.2007 - 6 A 128/06 - n. v.;… Urteil der Kammer vom 19.11.2024 - 6 A 10014/21 -, juris, Rn. 80 ).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23

    Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Wahlorgane verpflichtet, im Maße des ihnen praktisch Möglichen Feststellungen darüber zu treffen, ob die eingereichten Wahlvorschläge den Anforderungen des Wahlrechts genügen, um so Gefahren für den Bestand der Wahl rechtzeitig zu begegnen (…BVerfG, Beschl. v. 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243-265, juris Rn. 43;… HessVGH, Urt. v. 27.01.2005 - 8 UE 211/04 -, juris Rn. 104; VG S-H, Urt. v. 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 17).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23

    Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Wahlorgane verpflichtet, im Maße des ihnen praktisch Möglichen Feststellungen darüber zu treffen, ob die eingereichten Wahlvorschläge den Anforderungen des Wahlrechts genügen, um so Gefahren für den Bestand der Wahl rechtzeitig zu begegnen (…BVerfG, Beschl. v. 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243-265, juris Rn. 43;… HessVGH, Urt. v. 27.01.2005 - 8 UE 211/04 -, juris Rn. 104; VG S-H, Urt. v. 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 17).
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