Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1976 - 6 A 33/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge …
Auch wenn dies für eine Erschließungseinheit nach dem Bundesbaugesetz entschieden wurde, ist das OVG Rheinland-Pfalz dieser Argumentation mit Urteil vom 6. Dezember 1976 (- 6 A 33/75 -, AS 14, 364) für das damalige Ausbaubeitragsrecht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt: "Das Straßennetz einer Gemeinde bildet nämlich beitragsrechtlich keine Einheit (vgl. BVerfG, NJW 1972, 1851, 1854).".Dem ist das OVG Rheinland-Pfalz, wie erwähnt, für das frühere KAG ausdrücklich gefolgt (Urteil vom 06.12.1976 - 6 A 33/75 -, AS 14, 364).
Aus diesem Grunde gereichen beim Straßenausbau grundsätzlich nur solche Baumaßnahmen dem Grundstückseigentümer zum Vorteil, die in derjenigen Straße durchgeführt worden sind, die den unmittelbaren Anschluss an das übrige Verkehrsnetz vermitteln" (OVG RP, Urteil vom 06.12.1976 - 6 A 33/75 -, AS 14, 364).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden
Die vom Verwaltungsgericht Koblenz insoweit angeführten Entscheidungen im Verfahren 6 C 10580/02.OVG (NVwZ-RR 2003, 591, ESOVGRP, juris) und im Verfahren 6 A 33/75 (AS 14, 364) ergingen zur früheren, nicht mehr geltenden beitragsrechtlichen Rechtslage. - OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag, …
Zwar hat sich das OVG Rheinland-Pfalz (6 A 33/75, AS 14, 364) dem für das damalige Ausbaubeitragsrecht angeschlossen.
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