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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 6 A 382/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22480
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 6 A 382/09 (https://dejure.org/2011,22480)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.01.2011 - 6 A 382/09 (https://dejure.org/2011,22480)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 6 A 382/09 (https://dejure.org/2011,22480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG NW a.F. § 28 Abs. 1 S. 1
    Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt einer Laufbahn aufgrund eines dienstlichen Bedürfnisses; Voraussetzungen einer Versetzung nach § 28 Abs. 1 S. 2 Landesbeamtengesetz NW a.F. ( LBG NW a.F.); Verhältnismäßigkeit einer Versetzung unter Berücksichtigung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt einer Laufbahn aufgrund eines dienstlichen Bedürfnisses; Voraussetzungen einer Versetzung nach § 28 Abs. 1 S. 2 Landesbeamtengesetz NW a.F. (LBG NW a.F.); Verhältnismäßigkeit einer Versetzung unter Berücksichtigung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 6 B 735/08

    Mitbestimmungsrecht eines Beamten bei dessen Versetzung; Versetzung eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 6 A 382/09
    Folglich geht auch die Rüge des Klägers, das Verwaltungsgericht sei insoweit ebenfalls seinen Ermittlungspflichten nicht nachgekommen und habe lediglich die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 4. September 2008 6 B 735/08 - übernommen (vgl. Nr. 1 Buchst. d des Schriftsatzes des Klägers vom 10. Februar 2009), ins Leere.

    Rn. 19 Vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. September 2008 6 B 735/08 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 6 A 4624/04

    Anforderungen an ein dienstliches Bedürfnis i.S.d. § 28 Abs. 1 S. 1 …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 6 A 382/09
    Hierfür geben weder § 28 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW a.F. noch die vom Kläger angeführten Entscheidungen, d.h der Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2006 - 6 A 4624/04 -, juris, sowie das Urteil des Saarl.

    Rn. 25 b) Ist die versetzende Behörde in Anlehnung an den Beschluss des OVG Münster vom 14.12.2006, Aktenzeichen 6 A 4624/04, der die versetzende Behörde aufgrund des allgemeinen Grundsatzes der effektiven Störungsbeseitigung von der Pflicht zur exakten Abklärung der Schuldfrage entbindet, hinsichtlich des Auswahlermessens verpflichtet, das Nichtvorliegen eines Komplottes als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal im Rahmen eines normalen Prüfungsmaßstabes festzustellen?.

  • OVG Saarland, 16.11.1989 - 1 R 8/89
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 6 A 382/09
    Oberverwaltungsgerichts vom 16. November 1989 1 R 8/89 -, juris, etwas her.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 6 B 969/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der …

    Rn. 5 Vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 A 382/09 -, vom 8. Mai 2006 - 6 B 360/06 - und vom 31. Mai 2005 - 6 B 504/05 -, alle nrwe.de.

    Rn. 8 Vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 A 382/09 - und vom 4. September 2008 - 6 B 735/08 -, jeweils m.w.N., nrwe.de, wonach nur in Ausnahmefällen die Verschuldensbeiträge der an der Konfliktlage Beteiligten im Rahmen des Auswahlermessens zu berücksichtigen sind.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2023 - 4 LA 9/22

    Spielhallenerlaubnis - Vereinbarkeit des Verbots der Verbundspielhallen mit Art. …

    Rn. 9 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die für die Entscheidung der Vorinstanz von Relevanz war und sich auch im Berufungsverfahren entscheidungserheblich stellt, einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden berufungsgerichtlicher Klärung bedarf und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (… OVG Schleswig, Beschl. v. 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris Rn. 2 ;… VGH München, Beschl.v. 03.03.2016 - 15 ZB 14.1542 -, juris Rn. 21; OVG Münster, Beschl. v. 24.01.2011 - 6 A 382/09 -, juris Rn. 25).
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