Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 16.09.2002 - 6 A 41/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Gefährlichkeit eines Schulwegs im Hinblick auf Beförderungspflicht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 114 Abs 1 SchulG ND
Gefahr; Gefährlichkeit; Schulweg; Schülerbeförderung; Straftaten; Verkehr; Zumutbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VG Braunschweig, 05.01.2001 - 6 B 548/00
Gefährlicher Schulweg; Gefährlichkeit; Haltestelle; Schulweg; Schülerbeförderung
Auszug aus VG Braunschweig, 16.09.2002 - 6 A 41/01
Dieses Begehren blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht (Beschl. vom 05.01.2001, 6 B 548/00) als auch im Verfahren auf eine Zulassung der Beschwerde gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschl. vom 15.02.2001, 13 MA 575/01) erfolglos.Dem Gericht hat außerdem die Verfahrensakte 6 B 548/00 zur Entscheidung vorgelegen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 16 A 2246/86
Auszug aus VG Braunschweig, 16.09.2002 - 6 A 41/01
Unter diesem Gesichtspunkt ist eine besondere Gefährlichkeit des Schulweges nur dann anzunehmen, wenn die betreffenden Schüler u.a. aufgrund ihres Alters oder ihres Geschlechts zu einem risikobelasteten Personenkreis gehören und wenn sie sich auf diesem Teil des Schulwegs in einer schutzlosen Lage befinden, insbesondere, weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. hierzu: OVG Münster, Urt. vom 18.04.1989, 16 A 2246/86; OVG Lüneburg…, Urt. vom 19.06.1996, Nds. Rpfl. 1997, 57 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 16 A 952/87
Auszug aus VG Braunschweig, 16.09.2002 - 6 A 41/01
Überdies können auch die Beschaffenheit der Wegstrecke, ihre bauliche Ausgestaltung oder der Trassenverlauf sich als Unfallquellen auswirken und besondere Gefahrenmomente darstellen (vgl. hierzu: OVG Münster, Urt. vom 18.04.1989, 16 A 952/87).
- VG Braunschweig, 28.02.2008 - 6 A 252/06
Anspruch eines Schülers der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) auf Bereitstellung …
Maßgebend sind nicht die - unter Umständen noch so verständlichen - subjektiven Befürchtungen und Sorgen von Eltern und Schülern, sondern die "objektiven Gegebenheiten" (vgl. VG Stade, U. v. 03.11.2005, a .a. O.; VG Minden, U. v. 14.01.2008 - 2 K 1489/07 - VG Braunschweig, U. v. 16.09.2002 - 6 A 41/01 -, juris). - VG Braunschweig, 30.11.2004 - 6 A 218/04
Gefährlichkeit eines Schulwegs
Dies ist der Fall, wenn die Schülerin oder der Schüler zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört, wenn der Schulweg zumindest an einer Stelle für Übergriffe potentieller Gewalttäter geeignet ist und wenn sich die Schülerin oder der Schüler dort in einer schutzlosen Lage befindet, weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. Niedersächsisches OVG…, Urt. vom 19.06.1996, Nds. VBl 1997, 63, 64; VG Braunschweig, Urt. vom 16.09.2001 - 6 A 41/01 - und vom 08.09.2004 - 6 A 63/03 - für die entsprechende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 16.11.1999 - 19 A 4220/96 - ; anderer Ansicht: Niesel/Breer, VR 1979, 272, 274).
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