Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 28.02.1989 - 3 K 174/88
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
Papierfundstellen
- DÖV 1990, 292
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75
Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
Deshalb genügt den Anforderungen des § 17 Abs. 1 KAG 1986 ein Verteilungsmaßstab, der wesentliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede in Art und Maß der Nutzung der beitragspflichtigen Grundstücke und Betriebe im jeweiligen Abrechnungsgebiet annähernd vorteilsgerecht und zugleich in der Weise erfaßt, daß das Heranziehungsverfahren praktikabel und überschaubar bleibt (vgl. auch BVerwG, DVBl 1979, 781). - BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71
Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
Dieser ist jedoch nicht nur in unbeplanten Gebieten keineswegs lückenlos und hinreichend gleichmäßig (vgl. dazu auch BVerwG, DöV 1973, 352), was gerade der vorliegende Sachverhalt verdeutlicht. - BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 36.81
Gewerblich genutzte Grundstücke - Artzuschlag - Beplantes Gebiet - Unbeplantes …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
Denn die genannte Vorschrift verlangt keine absolute Beitragsgerechtigkeit, sie verdrängt insbesondere nicht die für das Abgabenrecht allgemein kennzeichnenden Grundsätze der Typengerechtigkeit und der Verwaltungspraktikabilität (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht u.a. BVerwG, KStZ 1982, 93). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1985 - 6 A 11/84
Artzuschlag; Gewerblich; Nutzung; Geschoß; Geschoßfläche
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
Insbesondere sind für das Ausbaubeitragsrecht auf der Grundlage des neuen Kommunalabgabengesetzes nicht die Grundsätze anwendbar, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Februar 1985 (6 A 11/84, AS 19, 258 ff.) zu § 131 Abs. 2 und 3 BBauG (=BauGB) aufgestellt hat und nach denen diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn sich diese "überwiegende" Nutzung auf mehr als die Hälfte der zulässigen Geschoßfläche als der im dort entschiedenen Fall maßgeblichen Bezugsgröße erstreckt. - OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 43/89
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
Beitragsbegründender Tatbestand ist somit in Konsequenz des das neue Recht bestimmenden Verursachungsprinzips (vgl. dazu im einzelnen das ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom gleichen Tage - 6 A 43/89 -) nicht mehr der aus der Erhöhung des Gebrauchswerts eines Grundstücks resultierende (vgl. zum früheren Recht z. B. OVG Rh-Pf, KStZ 1978, 176), sondern der Vorteil, der sich für ein Grundstück oder einen Betrieb aus dem Vorhalten einer öffentlichen Einrichtung ergibt: im vorliegenden Fall also aus dem Vorhalten einer Verkehrsanlage und der damit korrespondierenden Möglichkeit, diese in Anspruch zu nehmen (…§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG 1986 sowie die Begründung zum Gesetzentwurf zu § 5, S. 18).
- VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20
Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus …
Der beitragsrechtliche Vorteil hängt beim einmaligen Beitrag von der durch die ausgebaute Verkehrsanlage eröffneten Art und dem Maß der Nutzung oder Nutzbarkeit des Grundstücks ab (vgl. OVG RP, Urteil vom 20.3.2001 - 6 A 11979/00; Urteil vom 20.10.1989 - 6 A 50/89.OVG), wird also im Zuge der Erhaltung der wegemäßigen Erschließung gebrauchswertsteigernd definiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 - 9 C 2/17). - VG Koblenz, 08.11.2010 - 4 K 623/10
Vorausleistung auf einmalige Ausbaubeiträge bei Veranlagung einer Teilfläche
Rn. 54 Ein vorteilsgerechter Verteilungsmaßstab setzt im Ausbaubeitragsrecht ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht voraus, dass neben der reinen Grundstücksgröße auch Art und Maß der Grundstücksnutzung berücksichtigt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. November 1982 - 6 A 36/81.OVG - AS 18, 6; Urteil vom 20. Oktober 1989 - 6 A 50/89.OVG - KStZ 1990, 74). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93
Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit
Schließlich steht der in § 3 Abs. 5 festgelegte "Artzuschlag" mit den Anforderungen, die der 6. Senat des erkennenden Gerichts insoweit an Ausbaubeitragssatzungen stellt, in Einklang (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1989 - 6 A 50/89 -, AS 22, 411 und vom 28. November 1989 - 6 A 64/89 -, AS 22, 425).
- VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02
Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheid über einen wiederkehrenden …
Dies bedeutet, dass zumindest zwischen gewerblicher und industrieller Nutzung einerseits und Wohnnutzung andererseits mit dem Ergebnis einer stärkeren Belastung der ersteren unterschieden werden muss (OVG Koblenz, U. v. 20.10.1989, DÖV 1990, 292 [293];… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 18 Rn. 49). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.1992 - 6 A 11877/91
Rückwirkung einer Abgabensatzung; Festsetzungsfrist
Diese Satzung war jedoch unwirksam, weil in ihr eine Bestimmung über die Erhebung eines Artzuschlages fehlte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Oktober1989 - 6 A 50/89 - AS 22, 411 ff. und Urteil vom 28. November 1989 - 6 A 64/89 - AS 22, 425 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 43/89 Wesentlichen Unterschieden im Umfang der Vorhaltung kann und muß allerdings gegebenenfalls bei der Beitragsbemessung durch einen entsprechend differenzierenden Verteilungsmaßstab Rechnung getragen werden (vgl. dazu das ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom selben Tage - 6 A 50/89 -).
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