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| OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1999 - 6 A 5362/98 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - 6 A 5362/98 (https://dejure.org/1999,14780)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beihilfe; Bemessung; Besonderer Ausnahmefall; Leistungen einer privaten Krankenversicherung; Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall; Informierung
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 11.09.1998 - 26 K 3004/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1999 - 6 A 5362/98
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 774
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1447/08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu Pflegekosten; Voraussetzungen der …
Rn. 68 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46/81 -, juris, Rn. 33, unter Verweis auf die Fortführung seiner Rechtsprechung zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls durch Urteile vom 16. Dezember 1976 - 6 C 24.71 - und vom 28. November 1963 - 8 C 140.63 - vgl. auch Urteil des Senats vom 27. März 1973 - 1 A 478/72 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 1999 - 6 A 5362/98 -, juris, Rn. 15; Mohr/Sabolewski, Beihilfenrecht, Band I, LBS, Stand: April 2009, B I § 12 Anm. 10. - VG Minden, 28.11.2007 - 4 L 562/07
Anspruch auf Erhöhung des beihilferechtlichen Bemessungssatzes auf 100 von …
Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.06.1999 - 6 A 5362/98 - Mohr/Sabolewski, Beihilfenrecht NW, Kommentar, B I § 12 Anm. 10, jeweils m.w.N. - OVG Niedersachsen, 16.10.2000 - 2 L 1138/98
Anwartschaftsversicherung; Beihilfe; Bemessungssatz; Betreuer
a) In der Rechtsprechung (vgl. Beschl. d. OVG Münster v. 1.6.1999 - 6 A 5362/98 -, DÖD 2000, 42 f.) ist anerkannt, dass sich diese Vorschrift nur auf solche "Ausnahmefälle" bezieht, "die der Beamte nicht zu vertreten hat, in denen also die Ursache für die lückenhafte Absicherung in Krankheitsfällen nicht in den Verantwortungsbereich des Beamten fällt".
dejure.org
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