Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 6 A 57/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 10.02.1989 - 1 K 196/87
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 6 A 57/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 465
- NVwZ 1990, 284 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig
Rn. 64 Der Senat verkennt durchaus nicht, dass dem Bezirksschornsteinfegermeister eine Reihe verantwortungsvoller Aufgaben vom Staat übertragen sind, zu deren wirksamer Erfüllung ihm durch das Schornsteinfegergesetz für seinen Kehrbezirk der Status eines mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Unternehmers zugewiesen ist (OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 9.8.1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum …
Dem Bezirksschornsteinfegermeister sind eine Reihe verantwortungsträchtiger Aufgaben vom Staat übertragen, zu deren wirksamer Erfüllung ihm durch das SchfG für seinen Kehrbezirk der Status eines mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Unternehmers zugewiesen ist (OVG RP, Beschl. v. 09.08.1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465).Zwar gehört es auch zu den Dienstpflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters, mit der staatlichen Aufsichtsbehörde "vertrauensvoll" zusammenzuarbeiten (OVG RP, Beschl. v. 09.08.1989, a. a. O.).
- VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?
Rn. 40 Da dem Bezirksschornsteinfegermeister verantwortungsträchtige Aufgaben im Bereich des Brand- und Immissionsschutzes (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 SchfG) vom Staat übertragen worden sind, zu deren wirksamer Erfüllung ihm durch das SchfG für seinen Kehrbezirk der Status einem mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Unternehmers zugewiesen worden ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465), muss die Aufgabenerfüllung des Bezirksschornsteinfegermeisters allerdings nicht nur handwerklichen Maßstäben genügen, sondern auch den wesentlichen Anforderungen entsprechen, die der Rechtsstaat an die Träger öffentlicher Gewalt allgemein stellt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, GewArch 1989, 385).In der Art und Weise wie Träger öffentlicher Befugnisse ihre Aufgaben erfüllen, muss für den davon betroffenen Bürger erfahrbar sein, dass er nicht zu deren bloßem Objekt herabgewürdigt wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465).
- VG Göttingen, 03.09.1997 - 1 A 1280/95
Festsetzung eines Warnungsgeldes nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 Schornsteinfegergesetz …
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist befugt und verpflichtet, für eine gesetzeskonforme Erfüllung der Pflichten und Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister Sorge zu tragen (…vgl. dazu Musielak-Cordt-Manke, Schornsteinfegergesetz, 4. Auflage, § 26 Rd. Nr. 2,§ 27 Rd. Nr. 1-3; OVG Koblenz, Beschluß vom 09.08.1989 - 6 A 57/89 -, Gewerbearchiv GewArch 1989, 385).Zu den weniger weitreichenden, sich aus dem Wesen der Aufsicht aber zweifelsfrei ableitenden Befugnissen gehört auch das Recht einer Aufsichtsbehörde, dem beliehenen Bezirksschornsteinfegermeister Weisungen zu erteilen, die darauf abzielen, die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicherzustellen (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluß vom 09.08.1989, a.a.O).
- VG Braunschweig, 28.02.1995 - 1 A 1068/94
Anordnung der Behörde an einen Bezirksschornsteinfeger in einem fremden …
Der Bezirksschornsteinfegermeister ist insofern im funktionalen Sinn Teil der öffentlichen Verwaltung (OVG Koblenz, Beschl. v. 9.8.1989, in: GewArch 1989, 385, 385).Denn zu einer unparteiischen Amtsausübung eines Trägers öffentlicher Befugnisse gehört auch, dem Bürger gegenüber die Bereitschaft erkennen zu lassen, ihn mit seinen Anliegen ernst zu nehmen und seine Rechte und Pflichten weitgehend im Konsens zu verwirklichen (OVG Koblenz, a.a.O., in: GewArch 1989, 385, 385).
- VG Halle, 25.07.2008 - 1 B 98/08
Bezirksschornsteinfeger darf vorläufig weiter arbeiten
Seine Aufgabenerfüllung hat damit nicht nur handwerklichen Maßstäben zu genügen, sondern sie muss auch den wesentlichen Anforderungen entsprechen, die der Rechtsstaat an Träger öffentlicher Gewalt allgemein stellt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, GewArch 1989, 385). - VG Berlin, 27.02.2025 - 8 K 233.24
Aufhebung einer Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister; Pflicht zur …
Dabei erschöpft sich die staatliche Gebundenheit des Verwaltungshandelns nicht in wirklich oder vermeintlich "richtiger" Aufgabenerledigung; sie begründet auch allgemeine Verhaltenspflichten im Umgang mit dem Bürger (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89, NJW 1990, 465, beck-online; VG Halle, Urteil vom 29. April 2010 - 1 A 99/08, BeckRS 2010, 53119, beck-online). - OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 78/91 Die zuständige Aufsichtsbehörde ist befugt und verpflichtet, für eine gesetzeskonforme Erfüllung der Pflichten und Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister Sorge zu tragen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 09.08.1989 - 6 A 57/89 -, GewArch 1989, 385).
- VG Neustadt, 09.01.2014 - 4 K 386/13
Kostentragungspflicht des Schornsteinfegers als beliehener Unternehmer
Er ist insoweit als beliehener Unternehmer tätig und damit im funktionalen Sinn auch Teil der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 8 B 141/89 -, NVwZ-RR 1990, 439; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, juris). - VG Augsburg, 24.10.2014 - Au 5 S 14.1379
Feuerstättenbescheid; Verfassungskonformität des SchfHwG; Europarechtskonformität …
Der Antragsgegner ist insoweit als beliehener Unternehmer tätig und damit im funktionalen Sinne auch Teil der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1989 - 8 B 141/89 - NVwZ-RR 1990, 439; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 9.8.1989 - 6 A 57/89 - GefArch 1989, 385 f.).
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