Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.03.2016 - 6 A 682/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Bundesbank zum Ersatz für zerstörte Banknoten verpflichtet
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bundesbank zum Ersatz für zerstörte Banknoten verpflichtet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bundesbank zum Ersatz für zerstörte Banknoten verpflichtet
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
VGH Kassel verpflichtet Bundesbank zum Ersatz zerrissener Geldscheine
- spiegel.de (Pressebericht, 24.03.2016)
Zerstörte Geldscheine: Seniorin zerreißt 18.500 Euro - und kriegt sie wieder
- haufe.de (Kurzinformation)
Geldscheine zu Konfetti verarbeitet - wann hilft die Deutsche Bundesbank?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Seniorin zerreißt 18.500 Euro aus Angst vor Einbrechern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Deutsche Bundesbank muss zerstörte Banknoten ersetzen - Beschädigung der Banknoten geschah voraussichtlich in krankheitsbedingtem Zustand geistiger Verwirrtheit
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Ersatz für zerstörte Banknoten
- lto.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.03.2016)
Aus Angst vor Einbrechern Geld zerrissen: Kaputte Geldscheine
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Ersatz zerstörter Banknoten durch die Bundesbank
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 24.07.2014 - 2 K 1392/14
- VGH Hessen, 23.03.2016 - 6 A 682/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1896
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11
Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung; …
Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2016 - 6 A 682/15
Selbst dann darf die Auslegung vom Antragswortlaut aber abweichen, wenn die Klagebegründung, die beigefügten Bescheide und sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Klageziel von der Antragsabfassung abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012-9 B 56/11 -, NVwZ 2012, 375 f.). - VG Frankfurt/Main, 24.07.2014 - 2 K 1392/14
Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2016 - 6 A 682/15
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2014 - 2 K 1392/14.F - aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheides vom 3. April 2014 verpflichtet, die durch die Klägerin eingereichten Banknoten im Wert von 18.500,00 EUR umzutauschen.
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - 6 A 682/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
Ausgleich eines Beamten für Zuvielarbeit; Abgeltung der als Arbeitszeit anerkannten Bereitschaftsdienstzeiten mit der Freistellung des Beamten vom Dienst in Form von Freizeitausgleich; Einordnung einer vorwegerbrachten Arbeitsleistung durch eine nachfolgende Minderarbeit ...
- rechtsportal.de
Ausgleich eines Beamten für Zuvielarbeit; Abgeltung der als Arbeitszeit anerkannten Bereitschaftsdienstzeiten mit der Freistellung des Beamten vom Dienst in Form von Freizeitausgleich; Einordnung einer vorwegerbrachten Arbeitsleistung durch eine nachfolgende Minderarbeit ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausgleich eines Beamten für Zuvielarbeit; Abgeltung der als Arbeitszeit anerkannten Bereitschaftsdienstzeiten mit der Freistellung des Beamten vom Dienst in Form von Freizeitausgleich; Einordnung einer vorwegerbrachten Arbeitsleistung durch eine nachfolgende Minderarbeit ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 26 K 6660/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - 6 A 682/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82
Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - 6 A 682/15
Bei Erkrankung während der gewährten Minderarbeit ist der dahingehende Anspruch daher verbraucht, ähnlich wie z.B. eine Erkrankung während eines arbeitsfreien Wochenendes auch zu Lasten des Beamten geht (vgl. entsprechend zum Freizeitausgleich nach § 72 Abs. 2 BBG Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Komm., § 72 Rdnr. 25 unter Hinweis auf BAGE 49, 273 *= RiA 1986, 158).". - BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 120.90
Beamtenrecht - Arbeitszeitverkürzung - Ausgleich durch Minderarbeit
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - 6 A 682/15
Rn. 12 - 2 B 120/90 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. April 2013 - 5 LA 186/12 -, juris. - BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - 6 A 682/15
Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 u. a. -, juris, mit weiteren Nachweisen. - OVG Niedersachsen, 29.04.2013 - 5 LA 186/12
Gewährung von Mehrarbeitsvergütung gem. § 60 Abs. 3 S. 3 NBG ohne Ausgleich der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - 6 A 682/15
Rn. 12 - 2 B 120/90 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. April 2013 - 5 LA 186/12 -, juris. - BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 165/83
Pauschalvergütung - Reisekostenvergütung - Manöver - Übernachtung - Unentgeltlich …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - 6 A 682/15
Bei Erkrankung während der gewährten Minderarbeit ist der dahingehende Anspruch daher verbraucht, ähnlich wie z.B. eine Erkrankung während eines arbeitsfreien Wochenendes auch zu Lasten des Beamten geht (vgl. entsprechend zum Freizeitausgleich nach § 72 Abs. 2 BBG Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Komm., § 72 Rdnr. 25 unter Hinweis auf BAGE 49, 273 *= RiA 1986, 158).".
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2016 - 1 O 155/16
Streitwert bei Ausgleich von Mehrarbeit
Angesichts dieser genauen Bestimmung des zeitlichen Umfangs des begehrten Ausgleichs ist es sachgerecht, den Streitwert durch Multiplikation der vom Kläger zeitabschnittsbezogen in Ansatz gebrachten Stundenzahl - auch wenn damit das nach der zum Zeitpunkt der Klageerhebung schon vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 -, juris Rn. 26 f.) zu berücksichtigende Maß der Zuvielarbeit überschritten wird - mit dem jeweils geltenden Stundensatz für die Mehrarbeitsvergütung zu ermitteln (vgl. § 4 Abs. 1 BMVergV - Besoldungsgruppen A5 bis A8: Januar 1996 bis Dezember 1998: 10, 24 EUR, Januar 1999 bis 20. August 2002: 10, 53 EUR, 21. August 2002 bis März 2004: 11, 27 EUR, April 2004 bis Dezember 2006: 11, 77 EUR; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2016 - 6 A 682/15 -, juris Rn. 19).
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