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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 21.11.2021

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35492
OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21 (https://dejure.org/2022,35492)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.11.2022 - 6 A 73/21 (https://dejure.org/2022,35492)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 (https://dejure.org/2022,35492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    StVO § 45 Abs. 3 Satz 1 BOKraft § 32 Abs. 1 VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
    Verlegung einer Bushaltestelle; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf abwägungsfehlerfreie Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um eineverkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Bushaltestelle und Ausweisung mittels Verkehrszeichens 224; Sachliche Rechtfertigung für einen barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle; Standortwahl; Abwägungsgebot; Gewährleistung der Zugänglichkeit eines ...

  • rechtsportal.de

    Streit um eineverkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Bushaltestelle und Ausweisung mittels Verkehrszeichens 224; Sachliche Rechtfertigung für einen barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle; Standortwahl; Abwägungsgebot; Gewährleistung der Zugänglichkeit eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 15.12.2021 - 6 A 615/20

    Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Zwangsgeldfestsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Macht der Antragsteller geltend, das Verwaltungsgericht sei von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, reicht es zur Begründung ernstlicher Zweifel aus, dass die Möglichkeit eines günstigeren Ermittlungs- oder Beweisergebnisses besteht (…SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2016 - 3 A 286/14 -, juris Rn. 12 m. w. N.; Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 4).

    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Beschl. v. 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).

    Rn. 21 Hat es der anwaltlich vertretene Rechtsmittelführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht versäumt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hinzuwirken, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel nicht in Betracht, es sei denn, die bezeichneten Ermittlungen hätten sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 04.07.2017 - 3 A 83/17

    Bushaltestelle, Anlieger, Gebrauch, Ermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    In diesem Rahmen ist die Rechtsposition eines Anliegers - auch bei Berufung auf grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen - in der Weise begrenzt, dass er gegenüber der Straßenverkehrsbehörde lediglich einen Anspruch auf eine abwägungsfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 45 StVO geltend machen kann (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 12. September 2002 - 12 LA 576/02 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Daher sind sie als Anlieger nicht vor solchen Einwirkungen geschützt, die mit dem zulässigen Gemeingebrauch der Straße durch andere allgemein verbunden sind (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Unabhängig davon, dass - wie bereits ausgeführt - Anlieger nicht vor solchen Einwirkungen geschützt sind, die mit dem zulässigen Gemeingebrauch der Straße durch andere allgemein verbunden sind (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.), und die Einrichtung und Nutzung einer Bushaltestelle einen solchen Gemeingebrauch darstellt, sind konkrete Umstände, aus denen ein Mindererlös oder Beeinträchtigungen der Verkaufsmöglichkeiten sich ergeben könnten, nicht dargetan.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Ob eine ursprünglich als Ergänzungsbushaltestelle eingerichtete Haltestelle im regulären Linienbetrieb weiter oder nicht mehr angefahren wird, ist grundsätzlich bereits bei der Erstellung des von der Genehmigungsbehörde zu genehmigenden Fahrplans für den Linienverkehr i. S. v. § 40 PBefG zu entscheiden, wobei nachgehend die Straßenverkehrsbehörde in ausschließlicher Zuständigkeit unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie der Interessen potenziell betroffener Anlieger nach § 45 Abs. 3 StVO bestimmt, an welcher konkreten Stelle das Haltestellenzeichen anzubringen ist (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).

    Die Entscheidung ergeht zwar nicht aufgrund eines förmlichen Planungsverfahrens, muss aber gleichwohl den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen, die an hoheitliche Planungen zu stellen sind (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994, a. a. O. Rn. 18).

    Private Belange können ein "Abrücken" von der Haltestellengrundentscheidung gebieten, wenn die Beeinträchtigungen für die Kläger durch den streitigen Haltestellenbetrieb im Bereich ihres Anwesens den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreichen oder sonst schlechterdings unzumutbar wären (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Rn. 19 Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (BVerwG, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Rn. 21 Hat es der anwaltlich vertretene Rechtsmittelführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht versäumt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hinzuwirken, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel nicht in Betracht, es sei denn, die bezeichneten Ermittlungen hätten sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265;… SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (…SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Beschl. v. 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9; VGH BW, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Rn. 21 Hat es der anwaltlich vertretene Rechtsmittelführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht versäumt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hinzuwirken, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel nicht in Betracht, es sei denn, die bezeichneten Ermittlungen hätten sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265;… SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.07.2020 - 4 B 44.19

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Außengastronomiefläche im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 2020 - 4 B 44.19 -, juris Rn. 15; st. Rspr.;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (…SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschl. v. 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19

    Zulassung der Berufung; Bezirksschornsteinfeger; Kehrbuch; Übergabe an …

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

  • VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20

    Verlegung einer Haltestelle für den Linienomnibusverkehr, barrierefreier Ausbau

  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14

    Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02

    Alternativstandort; Haltestelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem …

    Rn. 87 Zum Verhältnis von § 45 Abs. 3 StVO und § 32 BOKraft vgl. aus jüngerer Zeit auch Sächs. OVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 6 und 8, m. w. N.

    Rn. 98 in Bezug auf Entfernungen von 150 m bis 200 m von dem durch die in dem Linienführungsplan angegebene Haltestelle bezeichneten Bereich - vorbehaltlich von Gesundheitsgefährdungen oder sonst schlechterdings unzumutbaren Beeinträchtigungen von Anwohnern - zurückhaltend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22; diesem Maßstab zustimmend Sächs. OVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 11, beide Entscheidungen allerdings zu einer innerörtlichen Buslinie, nicht zu einer Fernbuslinie,.

  • VG Gera, 23.04.2024 - 5 E 189/24

    Planung und Bau einer Busumsteigehaltestelle

    Rn. 88 Maßgeblich für den betroffenen Bürger ist, dass die Straßenverkehrsbehörde unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie der Interessen der potentiell betroffenen Anlieger nach § 45 Abs. 3 StVO zu bestimmen hat, ob und an welcher konkreten Stelle die Haltestelle eingerichtet und die Haltestellenzeichen anzubringen sind (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 - juris Rn. 8; HessVGH…, Beschluss vom 26. Februar 2021 -2 B 2698/20 - juris Rn. 10; OVG Saarland…, Urteil vom 4. November 2022 -1 A 112/21 - juris Rn. 31).

    Rn. 90 Das bedeutet, dass private Belange ein Abrücken von einer Haltestellenentscheidung gebieten können, wenn die Beeinträchtigung für Anwohner durch den Haltestellenbetrieb den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreichen oder "sonst schlechterdings unzumutbar" wäre (SächsOVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 - juris Rn. 8 unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 22).

    Das ist nicht erst bei einer Unausweichlichkeit des Vorhabens gegeben, sondern bereits dann der Fall, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (SächsOVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 - juris Rn. 8 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - juris Rn. 34).

    Zudem muss der Ausgleich zwischen diesen Belangen in einer Weise vorgenommen worden sein, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (SächsOVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 - juris Rn. 8 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2019 - 9 A 14.18 - juris Rn. 45).

  • OVG Sachsen, 04.03.2024 - 6 A 9/23

    Feuerstättenschau; Gestattung; Duldungsverfügung; Antrag auf Zulassung der …

    Macht der Antragsteller geltend, das Verwaltungsgericht sei von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, reicht es zur Begründung ernstlicher Zweifel aus, dass die Möglichkeit eines günstigeren Ermittlungs- oder Beweisergebnisses besteht (SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 3;… v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 4;… v. 23. Februar 2016 - 3 A 286/14 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist in solchen Fällen - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 20;… v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Beschl. v. 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).

    Hat es der anwaltlich vertretene Rechtsmittelführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht versäumt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hinzuwirken, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel nicht in Betracht, es sei denn, die bezeichneten Ermittlungen hätten sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2022 a. a. O. Rn. 21;… v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2023 - 5 LA 36/22

    Widerruf der Mietwagengenehmigung wegen Unzuverlässigkeit; Herleitung ernstlicher …

    Werden die ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung aus einem Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts hergeleitet, so kommt eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge über § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu einer Zulassung führen würde (OVG Bautzen, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 20; OVG Schleswig…, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 2 LA 12/19 -, juris Rn. 6; VGH München…, Beschluss vom 6. Mai 2022 - 15 ZB 22.732 -, juris Rn. 16; VGH Mannheim…, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 2 S 1182/21 -, juris Rn. 7; VGH Kassel…, Beschluss vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9;… Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 43. EL August 2022, § 124 Rn. 26g;… Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 8. Auflage 2021, § 124 Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 03.02.2025 - 6 A 622/21

    Kleine und mittlere Feuerungsanlagen; Anordnung wiederkehrender …

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 19 m. w. N., st. Rspr.;… NdsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2024 - 11 LA 303/23 -, Rn. 32, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.07.2023 - 6 A 1/21

    Zulassung der Berufung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Methamphetamin; …

    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 20;… v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Beschl. v. 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).
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   OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21   

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https://dejure.org/2021,70036
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Bushaltestelle und Ausweisung mittels Verkehrszeichens; Sachliche Rechtfertigung für die Entscheidung der Behörde zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 15.12.2021 - 6 A 615/20

    Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Zwangsgeldfestsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Macht der Antragsteller geltend, das Verwaltungsgericht sei von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, reicht es zur Begründung ernstlicher Zweifel aus, dass die Möglichkeit eines günstigeren Ermittlungs- oder Beweisergebnisses besteht (…SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2016 - 3 A 286/14 -, juris Rn. 12 m. w. N.; Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 4).

    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Beschl. v. 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).

    Hat es der anwaltlich vertretene Rechtsmittelführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht versäumt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hinzuwirken, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel nicht in Betracht, es sei denn, die bezeichneten Ermittlungen hätten sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 ; SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Ob eine ursprünglich als Ergänzungsbushaltestelle eingerichtete Haltestelle im regulären Linienbetrieb weiter oder nicht mehr angefahren wird, ist grundsätzlich bereits bei der Erstellung des von der Genehmigungsbehörde zu genehmigenden Fahrplans für den Linienverkehr i. S. v. § 40 PBefG zu entscheiden, wobei nachgehend die Straßenverkehrsbehörde in ausschließlicher Zuständigkeit unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie der Interessen potenziell betroffener Anlieger nach § 45 Abs. 3 StVO bestimmt, an welcher konkreten Stelle das Haltestellenzeichen anzubringen ist ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).

    Die Entscheidung ergeht zwar nicht aufgrund eines förmlichen Planungsverfahrens, muss aber gleichwohl den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen, die an hoheitliche Planungen zu stellen sind ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994, a. a. O. Rn. 18).

    Private Belange können ein "Abrücken" von der Haltestellengrundentscheidung gebieten, wenn die Beeinträchtigungen für die Kläger durch den streitigen Haltestellenbetrieb im Bereich ihres Anwesens den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreichen oder sonst schlechterdings unzumutbar wären ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 04.07.2017 - 3 A 83/17

    Bushaltestelle, Anlieger, Gebrauch, Ermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    In diesem Rahmen ist die Rechtsposition eines Anliegers - auch bei Berufung auf grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen - in der Weise begrenzt, dass er gegenüber der Straßenverkehrsbehörde lediglich einen Anspruch auf eine abwägungsfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 45 StVO geltend machen kann (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 12. September 2002 - 12 LA 576/02 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Daher sind sie als Anlieger nicht vor solchen Einwirkungen geschützt, die mit dem zulässigen Gemeingebrauch der Straße durch andere allgemein verbunden sind (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Unabhängig davon, dass - wie bereits ausgeführt - Anlieger nicht vor solchen Einwirkungen geschützt sind, die mit dem zulässigen Gemeingebrauch der Straße durch andere allgemein verbunden sind (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.), und die Einrichtung und Nutzung einer Bushaltestelle einen solchen Gemeingebrauch darstellt, sind konkrete Umstände, aus denen ein Mindererlös oder Beeinträchtigungen der Verkaufsmöglichkeiten sich ergeben könnten, nicht dargetan.

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (BVerwG, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Hat es der anwaltlich vertretene Rechtsmittelführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht versäumt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hinzuwirken, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel nicht in Betracht, es sei denn, die bezeichneten Ermittlungen hätten sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 ;… SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (…SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Beschl. v. 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9; VGH BW, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Hat es der anwaltlich vertretene Rechtsmittelführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht versäumt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hinzuwirken, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel nicht in Betracht, es sei denn, die bezeichneten Ermittlungen hätten sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 ;… SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.07.2020 - 4 B 44.19

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Außengastronomiefläche im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 2020 - 4 B 44.19 -, juris Rn. 15; st. Rspr.;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21
    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (…SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 6 A 615/20 -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschl. v. 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19

    Zulassung der Berufung; Bezirksschornsteinfeger; Kehrbuch; Übergabe an …

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

  • VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20

    Verlegung einer Haltestelle für den Linienomnibusverkehr, barrierefreier Ausbau

  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14

    Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02

    Alternativstandort; Haltestelle

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