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| OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1988 - 6 A 78/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 330 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 14.12.1994 - 5 N 1980/93
Staffelung von Kindergartengebühren nach Einkommensgruppen
Auch die übrigen mit dieser Problematik befaßten Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe halten nunmehr - allerdings aufgrund teilweise recht unterschiedlicher landesrechtlicher Grundlagen - die soziale Staffelung der Gebühren für zulässig (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. September 1988 - 6 A 78/88 -, KStZ 1989, 38; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 31. August 1993 - 2 S 3000/90 -, NVwZ 1994, 194 = KStZ 1994, 172, bestätigt durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1994 - 8 NB 4.93 -, DVBl. 1994, 818 = BayVBl. 1994, 504 = ZKF 1994, 183; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juli 1988 - 8 A 2032/86 -, KStZ 1989, 111 zum alten Kindergartengesetz NW; Urteil vom 13. Juni 1994 - 16 A 2645/93 -, NWVBl. 1994, 376 zum nunmehr geltenden nordrhein-westfälischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) oder sogar verfassungsrechtlich für geboten (OVG Bremen, Urteil vom 16. Juni 1987 - 1 BA 78/86 -, NVwZ-RR 1989, 269 = DVBl. 1988, 250 = DÖV 1988, 178).
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