Rechtsprechung
| VG Schleswig, 21.03.2013 - 6 A 86/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formale Unwirksamkeit der Kündigung eines mehrseitigen Vertragsverhältnisses bei Ausübung des Gestaltungsrechts durch einen Vertragspartner gegenüber einem anderen Vertragspartner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Klagen der Gemeinde Norderfriedrichskoog in Sachen Finanzausgleich
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Finanzausgleich der Gemeinde Norderfriedrichskoog
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 MB 30/11
Anordnung bestimmter Hebesätze durch die Kommunalaufsicht
Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2013 - 6 A 86/11
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Akten des Verfahrens 6 B 16/11 / 2 MB 30/11 verwiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten dieses Verfahrens und des Parallelverfahrens 6 A 85/11 nebst Beiakten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie auf die Gerichtsakten des Eilrechtsschutzverfahrens 6 B 16/11/2 MB 30/11 verwiesen.
Insoweit hat der Landrat des Beklagten auch zu Recht eine kommunalaufsichtliche Anordnung getroffen (vgl. Beschluss des Gerichts vom 01. Juni 2011 zum Az. 6 B 16/11, bestätigt durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2011 zum Az. 2 MB 30/11).
- VG Schleswig, 21.03.2013 - 6 A 85/11
Finanzausgleich der Gemeinde Norderfriedrichskoog
Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2013 - 6 A 86/11
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten dieses Verfahrens und des Parallelverfahrens 6 A 85/11 nebst Beiakten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie auf die Gerichtsakten des Eilrechtsschutzverfahrens 6 B 16/11/2 MB 30/11 verwiesen.Ausweislich der Verwaltungsvorgänge zu dem Parallelverfahren 6 A 85/11 hat am 29. April 2010 ein Gespräch im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit Vertretern der Klägerin, des Beklagten und des Amtes E., ohne die Beigeladenen allerdings, stattgefunden, welches zu der Erkenntnis führte, dass die vertragsgemäße Rücklage wohl zur Risikoabdeckung des Modells N. nicht ausreiche, sondern dazu eine Anhebung der Steuerhebesätze durch die Klägerin erforderlich sei.
- VG Schleswig, 21.03.2013 - 6 A 85/11
Finanzausgleich der Gemeinde Norderfriedrichskoog
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, sowie die Akten des Parallelverfahrens 6 A 86/11 und des vorangegangenen Eilverfahrens zum Az. 6 B 16/11 des Verwaltungsgerichts / 2 MB 30/11 des Oberverwaltungsgerichts verwiesen.Es ist dem Gericht vielmehr aus dem Parallelverfahren zum Az.: 6 A 86/11 bekannt, dass die Klägerin sich gerade mit den anderen amtsangehörigen Gemeinden und dem Kreis Nordfriesland auf einen Vertrag zum "Modell Norderfriedrichskoog" geeinigt hat, um zum allseitigen Nutzen die Effekte der Steueroase möglichst lange über den 01. Januar 2004 hinaus trotz bundesgesetzlicher Regelung zum Gewerbesteuermindesthebesatz erhalten zu können.
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