Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.1988 - 6 A 86/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1988, 117
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10
Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam
Der Satzungsgeber ist grundsätzlich jedoch nicht verpflichtet, nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straßen zu differenzieren, sondern kann sich darauf beschränken, selbst einen ausreichend großen Anteil der Gesamtkosten der Straßenreinigung zu tragen (OVG RP, Urteil vom 26. Januar 1988 - 6 A 86/86 -, AS 22, 109). - OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1994 - 2 L 241/93 Die sich daraus ergebende Grenze wird erst dort überschritten, wo ein sachlich einleuchtender, rechtfertigender Grund für die gesetzliche Differenzierung bzw. Gleichbehandlung fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.01.1988 - 6 A 86/86 -, KStZ 1988, 154).
Ein solcher sachlich einleuchtender, rechtfertigender Grund kann auch im Erfordernis der Praktikabilität von Abgabennormen liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.08.1981 - 8 B 20.81 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 44), das häufig in einem Spannungsverhältnis zur Abgabengerechtigkeit steht, wobei die an eine Regelung hinsichtlich der materiellen Gerechtigkeit zu stellenden Anforderungen desto geringer angesetzt werden müssen, je schwieriger sich eine gerechte Regelung praktisch verwirklichen läßt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.01.1988, a.a.O.).
- VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04
Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer …
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Interesse des Durchgangsverkehrs an der Reinhaltung der Straße von vornherein geringer anzusetzen ist, als dasjenige der Anlieger (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.1988 - 6 A 86/86 -, NVwZ-RR 1988, Seite 117 f.).Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist sogar ein pauschaler Gemeindeanteil ohne Differenzierung nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.1988, a.a.O.).
- VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2545/04
Streit um die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren und zu Vorausleistungen …
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Interesse des Durchgangsverkehrs an der Reinhaltung der Straße von vornherein geringer anzusetzen ist, als dasjenige der Anlieger (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.1988 - 6 A 86/86 -, NVwZ-RR 1988, Seite 117 f.).Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist sogar ein pauschaler Gemeindeanteil ohne Differenzierung nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.1988, a.a.O.).
- VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2555/04
Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren auf Grund gemeindlicher Satzung; …
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Interesse des Durchgangsverkehrs an der Reinhaltung der Straße von vornherein geringer anzusetzen ist, als dasjenige der Anlieger (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.1988 - 6 A 86/86 -, NVwZ-RR 1988, Seite 117 f.).Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist sogar ein pauschaler Gemeindeanteil ohne Differenzierung nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.1988, a.a.O.).
- VG Leipzig, 20.07.1998 - 6 K 1145/96
Heranziehung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren; Erhebung von …
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