Rechtsprechung
| BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 19/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 02.08.1984 - 8 BV 3/84
- LAG Niedersachsen, 13.12.1985 - 9 TaBV 6/84
- BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 19/86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 19/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979 und vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 11 zu § 83 ArbGG 1979 m.w.N.) fehlt daher im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren das Rechtsschutzinteresse, wenn ein konkreter Vorgang, der zum Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt, zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung aber bereits abgeschlossen ist. - BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
Prozeßantrag
Auszug aus BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 19/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979 und vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 11 zu § 83 ArbGG 1979 m.w.N.) fehlt daher im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren das Rechtsschutzinteresse, wenn ein konkreter Vorgang, der zum Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt, zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung aber bereits abgeschlossen ist.
- BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 30. Juli 1987 - 6 ABR 52/86 , n.v.; Beschluß vom 14. April 1988 - 6 ABR 19/86 -, n.v.; Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 92/88 -, n.v.). - BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 8/90 Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 30. Juli 1987 - 6 ABR 52/86, n.v.; Beschluß vom 14. April 1988 - 6 ABR 19/86 -;, n.v.; Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 92/88 -;, n.v.).
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