Rechtsprechung
| BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrat
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 26.06.1978 - 10 TaBV 23/78
- BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1179
- BB 1982, 615
- DB 1982, 855
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung - …
Auszug aus BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der Auffassung des erkennenden Senats zum Einblicksrecht in Listen individuell vereinbarter übertariflicher Vergütungsbestandteile mit Beschluß vom 30. Juni 1981 (- 1 ABR 26/79 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972) angeschlossen, seine frühere hierzu z.T. ent ge genstehende Rechtsprechung (Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 - AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG) aufgegeben und ausgesprochen, daß das Einblicksrecht des Betriebsrats sich auch auf außertariflich vereinbarte Vergütungen bezieht und das Einblicksrecht auch für diesen Personenkreis nicht von der Darlegung eines besonderen Anlasses durch den Betriebsrat abhängt.Der Erste Senat hat in seiner Entscheidung vom 30. Juni 1981 (aaO) darauf abgestellt, daß dem Betriebsverfassungsgesetz die Unterscheidung zwischen tariflichen und außertariflichen Arbeitnehmern unbekannt ist und daß dem Betriebsrat hinsichtlich dieser Arbeitnehmergruppen keine unterschiedlichen Aufgaben zugewiesen worden sind.
- BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht - …
Auszug aus BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der Auffassung des erkennenden Senats zum Einblicksrecht in Listen individuell vereinbarter übertariflicher Vergütungsbestandteile mit Beschluß vom 30. Juni 1981 (- 1 ABR 26/79 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972) angeschlossen, seine frühere hierzu z.T. ent ge genstehende Rechtsprechung (Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 - AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG) aufgegeben und ausgesprochen, daß das Einblicksrecht des Betriebsrats sich auch auf außertariflich vereinbarte Vergütungen bezieht und das Einblicksrecht auch für diesen Personenkreis nicht von der Darlegung eines besonderen Anlasses durch den Betriebsrat abhängt. - BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77
Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …
Auszug aus BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Dazu gehört außer den in § 80 Abs. 1 BetrVG aufgezählten Befugnissen auch das Recht, für außertarifliche Angestellte bei der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG mitzubestimmen (vgl. BAG Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
- BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78
Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht
Auszug aus BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 12. Februar 1980 (- 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß sich das Informationsrecht des Betriebsrats nicht nur auf die Bruttolohn- und -gehaltslisten der tariflichen Löhne und Gehälter bezieht, sondern auch die Befugnis zur Information über die Zahlung übertariflicher Lohnbestandteile im Betrieb umfaßt, ohne daß es hierfür der Darlegung eines besonderen Anlasses durch den Betriebsrat bedarf. - BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 77/78
Informationsrecht Betriebsrat
Auszug aus BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Der erkennende Senat vertritt ebenfalls die Auffassung, daß das Recht des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, in die Bruttolohn- und -gehaltslisten Einblick zu nehmen, auch die Befugnis einschließt, Einblick in die entsprechenden Listen über außertarifliche Vergütungen unter den gleichen Voraussetzungen zu nehmen wie für die übrigen Arbeitnehmer des Betriebs (vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - 6 ABR 77/78 - [demnächst] AP Nr. 13 zu § 80 BetrVG) . - BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 101/73
Einblicksrecht - Bruttolohnliste - Bruttogehaltsliste - Außertarifliche …
Auszug aus BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der Auffassung des erkennenden Senats zum Einblicksrecht in Listen individuell vereinbarter übertariflicher Vergütungsbestandteile mit Beschluß vom 30. Juni 1981 (- 1 ABR 26/79 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972) angeschlossen, seine frühere hierzu z.T. ent ge genstehende Rechtsprechung (Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 - AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG) aufgegeben und ausgesprochen, daß das Einblicksrecht des Betriebsrats sich auch auf außertariflich vereinbarte Vergütungen bezieht und das Einblicksrecht auch für diesen Personenkreis nicht von der Darlegung eines besonderen Anlasses durch den Betriebsrat abhängt.
- BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bedarf es keiner Darlegung eines Anlasses, da der Einblick "jederzeit" zu gewähren ist (BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972). - BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79
Jugendvertretung - Betriebsrat
oder erfolgten Verstoßes gegen die zugunsten der Arbeitnehmer ergangenen Regelungen vorliegen (BAG 24, 349, AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 25, 292, AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 -, AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972 und 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 -, AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972;… Dietz/ Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 80 Rdnr. 9;… GK-Thiele, BetrVG, 2. Bearbeitung, § 80 Rdnr. 15 f.).Die Jugendvertretung würde im Ergebnis genötigt, einen Verdacht gegen den Arbeitgeber zu äußern oder irgendeinen sonstigen Grund für ihr Begehren vor zuschieben (vgl. dazu hinsichtlich des Einblicksrechts des Betriebsrats in Lohn- und Gehaltslisten BAG AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972;… BAG Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - aaO und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - aaO).
- BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80
Prämie
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß sich das nach § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG bestehende Einblicksrecht auf die gesamten effektiven Bruttobezüge einschließlich übertariflicher Zulagen erstreckt und daß der Antragsteller von diesem Recht auch ohne Darlegung eines besonderen Anlasses jederzeit Gebrauch machen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972;… ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 80 Rz 23;… vgl. auch Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 62, 66).Zu diesen Aufgaben gehört es, darüber zu wachen, daß alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden und der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet wird (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 und vom 3. Dezember 1981, aaO sowie BAG 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).
- BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 33/81 sich ohne weitere Darlegung auf übertarifliche Vergütungen auch dann bezieht, wenn diese Vergütungen individuell vereinbart sind (vgl. ebenso für außertarifliche Lohnbestandteile BAG 35, 342 und Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972).
- LAG Hamm, 12.02.1986 - 12 TaBV 149/85
Einblicksrecht; Betriebsrat; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; …
Das vom Bundesarbeitsgericht (Vergleiche BAG, 12.2.1980, 6 ABR 2/78 , AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 30.6.1981, 1 ABR 26/79 , AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 3, 12.1981, 6 ABR 60/79 , AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972) bejahte Einblicksrecht des Betriebsrats in die Listen übertariflicher Zulagen ohne Darlegung eines besonderen Anlasses wird auch durch das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 15.12.1983 (1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83 und 1 BvR 484/83, BVerfGE 65, 1) dargelegte Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung nicht berührt.
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