Rechtsprechung
| BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierungsfeststellungsklage einer Grundschullehrerin - Anwendbarkeit des BAT-O auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung und Auffinden der einschlägigen Besoldungsgruppe - Abhängigkeit der Eingruppierung von achtjähriger Lehrtätigkeit - Eignung auf Grund ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O) der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), zulässig.Zwar geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß für die achtjährige Lehrtätigkeit die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O) der sich der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) insoweit angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
Für die Prüfung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für einen Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 gibt der Senat, wie im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) folgende Hinweise:.
Diese Auffassung hat der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern nach § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. nach Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O allein zuständige erkennende Senat aufgegeben (Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93
Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O
Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Zwar geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß für die achtjährige Lehrtätigkeit die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O) der sich der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) insoweit angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (BAGE 76, 264 = AP, a.a.O.) und vom 28. September 1994 (…a.a.O.) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
Eingruppierung einer Gesangslehrerin
Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (…BAGE 76, 264 = AP, a.a.O.) und vom 28. September 1994 (a.a.O.) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.Eine Klageerweiterung ist in der Revisionsinstanz dann zulässig, wenn es sich um eine Änderung des Klageantrags i.S.v. § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt und auf unstreitiges tatsächliches Vorbringen gestützt werden kann (BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Diakonisches Werk, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985, zu A III der Gründe).
- BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
Zulage bei Heimerziehung
Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Eine Klageerweiterung ist in der Revisionsinstanz dann zulässig, wenn es sich um eine Änderung des Klageantrags i.S.v. § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt und auf unstreitiges tatsächliches Vorbringen gestützt werden kann (BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Diakonisches Werk, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985, zu A III der Gründe). - BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen …
Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O) der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), zulässig. - BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O
Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Zwar geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß für die achtjährige Lehrtätigkeit die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94
Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters
Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O) der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), zulässig. - LAG Sachsen, 28.04.1994 - 7 Sa 10/93
Eingruppierung einer Grundschullehrerin in eine Tarifgruppe; Rechtliche …
Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 28. April 1994 - 7 Sa 10/93 - aufgehoben.
- BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt
Ein Anspruch der angestellten Lehrkraft auf Schaffung einer solchen Planstelle besteht nicht (im Anschluß an: BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201; 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.; 23. Juli 1997 - 10 AZR 646/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 63).Auf die vom Bundesarbeitsgericht zugelassene Revision des Beklagten hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
a) Im Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv., welches im anhängigen Rechtsstreit ergangen ist, hat der Sechste Senat hierzu folgendes ausgeführt:.
Nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.) genügt der angestellte Lehrer, der eine Höhergruppierung verlangt, seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, daß im Haushaltsplan Stellen für vergleichbare beamtete Lehrer zur Verfügung standen und besetzt wurden.
- BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 595/95
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa
Diese Rechtsprechung hat der Senat in den Urteilen vom 26. September 1996 (- 6 AZR 261/95 - nicht veröffentlicht), vom 24. Oktober 1996 (- 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 21. November 1996 (- 6 AZR 464/95 - nicht veröffentlicht) bestätigt. - BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 747/94
Anwendung des zwischen dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft und …
Dennoch sind Klageänderungen oder -erweiterungen in der Revisionsinstanz grundsätzlich deswegen unzulässig, weil der Beurteilung des Revisionsgerichts nur dasjenige Parteivorbringen unterliegt, das aus dem Tatbestand des Berufungsurteils oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist (§ 561 Abs. 1 ZPO; vgl. BAGE 4, 149, 152 [BAG 10.04.1957 - 4 AZR 384/54] = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BAGE 40, 355, 357 [BAG 16.11.1982 - 3 AZR 177/82] = AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG; BAG Urteile vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - AP Nr. 51 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 8. August 1996 - 6 AZR 1000/94 -, n.v. und vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 -, n.v.; jeweils m.w.N.; BGHZ 24, 279, 285; Hauck, Arbeitsgerichtsgesetz, § 74 Rz 14).
- LAG Sachsen, 03.02.1998 - 7 Sa 1158/96
Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Sachsen, 26.10.2000 - 6 Sa 771/99 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG, Urteil vom 23.2.2000 10 AZR 1/99 ..., für die amtliche Sammlung bestimmt; BAG, Urteil vom 13.6.1996 6 AZR 855/94 ..., AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 26.9.1996, 6 AZR 261/95 ..., n.v.) reicht die Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen allerdings allein zur Begründung eines Vergütungsanspruchs nach VergGr.
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 689/95 Diese Rechtsprechung hat der Senat in den Urteilen vom 26. September 1996 (6 AZR 261/95 - nicht veröffentlicht), vom 24. Oktober 1996 (6 AZR 415/95 - AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), vom 21. November 1996 (6 AZR 464/95 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Dezember 1996 (6 AZR 595/95 - nicht veröffentlicht) bestätigt.
- BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
Eingruppierung eines Berufsschullehrers mit Diplomingenieurabschluß einer …
Es kommt nicht darauf an, ob im Haushaltsplan Planstellen für vergleichbare beamtete Lehrer der Besoldungsgruppe A 13 zur Verfügung standen und besetzt wurden (vgl. BAG 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.). - BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 4/98 Gründe; BAG Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - n.v., zu II 5 der Gründe; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 10 AZR 486/97 - n.v., zu II 1 der Gründe).
- BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 79/98 Die Klageerweiterung ist aber zulässig, wenn es sich um eine Klageerweiterung i.S.v. § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO han delt und der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt und/oder auf unstreitiges tatsächliches Vorbringen gestützt werden kann (BAG Urteil vom 28. September 1994-4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985, zu A III der Gründe; BAG Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - n.v., zu II 5 der Gründe; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 10 AZR 486/97 - n.v., zu II 1 der Gründe).
- BAG, 25.11.1998 - 10 AZN 591/98
Abweichung eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts i.R.d. …
Nach Revisionszulassung durch das Bundesarbeitsgericht hat dieses das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BAG Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - n.v.).
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