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Rechtsprechung
   BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3216
BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 (https://dejure.org/1991,3216)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 (https://dejure.org/1991,3216)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89 (https://dejure.org/1991,3216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikation - Fälligkeit - Zweckbestimmung

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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Der Arbeitnehmer hat beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem vertraglich bestimmten Auszahlungstag einen Anspruch auf die anteilige Sonderzahlung entsprechend dem Wert der von ihm erbrachten Teilleistung (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation).

    a) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 -, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - DB 1991, 868 = BB 1991, 694; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Eine Sonderleistung des Arbeitgebers kann ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand haben und keinen darüber hinausgehenden Zweck verfolgen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - DB 1991, 446 = BB 1991, 695, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    a) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (…BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 -, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - DB 1991, 868 = BB 1991, 694; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Eine Sonderleistung des Arbeitgebers kann ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand haben und keinen darüber hinausgehenden Zweck verfolgen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - DB 1991, 446 = BB 1991, 695, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Es handelt sich dann um Gratifikationen oder um Leistungen mit Mischcharakter (Entgelt im weiteren Sinne), wenn die Zahlung sowohl ein Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen darstellt als auch eine Belohnung für die in der Vergangenheit erwiesene Betriebstreue (BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 324/88

    Jahressonderzahlung: Begriff des ungekündigten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Die Sonderleistung kann aber auch die Belohnung bisheriger Dienste und erwiesener Betriebstreue zum Ziel haben und zugleich in Erwartung künftiger Betriebstreue gezahlt werden (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 324/88 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. März 1981 - 5 AZR 952/78 - AP Nr. 107 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    a) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (…BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 -, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - DB 1991, 868 = BB 1991, 694; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.03.1981 - 5 AZR 952/78

    Stammarbeiterzulage

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Die Sonderleistung kann aber auch die Belohnung bisheriger Dienste und erwiesener Betriebstreue zum Ziel haben und zugleich in Erwartung künftiger Betriebstreue gezahlt werden (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 324/88 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. März 1981 - 5 AZR 952/78 - AP Nr. 107 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21

    Bonusvereinbarung - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsklausel - unangemessene …

    Dies ergibt sich aus dem Vergütungscharakter der Bonuszahlungen für ein ganzes Jahr einerseits und dem Umstand, dass der Kläger andererseits seine versprochene Arbeitsleistung nur anteilig, hier bis zum September 2019 erbracht hat (BAG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89, Rn. 16, juris).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der …

    Anderes gilt zwar für Sonderleistungen, deren (in ihren Bezugsvoraussetzungen objektivierbare 51 S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

    S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

    51) S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86; 23. Februar 1983 - 5 AZR 538/80 - DB 1983, 1662).
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 Sa 1522/08

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer …

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • LAG Hessen, 19.10.1992 - 11 Sa 647/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes für Zeiten der Inanspruchnahme von …

    Der Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Urlaubsgeld für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses wegen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub beurteilt sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes danach, ob es sich bei dieser Sonderzahlung um Arbeitsentgelt im engeren Sinne oder um eine Leistung mit Gratifikationscharakter handelt (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG Urteil vom 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 m.w.N.).

    Die der Sonderzahlung beigelegte Zweckbestimmung ergibt sich dabei nicht vorrangig aus der Bezeichnung der Leistung, sondern insbesondere aus den Voraussetzungen, von deren Erfüllung diese Leistung in der Zusage abhängig gemacht wird (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - a.a.O. unter II 2 c d.Gr. und BAG Urteil vom 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 a .a.O. unter II 2 a d.Gr.).

    Der Anspruchserwerb ist weder vom Erfüllen einer Wartezeit abhängig, was für die Belohnung für in der Vergangenheit erwiesene Betriebstreue spräche, noch regeln Stichtags- oder Rückzahlungsklauseln den Anspruchsuntergang, was der Sonderzahlung den Gratifikationscharakter der Belohnung zukünftig zu erwartender Betriebstreue gäbe (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - a.a.O. unter II 2 c d.Gr. und BAG Urteil vom 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 - a.a.O. unter II 1 und II 2 b d.Gr.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08

    Kein Anspruch auf Bonuszahlung bei Eigenkündigung - deklaratorische Verweisung …

    Sie kann allenfalls ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG, 25.04.1991, 6 AZR 183/90, AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, 13.06.1991, 6 AZR 421/89, EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2009 - 17 Sa 618/09

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer …

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10

    Sonderzahlung bei Eintritt in den Ruhestand; rechtswidrige Kürzung des …

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86;… BAG 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - Rz. 14 EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 21).
  • LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02

    Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu …

    Scheidet der Arbeitnehmer vor dem festgesetzten Auszahlungstag aus, so hat er Anspruch auf die anteilige Sonderzahlung entsprechend dem Wert der von ihm erbrachten Teilleistung (BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77, AP Nr. 100 zu § 611 BGB - Gratifikation ; 13.6.1991, 6 AZR 421/89, EzA § 611 BGB - Gratifikation, Prämie Nr. 86 ).
  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89

    Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während …

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • LAG Köln, 03.07.1997 - 5 Sa 445/97

    Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation / 13. Monatsgehalt; Ausscheiden des …

  • LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 17 Sa 542/12

    Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten …

  • LAG Düsseldorf, 22.12.1997 - 18 Sa 1731/97

    Arbeitsentgelt: Kürzung einer Sonderzahlung während des Erziehungsurlaubs

  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2001 - 15 Sa 48/01

    Abgrenzung einer Gratifikation von einem 13. Monatsgehalt nach dem …

  • ArbG Wuppertal, 25.08.2011 - 5 Ca 3169/10

    Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld im Austrittsjahr; Auslegung einer …

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZN 206/96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz zu einer …

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