Rechtsprechung
| BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden
- openjur.de
Abgrenzung Bereitschaftsdienst; Überstunden
- Judicialis
BAT § 15 Abs. 6a; ; BAT § 15 Abs. 6b; ; BAT § 17 Abs. 1 Unterabs. 1; ; BAT § 17 Abs. 5 Satz 4; ; BAT § 35 Abs. 3 Unterabs. 2; ; BAT SR 2a Nr. 6 Abschn. B Abs. 2 Buchst. a
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswirksame Anordnung von Bereitschaftsdienst für einen Angestellten im Anschluss an die Regelarbeitszeit; Anfallen von Arbeitsleistung außerhalb der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Arbeitszeit des Angestellten; Abgrenzung von Anordnungen zum ...
- hensche.de
Bereitschaftsdienst, Überstunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öfentlicher Dienst - Abgrenzung Bereitschaftsdienst/Überstunden
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de
(Entscheidungsbesprechung)
§ 15 Abs. 6a, § 17 Abs. 1 BAT; Abs. 5 Satz 4, § 35 Abs. 3 Unterabs. 2, Nr. 6 Abschnitt B Abs. 2 SR 2a BAT
Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden [Bereitschaftsdienst, Überstunden, Arbeitszeit, Regelarbeitszeit, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger, Weisungsrecht des Arbeitgebers, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienstvergütung]
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 07.12.2005 - 6 Ca 1350b/04
- LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
Papierfundstellen
- BAGE 122, 225
- MDR 2007, 1264
- NZA 2007, 1108
- DB 2007, 2321
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 455/91
Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden
Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
Statt der zunächst dienstplanmäßig vorgesehenen Rufbereitschaft darf er somit Überstunden anordnen (vgl. Senat 26. November 1992 - 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26, 28).Diesem Ergebnis steht auch nicht die Entscheidung des Senats vom 26. November 1992 (- 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26) entgegen, die die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden zum Gegenstand hatte.
Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst bedeutet dies, dass der Angestellte frei und selbstbestimmt seinen Aufenthaltsort wählen kann (vgl. Senat 26. November 1992 - 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26, 29 mwN).
- BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 465/93
Bereitschaftsdienst der Ärzte
Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
Der Arbeitgeber ist auch durch § 17 BAT nicht gehindert, den ärztlichen Dienst im Krankenhaus zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der Arbeitszeit des folgenden Tages teils als Überstunden und teils als Bereitschaftsdienst anzuordnen (vgl. Senat 27. Januar 1994 - 6 AZR 465/93 - AP BAT § 17 Nr. 23).Unter der Voraussetzung, dass die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt, kann Bereitschaftsdienst auch dann vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn früher für den gleichen Zeitraum Überstunden angeordnet worden waren (Senat 27. Januar 1994 - 6 AZR 465/93 - AP BAT § 17 Nr. 23;… Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr § 15 Rn. 80b).
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02
Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst
Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
b) Bereitschaftsdienst liegt dagegen vor, wenn sich der Arbeitnehmer, ohne dass von ihm wache Aufmerksamkeit gefordert wird, für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen kann (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254 mwN).
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht
Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
im Bedarfsfall auf Anordnung des Arbeitgebers aufnehmen zu können (Senat 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252). - BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 123/84
Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers, …
Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
c) Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat (vgl. Senat 4. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1, zu II 2 der Gründe). - LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06
Vergütung von Bereitschaftsdienst
Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. Juli 2006 - 5 Sa 60/06 - wird zurückgewiesen. - BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 62/73
Überstunden - Überstundenanordnung - Überstundenvergütung - Aufgabenkreis - …
Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
Eine solche Weisung kann sich auch aus den Umständen ergeben (BAG 28. November 1973 - 4 AZR 62/73 - BAGE 25, 419). - LAG Nürnberg, 22.09.1994 - 8 (3) Sa 188/92
Bereitschaftszeit; Arbeitsleistung; Arbeitstätigkeit; Betreuung der Patienten
Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
Für die vom Landesarbeitsgericht Nürnberg im Urteil vom 22. September 1994 (- 8 (3) Sa 188/92 - ZTR 1995, 119) und auch in der Literatur (vgl. Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau § 15 Erl. 23.4) vertretene gegenteilige Ansicht, dass Tätigkeiten, die aus der regulären Arbeitszeit stammten und dort aus irgendwelchen Gründen nicht erledigt worden seien, für die Beurteilung der Arbeitsleistung im Bereitschaftsdienst außer Betracht zu lassen seien, findet sich im Tarifwortlaut kein Anhaltspunkt.
- BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu welchen Zeiten zu erbringen hat (vgl. BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 16, BAGE 122, 225). - LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung …
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn 16). - BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto
Das Merkmal "im Bedarfsfall" ist vielmehr auch dann erfüllt, wenn von vornherein feststeht, dass für bestimmte Arbeiten ein Bedarf bestehen wird (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 21, BAGE 122, 225).
- BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit
Abweichend von der früheren Regelung in § 15 Abs. 6a Unterabs. 1 Satz 1 BAT, die vorsah, dass sich der Angestellte auf Anordnung des Dienstgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Dienstgeber bestimmten Stelle aufzuhalten hatte, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst), verlangt die Anmerkung Nr. 1 mit dem Abschluss der noch zur Zeit der angeordneten Vollarbeit begonnenen Tätigkeit eine Zäsur zwischen Vollarbeit und Bereitschaftsdienst (vgl. zur abweichenden Rechtslage nach dem BAT BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 19, BAGE 122, 225). - BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 796/09
Kirchliche Arbeitsvertragsregelung - Rückwirkendes Inkrafttreten
Im Urteil vom 25. April 2007 (- 6 AZR 799/06 - Rn. 16, BAGE 122, 225) hat der Senat unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 4. Dezember 1986 angenommen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen darf, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat, also berechtigt ist, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Überstunden anzuordnen. - LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09
Ersatz von Fahrzeugschäden
Rufbereitschaft stellte keine Arbeitszeit dar (§ 7 Abs. 4 TVöD; § 45 Abs. 8 TVöD-BT-K); während dieser Zeit kann sich ein Arbeitnehmer an einer von ihm frei bestimmten, außerhalb der Arbeitsstelle gelegenen Stelle aufhalten (BAG v. 25.4. 2007 - 6 AZR 799/06, AP BAT § 15 Nr. 53; BAG v. 19.12.1991 - 6 AZR 592/89, AP BMT-G II § 67 Nr. 1;… Burger in: Burger, TVöD 1. Aufl., § 7 Rz. 70;… Fieberg in: Fürst, GKöD IV, Stand 11/2009, E § 7 Rz. 42;… Goodson in: Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, TVöD, Stand 9/2009, § 9 Rz. 19 f.), die er dem Arbeitgeber nur anzuzeigen hat. - BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07
Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats
Dieser qualitative Unterschied rechtfertigt es, für den Bereitschaftsdienst eine andere Vergütung vorzusehen als für die Vollarbeit (Senat 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 21, AP BAT § 15 Nr. 53 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 4). - LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 5 Sa 1320/20
Mehrarbeit - Nachtarbeitszuschläge und Nachtbereitschaftsdienst in einer …
Dieser qualitative Unterschied rechtfertigt es, für den Bereitschaftsdienst eine andere Vergütung vorzusehen als für die Vollarbeit (BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 -, Randnummer 15, juris). - BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12
Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto
Das Merkmal "im Bedarfsfall" ist vielmehr auch dann erfüllt, wenn von vornherein feststeht, dass für bestimmte Arbeiten ein Bedarf bestehen wird (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 21, BAGE 122, 225). - LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 26 Sa 147/14
Keine Vergütung der Bereitschaftsdienstzeiten wie Vollarbeitszeit
Im Urteil vom 25. April 2007 (6 AZR 799/06 - BAGE 122, 225, Rn. 16) hat der Sechste Senat unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 4. Dezember 1986 angenommen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen darf, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat, also berechtigt ist, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Überstunden anzuordnen (…vgl. BAG 24. März 2011 - 6 AZR 796/09 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Kirchendienst = NZA 2011, 698, Rn. 38). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 161/17
Vergütung von Bereitschaftsdiensten
- LAG München, 10.10.2013 - 4 Sa 594/13
Abfindungsberechnung, Überstundenvergütung
- LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
Überstundenvergütung, Ausschlussfrist
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