Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1900
BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06 (https://dejure.org/2007,1900)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2007 - 6 AZR 799/06 (https://dejure.org/2007,1900)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 (https://dejure.org/2007,1900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

  • openjur.de

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst; Überstunden

  • Judicialis

    BAT § 15 Abs. 6a; ; BAT § 15 Abs. 6b; ; BAT § 17 Abs. 1 Unterabs. 1; ; BAT § 17 Abs. 5 Satz 4; ; BAT § 35 Abs. 3 Unterabs. 2; ; BAT SR 2a Nr. 6 Abschn. B Abs. 2 Buchst. a

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksame Anordnung von Bereitschaftsdienst für einen Angestellten im Anschluss an die Regelarbeitszeit; Anfallen von Arbeitsleistung außerhalb der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Arbeitszeit des Angestellten; Abgrenzung von Anordnungen zum ...

  • hensche.de

    Bereitschaftsdienst, Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öfentlicher Dienst - Abgrenzung Bereitschaftsdienst/Überstunden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 15 Abs. 6a, § 17 Abs. 1 BAT; Abs. 5 Satz 4, § 35 Abs. 3 Unterabs. 2, Nr. 6 Abschnitt B Abs. 2 SR 2a BAT
    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden [Bereitschaftsdienst, Überstunden, Arbeitszeit, Regelarbeitszeit, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger, Weisungsrecht des Arbeitgebers, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienstvergütung]

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 225
  • MDR 2007, 1264
  • NZA 2007, 1108
  • DB 2007, 2321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 455/91

    Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
    Statt der zunächst dienstplanmäßig vorgesehenen Rufbereitschaft darf er somit Überstunden anordnen (vgl. Senat 26. November 1992 - 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26, 28).

    Diesem Ergebnis steht auch nicht die Entscheidung des Senats vom 26. November 1992 (- 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26) entgegen, die die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden zum Gegenstand hatte.

    Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst bedeutet dies, dass der Angestellte frei und selbstbestimmt seinen Aufenthaltsort wählen kann (vgl. Senat 26. November 1992 - 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26, 29 mwN).

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 465/93

    Bereitschaftsdienst der Ärzte

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
    Der Arbeitgeber ist auch durch § 17 BAT nicht gehindert, den ärztlichen Dienst im Krankenhaus zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der Arbeitszeit des folgenden Tages teils als Überstunden und teils als Bereitschaftsdienst anzuordnen (vgl. Senat 27. Januar 1994 - 6 AZR 465/93 - AP BAT § 17 Nr. 23).

    Unter der Voraussetzung, dass die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt, kann Bereitschaftsdienst auch dann vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn früher für den gleichen Zeitraum Überstunden angeordnet worden waren (Senat 27. Januar 1994 - 6 AZR 465/93 - AP BAT § 17 Nr. 23;… Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr § 15 Rn. 80b).

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
    b) Bereitschaftsdienst liegt dagegen vor, wenn sich der Arbeitnehmer, ohne dass von ihm wache Aufmerksamkeit gefordert wird, für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen kann (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254 mwN).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
    im Bedarfsfall auf Anordnung des Arbeitgebers aufnehmen zu können (Senat 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 123/84

    Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers, …

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
    c) Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat (vgl. Senat 4. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06

    Vergütung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. Juli 2006 - 5 Sa 60/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 62/73

    Überstunden - Überstundenanordnung - Überstundenvergütung - Aufgabenkreis - …

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
    Eine solche Weisung kann sich auch aus den Umständen ergeben (BAG 28. November 1973 - 4 AZR 62/73 - BAGE 25, 419).
  • LAG Nürnberg, 22.09.1994 - 8 (3) Sa 188/92

    Bereitschaftszeit; Arbeitsleistung; Arbeitstätigkeit; Betreuung der Patienten

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
    Für die vom Landesarbeitsgericht Nürnberg im Urteil vom 22. September 1994 (- 8 (3) Sa 188/92 - ZTR 1995, 119) und auch in der Literatur (vgl. Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau § 15 Erl. 23.4) vertretene gegenteilige Ansicht, dass Tätigkeiten, die aus der regulären Arbeitszeit stammten und dort aus irgendwelchen Gründen nicht erledigt worden seien, für die Beurteilung der Arbeitsleistung im Bereitschaftsdienst außer Betracht zu lassen seien, findet sich im Tarifwortlaut kein Anhaltspunkt.
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …

    Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu welchen Zeiten zu erbringen hat (vgl. BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 16, BAGE 122, 225).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung …

    Grundsätzlich darf der Arbeitgeber in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn 16).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Das Merkmal "im Bedarfsfall" ist vielmehr auch dann erfüllt, wenn von vornherein feststeht, dass für bestimmte Arbeiten ein Bedarf bestehen wird (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 21, BAGE 122, 225).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Abweichend von der früheren Regelung in § 15 Abs. 6a Unterabs. 1 Satz 1 BAT, die vorsah, dass sich der Angestellte auf Anordnung des Dienstgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Dienstgeber bestimmten Stelle aufzuhalten hatte, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst), verlangt die Anmerkung Nr. 1 mit dem Abschluss der noch zur Zeit der angeordneten Vollarbeit begonnenen Tätigkeit eine Zäsur zwischen Vollarbeit und Bereitschaftsdienst (vgl. zur abweichenden Rechtslage nach dem BAT BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 19, BAGE 122, 225).
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 796/09

    Kirchliche Arbeitsvertragsregelung - Rückwirkendes Inkrafttreten

    Im Urteil vom 25. April 2007 (- 6 AZR 799/06 - Rn. 16, BAGE 122, 225) hat der Senat unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 4. Dezember 1986 angenommen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen darf, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat, also berechtigt ist, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Überstunden anzuordnen.
  • LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09

    Ersatz von Fahrzeugschäden

    Rufbereitschaft stellte keine Arbeitszeit dar (§ 7 Abs. 4 TVöD; § 45 Abs. 8 TVöD-BT-K); während dieser Zeit kann sich ein Arbeitnehmer an einer von ihm frei bestimmten, außerhalb der Arbeitsstelle gelegenen Stelle aufhalten (BAG v. 25.4. 2007 - 6 AZR 799/06, AP BAT § 15 Nr. 53; BAG v. 19.12.1991 - 6 AZR 592/89, AP BMT-G II § 67 Nr. 1;… Burger in: Burger, TVöD 1. Aufl., § 7 Rz. 70;… Fieberg in: Fürst, GKöD IV, Stand 11/2009, E § 7 Rz. 42;… Goodson in: Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, TVöD, Stand 9/2009, § 9 Rz. 19 f.), die er dem Arbeitgeber nur anzuzeigen hat.
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07

    Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

    Dieser qualitative Unterschied rechtfertigt es, für den Bereitschaftsdienst eine andere Vergütung vorzusehen als für die Vollarbeit (Senat 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 21, AP BAT § 15 Nr. 53 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 5 Sa 1320/20

    Mehrarbeit - Nachtarbeitszuschläge und Nachtbereitschaftsdienst in einer …

    Dieser qualitative Unterschied rechtfertigt es, für den Bereitschaftsdienst eine andere Vergütung vorzusehen als für die Vollarbeit (BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 -, Randnummer 15, juris).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Das Merkmal "im Bedarfsfall" ist vielmehr auch dann erfüllt, wenn von vornherein feststeht, dass für bestimmte Arbeiten ein Bedarf bestehen wird (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 21, BAGE 122, 225).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 26 Sa 147/14

    Keine Vergütung der Bereitschaftsdienstzeiten wie Vollarbeitszeit

    Im Urteil vom 25. April 2007 (6 AZR 799/06 - BAGE 122, 225, Rn. 16) hat der Sechste Senat unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 4. Dezember 1986 angenommen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen darf, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat, also berechtigt ist, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Überstunden anzuordnen (…vgl. BAG 24. März 2011 - 6 AZR 796/09 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Kirchendienst = NZA 2011, 698, Rn. 38).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 161/17

    Vergütung von Bereitschaftsdiensten

  • LAG München, 10.10.2013 - 4 Sa 594/13

    Abfindungsberechnung, Überstundenvergütung

  • LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11

    Überstundenvergütung, Ausschlussfrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht