Rechtsprechung
| BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf tarifliche Auswärtszulage sowie Überstundenzuschläge und erhöhten Urlaub - Rechte aus einem zivilen Arbeitsverhältnis als Bordelektriker der Bundeswehr - Abgeltung von Überstunden bei Liegezeiten außerhalb des Heimathafens durch Freizeitausgleich - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 25.07.1985 - 2c Ca 420/85
- LAG Schleswig-Holstein, 28.01.1986 - 5 (6) Sa 495/85
- BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (22)
- BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83
Beköstigungszulage - Besatzungsmitglieder an Bord - Dauer von Werftliegezeiten - …
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Nach der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Januar 1973 (- 4 AZR 168/72 - AP Nr. 2 zu § 42 BAT) ist zwar zwischen Nr. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 SR 2 e II BAT und dem Unterabs. 2 derselben Norm zu unterscheiden und beiden eigenständiger Regelungscharakter beizumessen (ebenso BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - aaO) hat demgegenüber entschieden, die Beköstigungszulage sei für arbeitsfreie Samstage während der Werftliegezeit des Schiffes außerhalb des Heimathafens nicht zu gewähren.
Dazu bedarf es einer Ausnahmeregelung (ebenso BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT), die Ausmaß und Umfang der Ausnahme definiert.
- BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 556/80
Überstundenabgeltung durch Freizeit - Auswärtszulage - Besatzungsmitglied - …
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Nach Nr. 11 Abs. 1 Unterabs. 9 SR 2 e II BAT erhält der als Besatzungsmitglied tätige Arbeitnehmer eine Auswärtszulage anstelle einer Beköstigungszulage, wenn er die Gestellung einer Schlaf- und Kochgelegenheit verlangen kann und diese an Bord überhaupt nicht oder nicht in einer den Mindestvorschriften entsprechenden Weise vorhanden ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1973 - 4 AZR 168/72 - AP Nr. 2 zu § 42 BAT; Urteil vom 22. Februar 1983 - 3 AZR 556/80 - AP Nr. 1 zu § 2 MTB II; Urteil vom 20. August 1975 - 4 AZR 486/74 - AP Nr. 10 zu § 38 MTB II).Dabei hat der Siebte Senat den Zweck einer solchen Entschädigung, nämlich einen tatsächlich entstandenen Aufwand abzugelten, besonders betont (ebenso BAG Urteil vom 22. Februar 1983 - 3 AZR 556/80 - AP Nr. 1 zu § 2 MTB II, zu 1 a der Gründe).
Die Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22. Februar 1983 - 3 AZR 556/80 - AP Nr. 1 zu § 2 MTB II) steht dem nicht entgegen.
- BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 131/83
Beköstigungszulage einer Schreibkraft der Bundesmarine - Gesetzliche Definition …
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
In Ermangelung anderer Anhaltspunkte ist davon auszugehen, daß die Parteien des Tarifvertrages den in die gesetzliche Terminologie aufgenommenen Begriff des Besatzungsmitgliedes in den SR 2 e II BAT nicht anders verwendet haben (ebenso BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 7 AZR 131/83 -, zu I 2 a der Gründe, nicht veröffentlicht).Auch der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dieses Verständnis zugrundegelegt (Urteil vom 26. Juni 1985 - 7 AZR 131/83 -, nicht veröffentlicht).
- BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es zwar, wenn sich die Feststellungsklage auf einzelne Bestimmungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses erstreckt (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972; BGHZ 22, 43, 47, 48), allerdings nur dann, wenn das angestrebte Feststellungsurteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen (BAG Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; so auch BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82], zu II 3 b der Gründe; BGH NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe m.w.N.; BGH NJW 1978, 1520; BGHZ 2, 250 f., 253; RGZ 113, 410, 412).Die Parteien des Arbeitsvertrages aber müssen für diesen konkreten, greifbaren und näher bezeichneten Fall über den Umfang und die Grenzen der gegenseitigen, tarifvertraglich bedungenen Leistungspflichten verbindlich unterrichtet sein (vgl. auch BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT).
- BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 2/84
Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren - Erforderlichkeit …
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Sie ist auf einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang bezogen, der jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, am 28. Januar 1986, abgeschlossen war, ohne daß daraus unmittelbare Rechtswirkungen für den Kläger herleitbar wären (ebenso BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 -, nicht veröffentlicht).Damit erstrebt der Kläger aber ein abstraktes Rechtsgutachten zu dieser Rechtsfrage, denn die Entscheidung hätte keinerlei Auswirkungen mehr auf die Beziehungen der Parteien, da das Urlaubsjahr 1984 und der daran anschließende Übertragungszeitraum längst abgelaufen sind (ebenso BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - n.v.).
- BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 168/72
Beköstigungszulage - Tariflicher Anspruch - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in …
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Nach Nr. 11 Abs. 1 Unterabs. 9 SR 2 e II BAT erhält der als Besatzungsmitglied tätige Arbeitnehmer eine Auswärtszulage anstelle einer Beköstigungszulage, wenn er die Gestellung einer Schlaf- und Kochgelegenheit verlangen kann und diese an Bord überhaupt nicht oder nicht in einer den Mindestvorschriften entsprechenden Weise vorhanden ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1973 - 4 AZR 168/72 - AP Nr. 2 zu § 42 BAT; Urteil vom 22. Februar 1983 - 3 AZR 556/80 - AP Nr. 1 zu § 2 MTB II; Urteil vom 20. August 1975 - 4 AZR 486/74 - AP Nr. 10 zu § 38 MTB II).Nach der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Januar 1973 (- 4 AZR 168/72 - AP Nr. 2 zu § 42 BAT) ist zwar zwischen Nr. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 SR 2 e II BAT und dem Unterabs. 2 derselben Norm zu unterscheiden und beiden eigenständiger Regelungscharakter beizumessen (ebenso BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 314/83 - AP Nr. 8 zu § 42 BAT).
- BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 318/71
Bordwäscher - Dreiwachenschiff - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit - …
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Verwenden nämlich die Tarifvertragsparteien einen auch sonst im Arbeitsrecht und vom Gesetzgeber gebrauchten Begriff ohne erläuternden Zusatz, so ist davon auszugehen, daß sie damit denselben Begriff verwenden wollten, der auch dem gesetzlichen Ausdruck zuerkannt wird (BAGE 5, 338, 341 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 17, 95 = AP Nr. 4 zu § 8 TVG; BAGE 22, 201 = AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG; BAG Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 318/71 - AP Nr. 1 zu § 15 MTB II).Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 318/71 - AP Nr. 1 zu § 15 MTB II) hat zwar - freilich im Geltungsbereich der inhaltsähnlichen Nr. 7 Abs. 1 SR 2 b MTB II - die abweichenden Regelungen der regelmäßigen Arbeitszeit durch die entsprechende Sonderregelung auf die Arbeitsverhältnisse beschränkt, die durch die besonderen Verhältnisse der Seediensttage auf 3-Wachen-Schiffen geprägt sind, und dies mit den Besonderheiten im Bereich des Bundesministers der Verteidigung begründet.
- BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82
Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es zwar, wenn sich die Feststellungsklage auf einzelne Bestimmungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses erstreckt (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972; BGHZ 22, 43, 47, 48), allerdings nur dann, wenn das angestrebte Feststellungsurteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen (BAG Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; so auch BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82], zu II 3 b der Gründe; BGH NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe m.w.N.; BGH NJW 1978, 1520; BGHZ 2, 250 f., 253; RGZ 113, 410, 412). - BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82
Feststellungsinteresse
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es zwar, wenn sich die Feststellungsklage auf einzelne Bestimmungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses erstreckt (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972; BGHZ 22, 43, 47, 48), allerdings nur dann, wenn das angestrebte Feststellungsurteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen (BAG Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; so auch BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82], zu II 3 b der Gründe; BGH NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe m.w.N.; BGH NJW 1978, 1520; BGHZ 2, 250 f., 253; RGZ 113, 410, 412). - BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es zwar, wenn sich die Feststellungsklage auf einzelne Bestimmungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses erstreckt (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972; BGHZ 22, 43, 47, 48), allerdings nur dann, wenn das angestrebte Feststellungsurteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen (BAG Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; so auch BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82], zu II 3 b der Gründe; BGH NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe m.w.N.; BGH NJW 1978, 1520; BGHZ 2, 250 f., 253; RGZ 113, 410, 412). - BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58
Plagiatsvorwurf / La chatte
- BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79
Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 06.11.1969 - 5 AZR 29/69
Urlaubsvorschriften - Urlaubsanspruch - Jahresurlaub - Teilurlaubsanspruch
- BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 166/77
Vermögensübernahme durch Factoring
- BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85
Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung - …
- BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50
Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft
- BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79
Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand - …
- BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55
Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende …
- BAG, 19.02.1965 - 1 AZR 237/64
Einstufung eines Arbeitnehmers - Lohngruppen eines Tarifvertrages - Abgrenzbare …
- RG, 11.05.1926 - III 265/25
Feststellungsklage
- BAG, 20.08.1975 - 4 AZR 486/74
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Auswärtszulage
- BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 571/83
Anspruch auf Arbeitsbefreiung ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub für den Besuch …
- BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 455/86 Wie der Senat in der Entscheidung vom 14. Juli 1988 (- 6 AZR 89/86 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt) in einem Parallelrechtsstreit entschieden hat, kann der Kläger mit diesem Antrag keine endgültige Bereinigung des zwischen den Parteien bestehenden Streits über die Zahlung der AuswärtsZulage erreichen, weil sich die tatsächlichen Umstände in der Zukunft völlig verändern können.
Hierzu sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt (ebenso BAG Urteile vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - und 14. Juli 1988 - 6 AZR 89/86 - unveröffentlicht).
(Zahlungsantrag zu 1) in Höhe von 453, 60 DM und Hilfsantrag zu 2.b ) (vgl. BAG Urteil vom 14. Juli 1988 - 6 AZR 89/86 -).
- LAG Hamm, 25.09.2008 - 11 Sa 944/08
Erschwerniszulage für Lehrkraft am Abendgymnasium
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können auch einzelne Beziehungen und Folgen eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer Feststellungsklage sein, zulässig sind so beispielsweise Feststellungsklagen zur Verpflichtung, Reisekosten zu erstatten oder Auswärtszulagen zu zahlen (BAG 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 - ZTR 1994, 299 m. w. N.; BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - NZA 1994, 663; BAG 14.07.1988 - 6 AZR 89/86 - ZTR 1989, 155).
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