Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2539 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2539
- BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 11.06
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2541
Erschließungsbeitragsrecht, Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung …
Dieser Bescheid ist Streitgegenstand im Verfahren 6 B 01.2539, auf das Bezug genommen wird.Zur Begründung führte er unter Bezug auf den Zulassungsantrag aus, dass offen sei, ob ein Rechtsbehelf gegen den Vorausleistungsbescheid endgültig keinen Erfolg gehabt habe, da die Aufhebung des Vorausleistungsbescheids vom 1. August 1996 wegen der - mittlerweile zugelassenen - Berufung im Verfahren 6 B 01.2539 - noch nicht endgültig sei.
Insoweit werde auf den Sach- und Rechtsvortrag im Verfahren 6 B 01.2539 Bezug genommen.
- VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
Erschließungsbeitrag für Teilstrecke einer Straße
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wäre nach der Rechtsprechung nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf der Straße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und etwaiger Gehsteige aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (BayVGH, U.v. 21.2.2006 - 6 B 01.2539 - juris Rn. 26; siehe auch BVerwG, U.v. 22.03.1974 - IV C 23.72 - BayVBl 1974, 647). - VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28
Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wäre nach der Rechtsprechung nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf der Straße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und etwaiger Gehsteige aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (BayVGH, U.v. 21.2.2006 - 6 B 01.2539 - juris Rn. 26; siehe auch BVerwG, U.v. 22.03.1974 - IV C 23.72 - BayVBl 1974, 647).
- VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426
Erschließungsbeitragsrecht; Planungsrechtliche Grundlage; Erforderlichkeit eines …
Die Aufstellung eines Bebauungsplans wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf der Stichstraße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und etwaiger Gehsteige aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (BayVGH vom 21.2.2006 Az. 6 B 01.2539). - VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.4608
Vorausleistungserhebung auf den Erschließungsbeitrag
Insbesondere war die Beitragspflicht zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids (BayVGH, U. v. 21.2.2006 - 6 B 01.2539 - juris Rn. 21) noch nicht entstanden. - VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.4609
Vorausleistungserhebung auf den Erschließungsbeitrag
Insbesondere war die Beitragspflicht zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids (BayVGH, U. v. 21.2.2006 - 6 B 01.2539 - juris Rn. 21) noch nicht entstanden. - VG Augsburg, 13.07.2017 - Au 2 K 16.1403
Herstellung der Erschließungsanlage und Beitragspflicht
Die Beitragspflicht war zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids (vgl. BayVGH, U. v. 21.2.2006 - 6 B 01.2539 - juris Rn. 21;… Driehaus, a.a.O., § 21 Rn. 27), dem 5. Dezember 2015, noch nicht entstanden (s.o.). - VGH Bayern, 14.12.2010 - 6 ZB 09.3197
Erschließungsbeitragsrecht; fehlende planungsrechtliche Grundlage; …
Die Aufstellung eines Bebauungsplans wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf von Flurstraße und Lindigstraße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und die Ausstattung mit Teileinrichtungen aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (vgl. BVerwG vom 4.4.1975 DÖV 1975, 713; BayVGH vom 21.2.2006 Az. 6 B 01.2539 RdNr. 26; vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426 RdNr. 20). - VGH Bayern, 19.12.2008 - 6 B 06.2750
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; planerische Festsetzungen; keine …
Ob dem zuzustimmen ist oder ob für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids nicht abzustellen ist auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheids (vgl. BayVGH vom 21.2.2006 Az. 6 B 01.2539;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 21 RdNrn. 27 ff.), bedarf im gegebenen Zusammenhang keiner Erörterung. - VGH Bayern, 19.12.2008 - 6 B 06.2751
Erschließungsbeitragsrecht; planerische Festsetzungen; keine Erschließung; …
Ob dem zuzustimmen ist oder ob für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids nicht abzustellen ist auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheids (vgl. BayVGH vom 21.2.2006 Az. 6 B 01.2539;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 21 RdNrn. 27 ff.), bedarf im gegebenen Zusammenhang keiner Erörterung. - VG Bayreuth, 30.10.2018 - B 4 K 17.474
Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Unterlassen der Übertragung …
- VG Bayreuth, 28.11.2012 - B 4 K 11.387
Erschließungsbeitragspflicht; fehlende planungsrechtliche Grundlage; …
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