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   VGH Bayern, 30.09.2004 - 6 B 01.2721   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,66664
VGH Bayern, 30.09.2004 - 6 B 01.2721 (https://dejure.org/2004,66664)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2004 - 6 B 01.2721 (https://dejure.org/2004,66664)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2004 - 6 B 01.2721 (https://dejure.org/2004,66664)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Gewerbebetrieb mit Bestandsschutz …

    Insoweit besteht ein Rechtmäßigkeitszusammenhang derart, dass Mängel des Ursprungsplans auf die Planänderung durchschlagen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 D 31/07.NE -, juris; VGH Kassel, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 N 1372/01 -, juris; VGH München, Urteil vom 30. September 2004 - 6 B 01.2721-, juris).
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 6 ZB 10.1083

    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt nicht …

    Rn. 4 Der Kläger begehrt den Erlass von Säumniszuschlägen in Höhe von 17.279,03 EUR, die auf einer materiell rechtswidrigen und deshalb vom Senat aufgehobenen (BayVGH, U.v. 30.9.2004 - 6 B 01.2721) Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag beruhen.
  • VG Augsburg, 03.02.2011 - Au 2 K 08.922

    Bei der straßenrechtlichen Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze handelt es sich …

    Rn. 24 Nicht mehr entscheidungserheblich war damit sowohl die Thematik, ob das Erschlossensein des veranlagten Grundstücks dadurch in Frage gestellt wird, dass § 9 des Bebauungsplans "Nördlich der … Straße" in der ursprünglichen Fassung bzw. in der Fassung der am 30. April 2009 in Kraft getreten Änderung ein (Zugangs- und) Zufahrtsverbot festsetzt, als auch der Aspekt, dass auf Grund der für den außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze gelegenen Straßenabschnitt geltenden Regelungen in Art. 19 Abs. 1, Art. 18 BayStrWG, die Zufahrten als Sondernutzungen einstufen und einer Erlaubnispflicht unterwerfen, die Straße den angrenzenden Grundstücken - auch im Hinblick auf die durch heranfahrende Anwohner verursachte Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs - möglicherweise keine gesicherte und zumutbare Zufahrtsmöglichkeit verschaffen kann und diesen deshalb auch keine geordnete und rechtlich verlässliche Erschließung zu vermitteln vermag (s. hierzu z.B. BayVGH vom 30.9.2004 Az 6 B 01.2721 RdNr. 18;… VG Augsburg, a.a.O., RdNr. 16).
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