Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.11.2005 - 6 B 01.353 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652
Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich
An dieser Einschätzung des erkennenden Gerichts ändert auch die von der Klagepartei angeführte Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. November 2005 - 6 B 01.353 - juris Rn. 28, sowie der Kammer vom 14. Dezember 2015 - M 8 K 15.3011 - Urteilsumdruck S. 17, nichts, da die Entscheidung, ob einer Straße trennende oder verbindende Wirkung zukommt, stets unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen ist (…BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 23;… B.v. 11.2.2000 - 4 B 1/00 - juris Rn. 18;… B.v. 18.7.2018 - 4 B 27.18 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.1099 - juris Rn. 23;… B.v. 20.9.2012 - 15 ZB 11.460 - juris Rn. 6).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. November 2005 (6 B 01.353 - juris Rn. 28) zwar die trennende Wirkung einer Straße mit einer absoluten Breite von 19 m verneint, dies aber ebenfalls unter Würdigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalles insbesondere damit begründet, dass die Straße wegen ihrer kleinteiligen Ausführung, der relativ schmalen Fahrbahn von etwa 4, 75 m Breite und den Verschwenkungen, die eher verbindend, denn trennend wirkten, so dass die Breite von 19 m nicht entscheidend ins Gewicht falle, eher wie eingebettet in die Umgebung wirke und nicht wie ein trennendes Band.
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