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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.06.2006 - 6 B 04.1237   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26719
VGH Bayern, 02.06.2006 - 6 B 04.1237 (https://dejure.org/2006,26719)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2006 - 6 B 04.1237 (https://dejure.org/2006,26719)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 6 B 04.1237 (https://dejure.org/2006,26719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für Baumaßnahmen; Ausfertigung von Bebauungsplänen als Satzung; Beachtung des Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2006 - 6 B 04.1237
    Die auch für das Entstehen einer sachlichen Erschließungsteilbeitragspflicht - Abrechnung im Wege der Kostenspaltung - erforderliche planungsrechtliche Grundlage (BVerwG vom 18.1.1991 BVerwGE 87, 288 = DVBl 1991, 449) war bei Bescheidserlass vorhanden, und zwar für den größten Teil des Gehsteiges in Gestalt des Bebauungsplans * **, sei es unmittelbar (§ 125 Abs. 1 BauGB), sei es als Dokument der Abwägung (§ 125 Abs. 2 BauGB).

    Es spricht hier einiges dafür, dass die den Gehsteig betreffenden Angaben des Bebauungsplans nicht als Festsetzungen an dessen Rechtssatzqualität teilnehmen, sondern lediglich von nachrichtlicher Qualität sind und demgemäß als formloses Bauprogramm (BVerwG vom 18.1.1991 a.a.O.) gelten: Im Bebauungsplan schließt sich an die auf der Westseite der P******** Straße eingetragene Straßenbegrenzungslinie (Permanentgrün hell) nach Osten (im Bereich zwischen Bergsteig und südlicher Geltungsbereichsgrenze) eine etwa 6, 00 m breite Fläche an, die sich in einen mit 1, 50 m vermaßten Streifen in Goldocker (dunkler) und einen nicht vermaßten, ca. 4,50 m breiten Streifen in hellerem Goldocker gliedert.

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2006 - 6 B 04.1237
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 26. November 2003 (NVwZ 2004, 483 = DVBl 2004, 391) mit der neuen Rechtslage nach Wegfall des Zustimmungserfordernisses seitens der höheren Verwaltungsbehörde befasst und ausgeführt, schon nach der früheren Rechtslage seien diese Anforderungen an die Bauleitplanung einschließlich der ihnen vorgegebenen planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Entscheidung über die Ausgestaltung einer Anbaustraße im unbeplanten Innenbereich gewesen.
  • VGH Bayern, 04.04.2003 - 1 N 01.2240

    Änderungsbebauungsplan; Schallschutzwand; Carport; Ausfertigungsmangel (offen …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2006 - 6 B 04.1237
    Bebauungspläne sind als Satzungen auszufertigen, bevor sie in Kraft gesetzt werden (BayVGH v. 4.4.2003 BayVBl 2004, 22 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2024 - 15 A 155/21

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …

    Rn. 80 Vgl. Bay. VGH, Urteile vom 2. Juni 2006 - 6 B 04.1237 -, juris, Rn. 24, und vom 24. Oktober 2006 - 6 B 02.1279 -, juris, Rn. 21; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand: 152. EL, Oktober 2023, § 125 Rn. 6, m. w. N.

    Rn. 85 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 2. Juni 2006 - 6 B 04.1237 -, juris, Rn. 24, 27; offenlassend noch OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2013 - 15 A 1114/11 -, juris, Rn. 28.

    Rn. 97 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 2.03 -, juris, Rn. 21 ff.; entsprechend auch Bay. VGH, Urteil vom 2. Juni 2006 - 6 B 04.1237 -, juris, Rn. 26; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Auflage 2022, § 7, Rn. 28.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 15 A 770/07

    Zur Zuständigkeit für Abwägungen nach BauGB in NRW

    hierzu etwa Bay. VGH, Urteil vom 2.6.2006 - 6 B 04.1237 -, juris.
  • VGH Bayern, 02.06.2006 - 6 B 04.1191

    Erschließungsbeitragsrecht, Anbaufunktion, planungsrechtliche Grundlage (fehlt)

    Gleichfalls mit Bescheid vom 12. April 1999 setzte die Beklagte einen Erschließungsbeitrag für die erstmalig endgültige Herstellung von Straßenentwässerung, Beleuchtung und Gehsteig "an der Nordseite" der P******** Straße in Höhe von 16.003,65 DM fest (VGH vom 2.6.2006 Az. 6 B 04.1237).

    Mit Blick darauf, dass die abgerechnete Fahrbahn allenfalls zum Teil innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt und sich für die Flächen außerhalb ein den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB in der seit 1. Januar 1998 (Art. 1 Nr. 46 des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 vom 18.8.1997 BGBl I 2081/2094) bzw. seit 20. Juli 2004 (Art. 1 Nr. 47 des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.6.2004 BGBl I 1359/1373) geltenden Fassung genügender Abwägungsvorgang nicht nachweisen lässt, ist die sachliche Erschließungsteilbeitragspflicht für die Fahrbahn (im Gegensatz zu derjenigen für die Teileinrichtungen Gehsteig, Beleuchtung und Entwässerung - vgl. VGH vom 2.6.2006 Az. 6 B 04.1237) bis heute nicht entstanden.

  • VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Dem folgend hat auch der beschließende Senat für die planersetzende Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB n.F. verlangt, dass eine Abwägung durch das zuständige Organ einer Gemeinde erfolgt (Urteil vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426; vom 2.6.2006 Az. 6 B 04.1237, wonach auch im Aufstellungsverfahren ein ausreichender Abwägungsvorgang zu sehen ist, wenn ein Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß ausgefertigt und deshalb nicht in Kraft getreten ist).
  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 5 A 391/14

    Erschließungsbeitrag; Festsetzungsverjährung; Fertigstellung der Verkehrsanlage; …

    Da es nach § 125 Abs. 2 BauGB nur auf die materielle Übereinstimmung mit der Abwägungsentscheidung ankommt, kann auch auf die vor dem 1. Januar 1998 getroffene Entscheidung zurückgegriffen werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 2. Juni 2006 - 6 B 04.1237 -, juris für einen möglicherweise fehlerhaft ausgefertigten Plan;… Driehaus, in: Berliner Kommentar zum BauGB a. a. O. Rn. 16).
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 6 ZB 12.501

    Teilweise durch beplantes und unbeplantes Gebiet verlaufende Anbaustraße

    Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BayVGH, U.v. 2.6.2006 - 6 B 04.1237 - juris Rn. 34;… U.v. 24.10.2006 - 6 B 02.1279 - juris Rn. 21).
  • VG München, 17.05.2023 - M 28 K 21.1528

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Abwägungsausfall

    Dem folgend hat auch der beschließende Senat für die planersetzende Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB n.F. verlangt, dass eine Abwägung durch das zuständige Organ einer Gemeinde erfolgt (U.v. 1.6.2006 - 6 B 03.1426 - juris; U.v.. 2.6.2006 - 6 B 04.1237 - juris wonach auch im Aufstellungsverfahren ein ausreichender Abwägungsvorgang zu sehen ist, wenn ein Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß ausgefertigt und deshalb nicht in Kraft getreten ist).".
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