Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche Nutzungsdauer; bestimmungsgemäße Nutzung; Leitungsverlegung; Kanalbauarbeiten; Verschulden der Kanalbaufirma
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Rn. 28 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer in Folge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris; Beschluss vom 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris).Die Klägerin, wie auch die übrigen Beteiligten, nahmen an, der Einbruch und die Setzungen seien auf einen mangelhaften Straßenunterbau und den darunter liegenden Schwemmsand zurückzuführen, weshalb die Klägerin die strittigen Aufwendungen auch als "Verbesserung" umlegte (zur Unbeachtlichkeit des Ausbaumotivs vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris).
- VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Rn. 29 Die übliche Nutzungsdauer von Straßen beträgt nach ständiger Rechtsprechung 20 bis 25 Jahre (BayVGH, Beschluss vom 4.2.2005, 6 ZB 02.319 - juris; BayVGH, Beschluss vom 29.7.2009, 6 ZB 07.2861 - juris).Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.7.2009, 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, Beschluss vom 23.12.2005, 6 ZB 04.286 - juris).
- VGH Bayern, 05.12.2007 - 6 BV 04.496
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Rn. 28 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer in Folge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris; Beschluss vom 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris).Entscheidend kommt es allein auf den Zustand unmittelbar vor Beginn der Erneuerungsmaßnahme an (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.12.2007, 6 BV 04.496 - juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit des Erschließungsaufwands und Gebot …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Es bestand daher zu diesem Zeitpunkt auch kein Anlass für Aufklärungsmaßnahmen seitens der Klägerin, die eine Verschiebung des Entstehungszeitpunkts zur Folge hätten haben können (vgl. OVG NW, Urteil vom 23.01.2001, 3 A 2373/93 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2007 - 15 B 1837/07
Beitragsfähiger Ausbau in Form nachmaliger Herstellung (Erneuerung) einer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Rn. 31 Die Verschlissenheit beruhte ferner auf einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Straße, zu der ebenso wie Schwerlastverkehr und Verkehr von Baufahrzeugen regelmäßig auch die Verlegung von Versorgungsleitungen gehört (…vgl. HessVGH, a.a.O.; OVG NW, Beschluss vom 7.12.2007, 15 B 1837/07 - juris; OVG NW, Beschluss vom 21.08.2007, 15 B 870/07 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2007 - 15 B 870/07
Beitragsfähigkeit des Ausbaus einer Straße in Form einer Verbesserung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Rn. 31 Die Verschlissenheit beruhte ferner auf einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Straße, zu der ebenso wie Schwerlastverkehr und Verkehr von Baufahrzeugen regelmäßig auch die Verlegung von Versorgungsleitungen gehört (…vgl. HessVGH, a.a.O.; OVG NW, Beschluss vom 7.12.2007, 15 B 1837/07 - juris; OVG NW, Beschluss vom 21.08.2007, 15 B 870/07 - juris). - VGH Hessen, 25.05.2009 - 5 D 1060/09
Erhebung von Beiträgen für Erneuerung einer Straßenanlage, die mit …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Die Entwicklung zur Verschlissenheit verläuft individuell unterschiedlich und hängt vom konkreten "Lebenslauf" der Anlage ab (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.5.2009, 5 D 1060/09 - juris). - VGH Bayern, 04.02.2005 - 6 ZB 02.319
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Rn. 29 Die übliche Nutzungsdauer von Straßen beträgt nach ständiger Rechtsprechung 20 bis 25 Jahre (BayVGH, Beschluss vom 4.2.2005, 6 ZB 02.319 - juris; BayVGH, Beschluss vom 29.7.2009, 6 ZB 07.2861 - juris). - VGH Bayern, 23.12.2005 - 6 ZB 04.286
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.7.2009, 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, Beschluss vom 23.12.2005, 6 ZB 04.286 - juris). - VGH Bayern, 17.01.2002 - 6 ZB 97.858
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Denn der Bescheid, mit dem die Klägerin einen Beitrag in Höhe von 895, 21 Euro für die in der Ringstraße durchgeführten Baumaßnahmen verlangt, kann (und muss bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) im Wege schlichter Rechtsanwendung aufrecht erhalten werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.1.2002, 6 ZB 97.858 - juris).
- VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Da der Klägerin die Straßenbaulast für die Gemeindestraßen obliegt (§ 43 HStrG), erscheint es ausgeschlossen, dass in ihrem Bereich auf Dauer keine beitragsrelevanten Ausbaumaßnahmen an Straßen und deren Nebenanlagen anfallen würden, zumal unter Berücksichtigung der durchschnittlichen "Lebensdauer" einer Straße, die rund 25 Jahre beträgt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 14.07.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rdnr. 29). - VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132
Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück
27 Die in den 1960er Jahren erstmals endgültig hergestellte Schindbergstraße war erneuerungsbedürftig (zu den maßgeblichen Kriterien etwa BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - KommunalPraxis BY 2010, 362/363).34 Die in den 1960er Jahren erstmals endgültig hergestellte Schindbergstraße war erneuerungsbedürftig (zu den maßgeblichen Kriterien etwa BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - KommunalPraxis BY 2010, 362/363).
- VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026
Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung …
Rn. 27 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer in Folge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28).Rn. 33 Die Erneuerung von Versorgungsleitungen zählt ebenfalls zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 31).
Entscheidend ist allein der die beitragspflichtige Maßnahme rechtfertigende Zustand der Straße unmittelbar vor Beginn der Erneuerungsmaßnahme, so dass ein beachtlicher Erneuerungsbedarf sogar noch kurzfristig durch die Erneuerung von Versorgungsleitungen selbst ausgelöst werden kann (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 30 f.).
Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 33).
- VG München, 23.10.2012 - M 2 K 12.2388
Straßenausbaubeitrag; beitragsfähige Ausbaumaßnahme; Erneuerungsbedarf …
Rn. 19 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayKAG ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer in Folge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (BayVGH vom 14.07.2010 Az. 6 B 08.2254 juris RdNr. 28).Die Erneuerung von Versorgungsleitungen zählt ebenfalls zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße (BayVGH vom 14.07.2010 Az. 6 B 08.2254 juris RdNr. 31).
Entscheidend ist allein der Zustand unmittelbar vor Beginn der Erneuerungsmaßnahme, so dass ein beachtlicher Erneuerungsbedarf sogar noch kurzfristig durch die Erneuerung von Versorgungsleitungen selbst ausgelöst werden kann (BayVGH vom 14.07.2010 Az. 6 B 08.2254 juris RdNr. 30 f.).
Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (BayVGH vom 14.07.2010 Az. 6 B 08.2254 juris RdNr. 33).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13
Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag
Der Beitrag muss der Höhe nach berechenbar und der entstandene Aufwand im Erschließungsbeitragsrecht und dem Recht der einmaligen Straßenausbaubeiträge - wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe - zumindest ermittlungsfähig sein (…vgl. BVerwG, st. Rspr. seit dem Urt. v. 22. August 1975 - 4 C 11.73 - zit. nach JURIS;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 19 Rdnr. 5 ff. zu Erschließungsbeiträgen; OVG Sachsen-Anhalt, st. Rspr. seit Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 - VGH Hessen, Urt. v. 10. Juni 2014 - 5 A 337/13 - OVG Thüringen, Urt. v. 23. November 2012 - 4 EO 571/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - VGH Bayern, Urt. v. 14. Juli 2010 - 6 B 08.2254 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9. Juni 2010 - 9 ME 223/09 - OVG Bremen, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 1 B 317/08 - OVG Sachsen, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 2. November 2005 - 1 L 105/05 -, jeweils zit. nach JURIS;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 37 Rdnr. 8 ff., m.w.N.;… ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 490a, 490d, m.w.N. zu einmaligen Straßenausbaubeiträgen). - VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Straßenbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer
Rn. 17 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist; nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f.;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11).Das würde selbst für den Fall gelten, dass die Erneuerungsbedürftigkeit durch die Kanalbauarbeiten (mit)verursacht worden wäre; denn zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße gehört regelmäßig auch die Verlegung von Versorgungsleitungen (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung mit Umgestaltung …
Die übliche Nutzungszeit, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats hinsichtlich der Fahrbahn wie der Gehwege 20 bis 25 Jahre beträgt (vgl. BayVGH vom 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris ), ist bei der - nach den unbestrittenen Angaben der Antragsgegnerin - mehrere Jahrzehnte alten Straße spürbar überschritten.Die Antragsgegnerin durfte umso mehr von einem Erneuerungsbedarf ausgehen als die Straße durch die beabsichtigten Kanalarbeiten weiter verschlissen wird; denn ein Erneuerungsbedarf kann ohne Weiteres auch durch Kanalbauarbeiten ausgelöst werden, die zum "Lebensschicksal" einer Straße gehören (vgl. BayVGH vom 14.7.2010 a.a.O. m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Straßenausbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer
Rn. 15 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist; nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f.;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11).Das würde selbst für den Fall gelten, dass die Erneuerungsbedürftigkeit durch die Kanalbauarbeiten (mit)verursacht worden wäre; denn zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße gehört regelmäßig auch die Verlegung von Versorgungsleitungen (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345
Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung …
Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (…vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11; U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28). - VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche …
Mit Blick auf den seitdem vergangenen langen Zeitraum und auf den aus den Behördenakten ersichtlichen Straßenzustand (Beiakt 3 Bl. 36) war sie insgesamt erneuerungsbedürftig (zu den maßgeblichen Kriterien etwa BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - KommunalPraxis BY 2010, 362/363;… B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 7). - VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 14.346
Straßenausbau, Bürgerbegehren, Anlieger, Gemeinde, Gemeinderat, Bürgerentscheid
- VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
Erfolglose Klage gegen Straßenausbaubeitrag - Erneuerung einer Straße mit …
- VGH Bayern, 17.02.2016 - 6 ZB 14.1871
Straßenausbaubeitrag - Berücksichtigungsfähige Kosten bei gleichzeitiger …
- VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.195
Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag für gemischt genutztes Grundstück
- VG München, 10.01.2023 - M 28 K 18.4774
Straßenausbaubeitrag, Erneuerungsbedürftigkeit eines Regenwasserkanals
- VG Würzburg, 28.11.2012 - W 2 K 11.643
Kommunalabgaben; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; F... Straße- Ortsstraße; …
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes …
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1569
Einrichtungsbegriff im Staßenausbaubeitragsrecht
- VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 3 BayKAG sind verfassungsgemäß
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1567
Straßenausbaubeitragsbescheid
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1571
Straßenausbaubeitragsbescheid
- VG München, 12.01.2016 - M 2 K 14.4558
Straßenausbaubeitrag und Begriff der Ortsstraße sowie der beitragsfähigen …
- VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081
Kosten des Widerspruchsverfahrens; Abhilfe; Beitragsbescheid; Zweitbescheid; …
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568
Straßenbaubeitrag für Ortstraße
- VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121
Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen
- VG Würzburg, 15.05.2014 - W 3 K 12.1063
Straßenausbaubeitrag; Erschließungsanlage W...straße in S...; Stichstraße I...; …
- VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Straßenbaulastbeitrag
- VGH Bayern, 06.02.2014 - 6 CS 13.2392
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Aufrechterhalten eines auf …
- VGH Bayern, 12.11.2015 - 6 CS 15.1925
Straßenausbaubeitragsrecht, persönliche Beitragspflicht, sachliche …
- VG Augsburg, 11.04.2013 - Au 2 K 11.1602
Straßenausbaubeitragsrecht; Erhebung einer Vorauszahlung; regionale Teilbarkeit …
- VG Hannover, 18.12.2012 - 9 A 4772/11
Straßenausbaubeitrag für auf Verkehrsfläche stehendes Gebäude
- VGH Bayern, 07.12.2012 - 6 ZB 12.1461
Straßenausbaubeitragsrecht; maßgeblicher Zeitpunkt; Entstehen der sachlichen …
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.707
Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubescheiden
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 K 15.00720
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags - Erneuerung der Ortsstraße
- VG München, 12.01.2016 - M 2 K 15.192
Festsetzung des Straßenausbaubeitrages für vorhandene historische Straße
- VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 793/14
Erstattungsfähigkeit des Aufwands für die Ersetzung einer Trinkwasserleitung
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.738
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.705
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides
- VG Bayreuth, 04.12.2019 - B 4 K 18.1249
Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung
- VG Regensburg, 21.02.2018 - RO 11 K 16.1837
Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag
- VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 2 S 15.643
Straßenausbaubeitragsrecht
- VG Augsburg, 11.12.2014 - Au 2 K 14.790
Straßenausbaubeitragsrecht; Notwendigkeit der Erneuerung einer Fahrbahndecke; …
- VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
Verschlissenheit der Anlage, aufgestauter Reparaturbedarf bei Ablauf der üblichen …
- VGH Bayern, 26.06.2013 - 6 ZB 12.2266
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Verbesserung; Bezeichnung im Bescheid; …
- VGH Bayern, 20.08.2010 - 6 ZB 10.1023
Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Straßenentwässerung; beitragsfähiger …
- VG Greifswald, 11.11.2011 - 3 A 1340/09
Festsetzung des Ausbaubeitrags und Frage der beitragsrechtlichen Berücksichtigung …
- VG Greifswald, 19.08.2011 - 3 A 309/09
Erhebung von Vorausleitungen für Straßenausbaumaßnahmen; sachliche …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".