Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 13.03.2015 - 6 B 10/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 SOG ND
Obdachlosigkeit; Psychische Erkrankung; Unterbringungsfähigkeit; Unterbringungswilligkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- weka.de (Kurzinformation)
Unterbringungsfähigkeit eines Obdachlosen
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- VG München, 24.10.2002 - M 22 E 02.2459
Erfüllung der Pflicht einer Obdachlosenbehörde zur Unterbringung eines …
Auszug aus VG Osnabrück, 13.03.2015 - 6 B 10/15
Rn. 4 Denn eine rechtliche Verpflichtung der Antragsgegnerin, der Antragstellerin eine Obdachlosenunterkunft zur Verfügung zu stellen, besteht jedenfalls deshalb nicht, weil es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand an der erforderlichen Unterbringungsfähigkeit und Unterbringungswilligkeit der Antragstellerin fehlt (vgl. hierzu VG München, B. v. 24.10.2002 - M 22 E 02.2459 u.a. -, juris;… zust. Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, Abschnitt E, Rn. 749).
- VGH Bayern, 06.08.2015 - 4 C 15.1578
Prozesskostenhilfe; Obdachlosenunterbringung; psychische Erkrankung; fehlende …
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht in nicht zu beanstandender Weise davon aus, dass die Unterbringung eines Obdachlosen nach dem Obdachlosenrecht sowohl dessen Unterbringungsfähigkeit als auch dessen Unterbringungswilligkeit voraussetzt (VG München, B.v. 24.10.2002 - M 22 E 02.2459 - juris; VG Osnabrück, B.v. 13.3.2015 - 6 B 10/15 - juris). - VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
Unterbringung einer obdachlosen Person, von der aufgrund einer psychischen …
Das Verwaltungsgericht Osnabrück sah eine fehlende Unterbringungsfähigkeit bei einer Person als gegeben an, die wiederholt strafrechtlich relevante Handlungen zulasten ihrer Mitbewohner tätigte (insbesondere wiederholte Beleidigungen und Bedrohungen, daneben auch Sachbeschädigung und Körperverletzung), eine Nachbarin bedrohte, mehrfach Bedienstete der Ordnungsbehörde beleidigte und bedrohte und durch ihr Verhalten diverse Polizeieinsätze ausgelöst hatte (VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).Rn. 29 2.2.2. Einigkeit herrscht in der Rechtsprechung dahingehend, dass eine obdachlosenrechtliche Unterbringung dann ausgeschlossen ist, wenn festgestellt wird, dass von einer obdachlosen Person aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht (OVG Bremen…, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 1 B 432/20 -, Rn. 7, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 15 - 16, juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).
In einem solchen Fall können es die für die Obdachlosenunterbringung zuständigen Behörden nicht leisten, gewalttätige psychisch Kranke, die sich nicht ansatzweise in die Ordnung einer Obdachlosenunterkunft einfügen können und hinsichtlich deren Verfehlungen Strafverfahren und Ermittlungsverfahren regelmäßig wegen mangelnder Schuldfähigkeit eingestellt werden, in ihren Einrichtungen unterzubringen (Bayerischer VGH…, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).
- VG Berlin, 01.03.2017 - 23 L 144.17
Zuweisung einer geeigneten Unterkunft wegen unfreiwilliger Obdachlosigkeit; …
Damit fehlt es jedoch nicht an der erforderlichen Unterbringungsfähigkeit und Unterbringungswilligkeit des Betroffenen (vgl. hierzu VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
- VG Neustadt, 19.08.2019 - 5 L 864/19
Annahme von Obdachlosigkeit; Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde; …
Ein solcher kann angenommen werden, wenn aufgrund des Verhaltens des Betroffenen in der Vergangenheit offenkundig ist, dass dieser sich auch zukünftig nicht an die Grundregeln eines geordneten Zusammenlebens in einer Obdachlosenunterkunft halten wird und eine Unterbringung daher für die anderen Bewohner und den Betreiber der Unterkunft absolut unzumutbar erscheint (z.B. VG Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2015 - VG 23 L 294.15 - der dortige Antragsteller war innerhalb von dreieinhalb Jahren aus 14 verschiedenen Unterkünften ausgewiesen worden, weil er wiederholt deren Wände mit seinen Exkrementen beschmiert hatte; ähnlich VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, juris; hier hatte die Antragstellerin über mehrere Jahre immer wieder Straftaten zulasten von Mitbewohnern und Ordnungsbediensteten begangen sowie einen Brand in der Unterkunft verursacht). - OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2026 - 4 MB 32/26
Obdachlosenrecht
Rn. 10 Insofern würde es für die Verneinung der Unterbringungsfähigkeit und Unterbringungswilligkeit an der erforderlichen Gefahr einer Fortsetzung des bisherigen Verhaltens mit entsprechender Fremd- oder ggf. Eigengefährdung fehlen (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, juris Rn. 4; VG Bayreuth, Beschluss vom 13. September 2023 - B 1 K 22.801 -, juris Rn 23;… ähnlich auch Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirecht, 7. Aufl. 2021, Abschnitt E, Rn. 847). - VG Cottbus, 27.11.2025 - 3 L 683/25
Ausreichende Eigenbemühungen nicht dargelegt, Obdachlosenrecht, …
Hierfür sind grundsätzlich mehrfache, wiederholte und nachhaltige Verstöße erforderlich (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 6 B 10/15 , juris Rn. 4).Es obliegt in erster Linie dem Obdachlosen selbst, sich um entsprechenden Wohnraum zu bemühen (vgl. VG Augsburg…, Beschluss vom 20. Juli 2016 - Au 7 E 16.1013 -, juris Rn. 19; VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 , juris Rn. 2).
- VG Bayreuth, 13.09.2023 - B 1 K 22.801
Obdachlosenunterbringung, Unterbringungsfähigkeit
Vielmehr wäre im Falle der erneuten Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft mit einer Fortsetzung seines bisherigen Verhaltens mit entsprechender Fremd- und ggf. Eigengefährdung zu rechnen (vgl. VG Osnabrück, B.v. 13.3.2015 - 6 B 10/15 - juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
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Verfassungsmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung einer Erstattung von Fahrtkosten gegenüber einem Landtagsabgeordneten
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