Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anspruchs auf Dienstunfallfürsorge - Dienstunfall bei der Betreuung Drogenabhängiger - Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Einholung weiterer Gutachten
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 28.09.1977 - R/N 249 I 74
- VGH Bayern, 29.06.1979 - 291 III 77
- BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 08.03.1974 - VI B 72.73
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79
In diesem Sinne ist ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig ungeeignet oder jedenfalls unzureichend, wenn es offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen läßt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [156], Beschlüsse vom 8. März 1974 - BVerwG 6 B 72.73 - und vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - jeweils mit weiteren Nachweisen).Mit dem Vorwurf der Verletzung von Würdigungsgrundsätzen können daher Verfahrensmängel nicht begründet werden; das gilt erst recht für Angriffe auf die Tatsachenwürdigung selbst (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG 6 B 37.72 - und vom 8. März 1974 - BVerwG 6 B 72.73 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79
Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur erfüllt, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte konkrete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79
In diesem Sinne ist ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig ungeeignet oder jedenfalls unzureichend, wenn es offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen läßt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [156], Beschlüsse vom 8. März 1974 - BVerwG 6 B 72.73 - und vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79
Das aber rechtfertigt die Zulassung der Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht; es ist vielmehr erforderlich, daß mit der Beschwerde mindestens eine konkrete, höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage bezeichnet wird, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. Beschlüsse vom 1. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - m.w.N.). - BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79
In diesem Sinne ist ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig ungeeignet oder jedenfalls unzureichend, wenn es offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen läßt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [156], Beschlüsse vom 8. März 1974 - BVerwG 6 B 72.73 - und vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.03.1978 - 6 B 43.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79
Das aber rechtfertigt die Zulassung der Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht; es ist vielmehr erforderlich, daß mit der Beschwerde mindestens eine konkrete, höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage bezeichnet wird, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. Beschlüsse vom 1. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - m.w.N.). - BVerwG, 05.12.1972 - VI B 37.72
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb der …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 100.79
Mit dem Vorwurf der Verletzung von Würdigungsgrundsätzen können daher Verfahrensmängel nicht begründet werden; das gilt erst recht für Angriffe auf die Tatsachenwürdigung selbst (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG 6 B 37.72 - und vom 8. März 1974 - BVerwG 6 B 72.73 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 13.05.1980 - 6 CB 34.80
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung einer Sache in Kriegsdienstverweigerungsverfahren …
Im übrigen sind die Grundsätze der Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 12. Juli 1979 - BVerwG 6 B 81.78 - [ZBR 1979, 372], vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 6 B 100.79 - und vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 9.79 - jeweils mit Nachweisen).
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