Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 6 B 10422/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 21.11.1994 - 2 L 1723/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 6 B 10422/95
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1992 - 6 B 10344/92
Aussetzungsantrag; Antragstellung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 6 B 10422/95
Allerdings ist dieser Antrag, was der angefochtene Beschluß ausdrücklich offengelassen hat, bereits mangels vorheriger Durchführung des in § 80 Abs. 6 VwGO als Zugangsvoraussetzung (vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1992 - 6 B 10344/92 -, DVBl. 1992, 1296 = AS 24, 1 ff.) vorgesehenen behördlichen "Vorverfahrens" unzulässig.Da es nach alledem vorliegend an der erforderlichen vorherigen Ablehnung eines bei der Antragsgegnerin zu stellenden Aussetzungsantrags fehlt und diese ablehnende Entscheidung auch nicht dadurch nachgeholt werden konnte, daß sich die Antragsgegnerin im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sachlich auf den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO eingelassen hat (vgl. den Senatsbeschluß vom 15. April 1992, a.a.O.), ist dieser Antrag unzulässig und war die Beschwerde der Antragsteller schon deshalb zurückzuweisen.
- OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92
Aussetzung der Vollziehung; Stundungsbegehren; Aufschiebende Wirkung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 6 B 10422/95
Wie bereits das OVG Saarlouis (Beschluß vom 22. Juni 1992, NVwZ 1993, 490) überzeugend dargelegt hat, verfolgt der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 80 Abs. 6 VwGO das Ziel, den Vorrang der verwaltungsinternen Kontrolle zu stärken und die Verwaltungsgerichte zu entlasten (…vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks. 11/7030, S. 24). - BVerwG, 23.03.1973 - IV C 34.71
Verlangen eines Beitrags für die Herstellung einer Straßenbeleuchtung - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 6 B 10422/95
Wäre dies zu bejahen, so müßte berücksichtigt werden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. März 1973, EzE Nr. 7 zu § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG = BayVBl. 1974, 49), eine als solche bereits endgültig hergestellte Erschließungsanlage bzw. eine Teilanlage derselben nicht mehr nachträglich auf Kosten der Anlieger geändert werden kann, also eine Erschließungsbeitragsfähigkeit dieser späteren Straßenbaumaßnahmen, hier der im Jahre 1992 durchgeführten, ausgeschlossen wäre.
- VG Weimar, 13.07.1998 - 3 E 646/98
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; …
Daß er einem solchen Antrag angesichts des bisherigen Verhaltens des Antragsgegners möglicherweise keine Erfolgsaussichten beigemessen hat, ist unerheblich (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluß vom 16.03.1995 - 6 B 10422/95 -). - VG Weimar, 13.07.1998 - 3 E 620/98
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Aussetzungsantrag und Beginn …
Daß er einem solchen Antrag angesichts des bisherigen Verhaltens des Antragsgegners möglicherweise keine Erfolgsaussichten beigemessen hat, ist unerheblich (vgl. OVG Rh.Pf., Beschluß vom 16.03.1995 6 B 10422/95 ). - VG Weimar, 24.04.2003 - 3 E 1428/02
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Abänderungsantrag; Antrag Aussetzung; Anregung; …
vom 22. März 2002, - 3 E 1341/01.We; ebenso: OVG Koblenz, Beschluss vom 29. April 1992, - 12 B 10465/92 -, NVwZ-RR 1992, 589, 590 und Beschluss vom 16. März 1995, - 6 B 10422/95 - VGH München, Beschluss vom 5. Juni 1996, a.a.O., BayVBl. 1997, 50 und Beschluss vom 25. November 1991, - 6 Cs 91.2214 -, BayVBl. 1992, S.148 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. Januar 1993, - 1 W 6/93 - VG Leipzig, Beschluss vom 25. Februar 1999, - 6 K 1737/98 -, SächsVBl.
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