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| OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2004 - 6 B 105/04 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 2004 - 6 B 105/04 (https://dejure.org/2004,25928)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer beamtenrechtlichen Beförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 19 L 2032/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2004 - 6 B 105/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01
Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2004 - 6 B 105/04
Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2002 - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, 52, m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - 6 B 1097/03
Wartezeiten für die Verleihung des ersten Beförderungsamtes in den einzelnen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2004 - 6 B 105/04
Rn. 7 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. Juli 2003 - 6 B 1097/03 -, m.w.N.
- VGH Bayern, 25.10.2013 - 3 CE 13.1839
Beamtenrecht; Beförderung; Besetzung einer sog. "Hebungsstelle"; Stellenhebung …
Rn. 28 Demgemäß ist nichts dagegen zu erinnern, wenn der Antragsgegner die Bewerbung des Antragstellers für die streitgegenständliche Beförderungsstelle zurückgewiesen hat, weil einer Beförderung des Antragstellers nach A 13 vor Erfüllung der Mindestwartezeit von drei Jahren seit der letzten Beförderung zum Regierungsamtsrat (A 12) am 19. Juni 2012 das Beförderungsverbot des Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 LlbG entgegenstand, so dass der Antragsteller zu dem vom Antragsgegner vorgesehenen Beförderungszeitpunkt (ab 1. Juli 2013) und auch noch jetzt die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nicht erfüllte bzw. erfüllt und deshalb nicht nach A 13 befördert werden konnte bzw. kann (…vgl. OVG NRW B.v. 9.7.2012 - 6 B 611/12 - juris Rn. 5; B.v. 21.4.2004 - 6 B 105/04 - juris Rn. 7).
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