Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2002 - 6 B 107/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Überleitungsregel i.R.d automatischen Besetzung von Lehramtsstellen des höheren Dienstes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 27.12.2001 - 2 L 3720/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2002 - 6 B 107/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97
Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2002 - 6 B 107/02
Rn. 5 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - 12 A 2047/97 -, Deutsches Verwaltungsblatt 1997, 1342, und vom 20. Oktober 1998 - 18 B 69/98 -.
- LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
Nach alledem hat sich durch die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes und die entsprechende Überleitung der von der Regelung erfassten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) allein deren besoldungsrechtlicher Status kraft Gesetzes geändert; durch das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) sind indes keine höherwertigen Planstellen zur Besetzung nach Bestenauslesegrundsätzen bereit gestellt worden, freie Stellen für eine Vergabe durch das L2xx als Dienstherr des Klägers standen überhaupt nicht zur Verfügung (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2002 - 2 L 1583/02 -, n.v.; OVG NW, Beschluss vom 08.02.2002 - 6 B 107/02 -, n.v.; zur rechtlichen Einstufung einer sogenannten Überleitung vergleiche auch Günther, ZBR 1979, 93 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.06.1966 - VI C 5.63 -, RiA 1967, 70 f.; BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - BVerwG VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229 f.). - LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz - …
Nach alledem hat sich durch die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes und die entsprechende Überleitung der von der Regelung erfassten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) allein deren besoldungsrechtlicher Status kraft Gesetzes geändert; durch das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) sind indes keine höherwertigen Planstellen zur Besetzung nach Bestenauslesegrundsätzen bereit gestellt worden, freie Stellen für eine Vergabe durch das L2xx als Dienstherr des Klägers standen überhaupt nicht zur Verfügung (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2002 - 2 L 1583/02 -, n.v.; OVG NW, Beschluss vom 08.02.2002 - 6 B 107/02 -, n.v.; zur rechtlichen Einstufung einer sogenannten Überleitung vergleiche auch Günther, ZBR 1979, 93 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.06.1966 - VI C 5.63 -, RiA 1967, 70 f.; BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - BVerwG VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229 f.). - LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
Nach alledem hat sich durch die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes und die entsprechende Überleitung der von der Regelung erfassten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 allein deren besoldungsrechtlicher Status kraft Gesetzes geändert; durch das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) sind indes keine höherwertigen Planstellen zur Besetzung nach Bestenauslesegrundsätzen bereitgestellt worden, freie Stellen für eine Vergabe durch das L3xx als Dienstherr der Klägerin standen überhaupt nicht zur Verfügung (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2002 - 2 L 1583/02 -, n. v.; OVG NW, Beschluss vom 08.02.2002 - 6 B 107/02 -, n. v.; zur rechtlichen Einstufung einer sogenannten Überleitung vgl. auch Günther, ZBR 1979, 93 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.06.1966 - VI C 5.63 -, RiA 1967, 70 f..; BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - BVerwG VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229 f.).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 16.07.2002 - 6 B 107/02 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 16.07.2002 - 6 B 107/02
- OVG Niedersachsen, 28.10.2002 - 7 ME 166/02
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