Rechtsprechung
| VG Hannover, 18.03.2004 - 6 B 1104/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schulrechtliche Ordnungsmaßnahme bei Gewaltexzess
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 S. 1, 2. Alt. VwGO; § ... 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO; § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO; § 61 Abs. 2 NSchG; § 61 Abs. 3 Nr. 3, 4 NSchG; § 61 Abs. 4 S. 1 NSchG; § 61 Abs. 5 S. 1 NSchG; § 61 Abs. 6 S. 1, 2 NSchG
Voraussetzungen für eine gerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels; Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Schulbetrieb; Ausschluss vom Schuldbetrieb wegen wiederholtem, aggressivem Verhalten; Anforderungen an die Begründung einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine gerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels; Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Schulbetrieb; Ausschluss vom Schuldbetrieb wegen wiederholtem, aggressivem Verhalten; Anforderungen an die Begründung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VG Hannover, 22.01.2002 - 6 B 5380/01
Körperverletzung; Ordnungsmaßnahme; Rechtsverstoß; Schule; Schüler; …
Auszug aus VG Hannover, 18.03.2004 - 6 B 1104/04
(wie Beschluss der Kammer vom 22.1.2002 - 6 B 5380/01 -).
- OVG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 OA 124/09
Streitwertbestimmung in einem Eilverfahren gegen einen Ausschluss vom …
Diese Sichtweise liegt sowohl der neueren Rechtsprechung des Senats zu schulrechtlichen Ordnungsmaßnahmen (vgl. etwa Beschlüsse v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, NVwZ-RR 2007, 529 = NordÖR 2007, 320 und - 2 OA 381/07 -: Überweisung an andere Schule) als auch der dem Senat bekannten Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (vgl. etwa VG Hannover, Beschl. v. 18.3.2004 - 6 B 1104/04 -: Unterrichtsausschluss; VG Göttingen, Beschl. v. 4.11.2004 - 4 B 154/04 -: Unterrichtsausschluss; VG Osnabrück, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 B 26/05 -: Überweisung an andere Schule) zugrunde. - VG Hannover, 30.06.2004 - 6 B 3071/04
Ausschluss eines Schülers vom Unterricht wegen Gewaltanwendung; Voraussetzungen …
Allerdings können die Schulen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschlüsse vom 22.1.2002, NdsVBl. 2002 S. 274, vom 11.4.2002 - 6 B 947/02 - und vom 18.3.2004 - 6 B 1104/04 -) einem exzessiven und ungehemmten Verhalten von Schülerinnen und Schülern konsequent mit den Mitteln des Unterrichtsausschlusses begegnen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".