Rechtsprechung
| BVerwG, 10.06.1976 - VI B 12.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Motiv der Kriegsdienstverweigerung in der Ablehnung eigener Beteiligung an militärischen Verteidigung bei gleichzeitiger Billigung der Waffenanwendung durch andere - Auswirkungen einer fehlenden ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 03.12.1975 - IX VG W 256/75
- BVerwG, 09.04.1976 - 6 B 12.76
- BVerwG, 10.06.1976 - VI B 12.76
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76
Der beschließende Senat hat in dem Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 74) ausgeführt, einer an das Gewissen gebundenen Entscheidung gehe regelmäßig ein inneres Ringen, also ein Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten voraus. - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76
Statt den Kläger - wie es in Kriegsdienstverweigerungssachen die Regel sein sollte (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30]) - förmlich als Partei zu vernehmen, hat es sich mit einer formlosen Anhörung begnügt, bei der insbesondere die inhaltliche Richtigkeit des Protokolls durch die Genehmigung (§ 105 VwGO in Verbindung mit § 162 ZPO) nicht gesichert ist. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76
Sollte hiermit vorgebracht werden, es bedürfe der grundsätzlichen Klärung, ob ein Kriegsdienstverweigerer bei Ablehnung der eigenen Beteiligung an einer militärischen Verteidigung die Waffenanwendung durch andere für richtig halten dürfe, so ist diese Frage bereits höchstriehterlich geklärt (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 202.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 23 und 87]). - BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76
Damit ist geklärt, daß es gegen eine Gewissensentscheidung sprechen kann, wenn der Wehrpflichtige eine angemessene Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vermissen läßt (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 55.75 -). - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73
Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76
Sollte hiermit vorgebracht werden, es bedürfe der grundsätzlichen Klärung, ob ein Kriegsdienstverweigerer bei Ablehnung der eigenen Beteiligung an einer militärischen Verteidigung die Waffenanwendung durch andere für richtig halten dürfe, so ist diese Frage bereits höchstriehterlich geklärt (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 202.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 23 und 87]).
- BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
"Güterabwägung" als Voraussetzung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Diese rechtliche Betrachtungsweise steht zumindest ihrem Sinne nach in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, in der als Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Regelfall ein "Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten" gefordert wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1976 - BVerwG 6 B 12.76 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1976 - VI B 12.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Armenrecht für die Durchführung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie für die Durchführung eines anschließenden Revisionsverfahrens
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 03.12.1975 - IX VG W 256/75
- BVerwG, 09.04.1976 - VI B 12.76
- BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 6 B 12.76
Der beschließende Senat hat in dem Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 74) ausgeführt, einer an das Gewissen gebundenen Entscheidung gehe regelmäßig ein inneres Ringen, also ein Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten voraus. - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 6 B 12.76
Statt den Kläger - wie es in Kriegsdienstverweigerungssachen die Regel sein sollte (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30]) - förmlich als Partei zu vernehmen, hat es sich mit einer formlosen Anhörung begnügt, bei der insbesondere die inhaltliche Richtigkeit des Protokolls durch die Genehmigung (§ 105 VwGO in Verbindung mit § 162 ZPO)nicht gesichert ist. - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73
Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 6 B 12.76
Sollte hier vorgebracht werden, es bedürfe der grundsätzlichen Klärung, ob ein Kriegsdienstverweigerer bei Ablehnung der eigenen Beteiligung an einer militärischen Verteidigung die Waffenanwendung durch andere für richtig halten dürfe, so ist diese Frage bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 202.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 23 und 87]). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 6 B 12.76
Sollte hier vorgebracht werden, es bedürfe der grundsätzlichen Klärung, ob ein Kriegsdienstverweigerer bei Ablehnung der eigenen Beteiligung an einer militärischen Verteidigung die Waffenanwendung durch andere für richtig halten dürfe, so ist diese Frage bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 202.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 23 und 87]). - BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 6 B 12.76
Damit ist geklärt, daß es gegen eine Gewissensentscheidung sprechen kann, wenn der Wehr Pflichtige eine angemessene Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vermissen läßt (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 55.75 -).
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