Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine revisionrechtliche Divergenzrüge - Beihilfefähigkeit von heilpädagogischen Maßnahmen - Kriterien für die Einstufung einer Maßnahme als "überwiegend pädagogisch" - Anforderungen an eine Aufklärungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.12.1976 - 5 A 98/76
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.10.1979 - V A 26/77
- BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.06.1975 - II C 24.73
Überwiegend pädagogische Maßnahmen
Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Die Beschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1975 - BVerwG 2 C 24.73 - (BVerwGE 49, 24 = DVBl. 1975, 894) und - BVerwG 2 C 73.73 - (BVerwGE 49, 30) ab.Die Rüge, der angefochtene Beschluß weiche von dem Urteil vom 26. Juni 1975 - BVerwG 2 C 24.73 - (BVerwGE 49, 24 = DVBl. 1975, 894) ab, genügt demgegenüber dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
- BVerwG, 26.06.1975 - II C 73.73
Beihilfefähigkeit - Heilpädagogische Behandlungen
Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Die Beschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1975 - BVerwG 2 C 24.73 - (BVerwGE 49, 24 = DVBl. 1975, 894) und - BVerwG 2 C 73.73 - (BVerwGE 49, 30) ab.Soweit die Beschwerde die Abweichung des angefochtenen Beschlusses von dem Urteil vom 26. Juni 1975 - BVerwG 2 C 73.73 - (BVerwGE 49, 30) rügt, kann sie schon aus formellen Gründen nicht zur Zulassung der Revision führen.
- BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Weiter ist auszuführen, inwieweit die jeweilige Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. inwieweit das Urteil auf dieser Abweichung beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
- BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Weiter ist auszuführen, inwieweit die jeweilige Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. inwieweit das Urteil auf dieser Abweichung beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]). - BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72
Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - sowie vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und 96]). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschriften ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen sollen, angeführt werden, d.h. es müssen die Zeugen und die in ihr Wissen gestellten Tatsachen in der Beschwerdeschrift genannt werden, und es muß angegeben werden, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]). - BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - sowie vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und 96]).
- BVerwG, 08.10.1980 - 6 B 104.80
Bestimmung der Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung …
Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95] und vom 11. Dezember 1979 - BVerwG 6 B 122.79 -). - BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Rechtfertigung der Zulassung einer Revision mit Angriffen auf die Rechtsfindung …
Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95], vom 11. Dezember 1979 - BVerwG 6 B 122.79 - und vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 104.80 -). - BVerwG, 20.02.1980 - 6 B 111.79
Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - …
Denn die Beschwerde bezeichnet weder eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das angefochtene Urteil angeblich abweicht, nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle, noch führt sie aus, inwiefern die sachlichrechtliche Auffassung des Verwaltungsgerichts in einer konkreten Rechtsfrage von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht und gegebenenfalls inwiefern das angefochtene Urteil auf dieser Abweichung beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. Dezember 1979 - BVerwG 6 B 119.79 - und vom 11. Dezember 1979 - BVerwG 6 B 122.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 03.09.1984 - 8 B 32.84
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen …
Möglicherweise stimmt das Berufungsurteil in der Beurteilung der Rechtsfrage, ob der Zustellungsmangel infolge des von den Klägern gemeinsam erhobenen Widerspruchs gemäß Art. 9 Abs. 1 BayVwZVG geheilt worden ist, mit der insoweit von der Beschwerde bezeichneten Rechtsprechung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs in dessen Urteilen vom 25. Oktober 1979 - Nr. 6 B 122/79 - und vom 4. Juli 1983 - Nr. 6 B 81 A. 2240 - (vgl. dazu auch Wiethe-Körprich, Bay. Gemeindetag 1983 S. 214 [215]) nicht überein. - BVerwG, 03.09.1984 - 8 B 38.84
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen …
Möglicherweise stimmt das Berufungsurteil in der Beurteilung der Rechtsfrage, ob der Zustellungsmangel infolge des von den Klägern gemeinsam erhobenen Widerspruchs gemäß Art. 9 Abs. 1 BayVwZVG geheilt worden ist, mit der insoweit von der Beschwerde bezeichneten Rechtsprechung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs in dessen Urteilen vom 25. Oktober 1979 - Nr. 6 B 122/79 - und vom 4. Juli 1983 - Nr. 6 B 81 A. 2240 - (vgl. dazu auch Wiethe-Körprich, Bay.Gemeindetag 1983 S. 214 [215]) nicht überein.
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