Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98 |
Dienstfluchtvorwurf
§ 43 VwGO, Nichtigkeitsfeststellungsklage, grundsätzlich fehlendes Feststellungsinteresse bei Erledigung, kein Rehabilitationsinteresse, wenn Kläger im Strafverfahren keine Aussetzung zur verwaltungsgerichtlichen Klärung (§ 228 StPO) beantragt hatte und der Einstellung nach § 153a StPO zugestimmt hatte, keine Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens in Fällen des § 153a StPO
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZDG § 19; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; vWgo § 144 Abs. 4; ; StPO § 153 a
- Wolters Kluwer
Hauptsacheerledigung - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Fehlendes Rehabilitationsinteresse - Feststellungsklage - Beendigung eines Strafverfahrens - Einstellung gem. § 153a StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wehrwesen; Verfahrensrecht - Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage; fehlendes Rehabilitationsinteresse für eine Feststellungsklage nach Beendigung eines Strafverfahrens durch Einstellung gem. § 153 a StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.07.1998 - 13 K 2215/97
- BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 324
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98
Ebensowenig wird bei einer Einstellung nach § 153 a StPO die Unschuldsvermutung widerlegt; aus der Zustimmungserklärung des Beschuldigten darf nicht geschlossen werden, die ihm zur Last gelegte Tat sei in tatbestandlicher Hinsicht nachgewiesen (BVerfG MDR 1991, 891). - OLG Frankfurt, 12.07.1996 - 1 Ws 82/96
Auszug aus BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98
Gegen einen Einstellungsbeschluß, der aufgrund dieser Vorschrift ergeht, findet eine Wiederaufnahme nach nahezu unbestrittener Auffassung nicht statt (vgl. zu § 153 a StPO: OLG Frankfurt a.M. NJW 1996, 3353, 3354; zu § 153 StPO: OLG Zweibrücken NJW 1996, 2246, 2247; vgl. ferner: Gössel in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vorb. - OLG Zweibrücken, 19.03.1996 - 1 Ws 57/96
Auszug aus BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98
Gegen einen Einstellungsbeschluß, der aufgrund dieser Vorschrift ergeht, findet eine Wiederaufnahme nach nahezu unbestrittener Auffassung nicht statt (vgl. zu § 153 a StPO: OLG Frankfurt a.M. NJW 1996, 3353, 3354; zu § 153 StPO: OLG Zweibrücken NJW 1996, 2246, 2247; vgl. ferner: Gössel in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vorb. - BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 126.84
Isolierte Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellung
Auszug aus BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98
Es sind weder rechtliche noch wirtschaftliche oder ideelle Interessen ausreichend dargetan worden, die ein solches Feststellungsinteresse begründen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 126.84). - BVerwG, 10.08.1994 - 8 B 85.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98
Die dagegen gerichtete Klage wird daraufhin unzulässig (BVerwG, Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 8 B 85.94 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 20).
- LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14
Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den …
Rn. 125 Im öffentlichen Recht ist anerkannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein (Fortsetzungs-)feststellungsinteresse auch nach Erledigung eines belasteten Verwaltungsaktes bestehen kann, wenn der erledigte Verwaltungsakt diskriminierend wirkt, insbesondere den Betroffenen in seiner Menschenwürde, seinen Persönlichkeitsrechten oder seinem Ansehen erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 6 B 122/98, NVwZ-RR 2000, 324; Beschluss vom 30. April 1999 - 1 B 36/99 - SGb 2000, 550). - VG Hannover, 17.11.2016 - 7 A 2528/16
Benutzungspflicht; Fahrbahn; Interesse; nichtig; Nichtigkeitsfeststellungsklage; …
Entsprechendes gilt für die Nichtigkeitsfeststellungsklage, wenn sich der in Rede stehende Verwaltungsakt erledigt hat, etwa weil er aufgehoben wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.10.1999 - 6 B 122/98 -, juris Rn. 2). - VG Freiburg, 07.05.2026 - 4 K 662/25
Mit der Wirksamkeit einer auf § 38 Abs. 1 WaldG BW gestützten Sperrung eines …
Dieses entfällt jedoch, wenn sich der streitgegenständliche Verwaltungsakt erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 B 122.98 - juris).
- VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04
Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur …
Rn. 73 Auch bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage kann das Rechtsschutzbedürfnis wegen Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts entfallen, etwa weil der als nichtig behauptete Verwaltungsakt für sich keine Geltungsdauer mehr in Anspruch nimmt; denn es wäre nicht verständlich, in dieser Hinsicht die Nichtigkeitsfeststellungsklage an geringere Zulässigkeitsvoraussetzungen als die Anfechtungsklage zu knüpfen (BVerwG, Beschluss v. 13.10.1999, NVwZ-RR 2000, 324).Rn. 74 Die Fortsetzung des Rechtsstreits setzt in diesem Fall ein berechtigtes Interesse voraus (BVerwG, Beschluss v. 13.10.1999, NVwZ-RR 2000, 324), das hier nicht erkennbar ist.
- VG Köln, 15.08.2017 - 2 K 7385/15 Rn. 66 vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 8 C 65/90, juris; BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 6 B 122/98, juris; Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 43 Rn. 207.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 13 B 1758/20
Vermeidung möglicher von in Großbetrieben der niederländischen Fleischwirtschaft …
Rn. 11 Vgl. zur Erledigung von Verwaltungsakten, die für einen bestimmten Zeitraum Pflichten normieren: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 8 C 65.90 - , juris, Rn. 9, und Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 6 B 122.98 -, juris, Rn. 2 (jeweils zu Einberufungsbescheiden). - BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25 Unabhängig von der Frage, ob es jemals bestand, ist es hier jedenfalls mit der Erledigung der streitgegenständlichen Umsetzungsverfügung entfallen, weil diese keine Geltung mehr für sich in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 6 B 122.98 - NVwZ-RR 2000, 324 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 13 B 2068/20
Erledigung der Allgemeinverfügung durch Zeitablauf wegen Befristung; Hohes …
Rn. 11 Vgl. zur Erledigung von Verwaltungsakten, die für einen bestimmten Zeitraum Pflichten normieren: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 8 C 65.90 - , juris, Rn. 9, und Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 6 B 122.98 -, juris, Rn. 2 (jeweils zu Einberufungsbescheiden). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 A 1438/21
Verpflichtung der Behörde zur Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrkosten des …
Rn. 18 Vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 6 B 122.98 -, juris, Rn. 4: Ein Einberufungsbescheid verliert seine Geltung spätestens mit Ablauf des Einberufungszeitraums. - OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 4 L 227/10
Feststellungsklage zur Rechtmäßigkeit von Bürgeranhörungen zur …
Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um jedes nach der Sachlage anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 2009 - 8 C 10/08 -, Beschl. v. 13. Oktober 1999 - 6 B 122/98 - Beschl. v. 2. November 1990 - 5 B 100/90 - jeweils zit. nach JURIS;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 43 Rdnr. 33;… Sodan/Ziekow, VwGO, § 43 Rdnr. 77 jeweils m.w.N.). - VG Köln, 23.09.2014 - 14 K 7066/13
Erlaubnis für die Einleitung des Regenwasserkanals eines gewerblich genutzten …
- VG Minden, 25.01.2023 - 2 K 2686/19
- VG Potsdam, 23.02.2005 - 2 K 889/00
Unterschutzstellung einer Kohleverladebrücke nach dem Denkmalschutzgesetz; …
- VG Cottbus, 05.12.2013 - 6 K 856/13
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