Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2008 - 6 B 123/08 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 6 B 123/08 (https://dejure.org/2008,24242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der Fürsorgepflichten eines Dienstherrn wegen Versagung einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung hinsichtlich einer gewerblichen Tätigkeit an einem Messestand der Ehefrau; Erlass einer einstweiligen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 16.01.2008 - 4 L 31/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2008 - 6 B 123/08
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2021 - 6 B 1105/21
Verpflichtung eines Oberbrandmeisters zur Teilnahme an einem Lehrgang
Rn. 14 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 6 B 123/08 -, juris Rn. 5; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. Januar 2017 - 12 L 2941/16 -, juris Rn. 10. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 6 E 289/08
Streitwertbestimmung i.R.e. Klage auf Verpflichtung zur Beförderung und eines …
Rn. 5 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 6 B 123/08 - und vom 5. Mai 2008 - 6 B 2065/07 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 6 E 290/08
Streitwertbestimmung bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur …
Rn. 5 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 6 B 123/08 - und vom 5. Mai 2008 - 6 B 2065/07 -.
dejure.org
Übersicht OVG Nordrhein-Westfalen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.